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Die Bündner Regierung hat als neues Mitglied des Bankrates der Graubündner Kantonalbank lic. iur. et oec. Christian Thöny aus Chur gewählt. Diese Wahl gilt für die Amtsperiode vom 1. April 2009 bis 31. März 2013. Gleichzeitig hat die Regierung den bisherigen Bankrat Peter Wettstein, Domat/Ems, als Bankvizepräsident gewählt.
Die Amtszeiten des bisherigen Bankvizepräsidenten Dumeni Columberg sowie der bisherigen Bankräte Hans-Peter Pleisch und Hans Telli laufen auf den 31. März 2009 ab. Die vom Grossen Rat in der Oktobersession 2008 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank sieht vor, dass neu die Regierung die Mitglieder des Bankrates wählt. Zudem wurde beschlossen, dass der Bankrat von elf auf sieben Mitglieder verkleinert wird. Die Übergangsbestimmung regelt, dass in der Zeit vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2011 der Bankrat aus neun Mitgliedern besteht.
Die Referendumsfrist für die Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank läuft noch bis zum 28. Januar 2009. Daher hat die Regierung die Wahlen unter dem Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist und des Inkrafttretens der Teilrevision vorgenommen.

Regierung weist Vorwürfe der Petition "Menschenwürdige Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende in der Waldau in Landquart" zurück
Die Bündner Regierung hat die Petition "Menschenwürdige Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende in der Waldau in Landquart" zur Kenntnis genommen. Die darin geäusserten Vorwürfe, wonach das Augenmass bei der Ausgestaltung der Nothilfe verloren gegangen sei, hält die Regierung für unangebracht und weist sie zurück.
Die Petition, die von der Juso Grischun süd und der SP Oberengadin-Bergell eingereicht wurde, kritisiert die Art und Weise der Ausrichtung der Nothilfe im Kanton Graubünden und ersucht zugleich um eine bessere und menschenwürdigere Lösung für den Aufenthalt abgewiesener Asylsuchender. In ihrer Antwort hält die Regierung fest, dass es sich bei den Nothilfebezügern, welche derzeit in Landquart untergebracht sind, um abgewiesene Asylsuchende handelt, deren Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden und deren Ausreisefrist abgelaufen ist. Mit ihrem weiteren Verbleib in der Schweiz missachten diese Personen nicht nur ihre Pflicht zur Ausreise, sondern sie ignorieren damit gleichzeitig den Asylentscheid, der die Zumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland bejaht. Weiter hält die Regierung fest, dass den Nothilfebezügern in Landquart im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ausreichende Nothilfe zur Verfügung gestellt wird. Ausserdem weist die Regierung darauf hin, dass die Nothilfeeinrichtung nicht für einen längeren Verbleib konzipiert ist, sondern vor allem zur Vorbereitung der Aus- oder Weiterreise dienen soll. Dabei werden die Nothilfebezüger auch beraten und nötigenfalls unterstützt. Schliesslich erklärt die Regierung, dass sie nicht in Betracht zieht, die Betreuungszuständigkeit wieder wie in der Petition verlangt an das Sozialamt zurück zu übertragen. Die Betreuung aller Personen des Asylbereichs wird von gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht wahrgenommen.

Parlamentarische Initiative "Angemessene Wasserzinse" wird unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst die Parlamentarische Initiative "Angemessene Wasserzinse", die eine gestaffelte Erhöhung der Wasserzinse vorschlägt, ausdrücklich. In ihrer Vernehmlassungsantwort schliesst sich die Regierung den Ausführungen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone an. Gleichzeitig fordert die Regierung, dass im Gesetz parallel zur Wasserzinserhöhung eine Bestimmung festgeschrieben wird, die zwischen dem ersten und zweiten Erhöhungsschritt eine Anpassung an allfällige besondere Teuerungsentwicklungen vorsieht.
Seit 1997 beträgt der Wasserzins jährlich maximal 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Die Regierung betrachtet die vorgeschlagene Erhöhung des Wasserzinses ab 2010 auf 100 Franken und ab 2015 auf 110 Franken als gerechtfertigt. Die damit verbundenen Belastungen für die Betreiber von Wasserkraftanlagen und für die Endkonsumenten werden als massvoll erachtet. Wünschbar wäre auch ein Speicherzuschlag gewesen, schreibt die Regierung. Angesichts des heute deutlich veränderten Wirtschaftsumfelds ist dieses berechtigte Anliegen der Bergkantone jedoch vorläufig zurückzustellen.

Regierung nimmt neues Zusammenarbeitsmodell zwischen der Agentura da Novitads Rumantscha und der Quotidiana zur Kenntnis
Die Bündner Regierung hat das neue Zusammenarbeitsmodell zwischen der Agentura da Novitads Rumantscha (ANR) und der La Quotidiana (LQ) zur Kenntnis genommen. Das Modell sieht einen Redaktionspool im Umfang von 865 Stellenprozenten vor.
Die Herausgeberin der romanischen Tageszeitung La Quotidiana, die Südostschweiz Mediengruppe AG, hatte im Sommer dem Stiftungsrat der ANR verschiedene Vorschläge für eine engere Zusammenarbeit unterbreitet. Ausgangspunkt bildete die unsichere finanzielle Situation der La Quotidiana. Am 25. November 2008 hat der Stiftungsrat der ANR ein entsprechendes Zusammenarbeitsmodell einstimmig verabschiedet. Wesentlich an der neuen Zusammenarbeit ist laut Regierung, dass sie kostenneutral ist. Das heisst, dass die ANR weder beim Bund noch beim Kanton eine Erhöhung der Beiträge beantragt. Zudem bleibt die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der ANR erhalten.
Das Bundesamt für Kultur macht beim neuen Zusammenarbeitsmodell unter anderem die Auflage, dass die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der ANR vertraglich gewährleistet werden muss. Aufgrund dieser Auflagen verlangt die Regierung insbesondere, dass die Arbeitsteilung und die Weisungsbefugnis zwischen der ANR und der LQ vertraglich eindeutig geregelt werden.

Gemeinden können vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe bestimmen
Die Gemeinden in Graubünden sind neu berechtigt, höchstens vier Daten für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zu bezeichnen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz erlassen und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Gemäss dem angepassten Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel können die Kantone höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Für die Regierung macht es Sinn, diese Aufgabe an die Gemeinden zu delegieren. Von den vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen dürfen höchstens zwei in die Adventszeit fallen. Die Gemeinden müssen jeweils bis Ende Februar dem kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit melden, welche bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe sie im laufenden Jahr bestimmt haben.

Aus Gemeinden und Regionen
- Surses: Die Verfassung des Kreises Surses vom 30. November 2008 wird genehmigt.
- Mundaun: Die neue Verfassung der Gemeinde Mundaun vom 19. Dezember 2008 wird genehmigt.
- Schlans: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schlans vom 30. Mai 2008 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Davos Destinations-Organisation: Der Davos Destinations-Organisation wird für die geplante Transformation zur Bildung einer Destinationsmanagement-Organisation (DMO) ein Beitrag von insgesamt 1'100'000 Franken für die Jahre 2008 und 2009 zugesichert.
Verein Savognin Tourismus: Dem Verein Savognin Tourismus im Surses wird für die geplante Transformation zur Bildung einer zukünftigen Tourismusorganisation (zTO) ein Beitrag von insgesamt 350'000 Franken für die Jahre 2008 und 2009 zugesichert.
Verein Osec: Der Kanton Graubünden beteiligt sich finanziell an der Koordination der Standortpromotion im Ausland durch den Verein Osec für die drei Jahre 2009, 2010 und 2011. Die Kostenbeteiligung beträgt pro Jahr 32'890 Franken.
Argo Stiftung: Der Argo Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für Behinderte wird an den Kauf des Stockwerkeigentums an der Gartenstrasse, Chur, zur Schaffung einer betreuten Wohngruppe (Altersstöckli) ein Beitrag von maximal 1'388'294 Franken zugesichert.
Verein Frauenzentrale Graubünden: Die Regierung hat den Leistungsauftrag an die Frauenzentrale Graubünden per 1. Januar 2009 genehmigt. An die Frauenzentrale Graubünden wird jährlich ein Beitrag von 60'000 Franken ausgerichtet.
Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA: Dem Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA wird ein Kantonsbeitrag von 56'000 Franken für das Jahr 2008 zugesprochen.
Sport-Fonds: Die Regierung hat den 45 Organisationen und Sportverbände des Bündner Verbands für Sport BVS 799'700 Franken an Pauschalbeiträgen aus dem Sport-Fonds zugesprochen.
Sportschützen Domat/Ems: Die Sportschützen Domat/Ems erhalten für den Neubau von Kugelfängen und die Überdachung der 50m-Kleinkaliber-Anlage einen Beitrag von 9'300 Franken aus dem Sport-Fonds.
Kulturraum Viamala: Dem Kulturraum Viamala, Sils i. D., wird für die Realisierung eines Informationsraumes ein einmaliger Beitrag von 25'000 Franken zugesprochen.

Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahr 2008 45 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1901 (Vorjahr: 1521) Beschlüsse gefasst. Die höhere Anzahl Beschlüsse ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass aufgrund des angepassten kantonalen Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern sämtliche Gemeinden und Kirchgemeinden ihre Steuergesetze totalrevidieren mussten (insgesamt rund 440 Beschlüsse).
Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2009 an Hansjörg Trachsel, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, über. Vizepräsident wird Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements. Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern frohe Festtage und zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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