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In Graubünden sollen emissionsarme Motorfahrzeuge künftig steuerlich entlastet werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zum Erlass eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft an der Junisession 2008 behandeln.
In der Dezembersession 2005 hatte der Grosse Rat einen Auftrag überwiesen, der die Regierung verpflichtet, als zusätzliches Steuerungselement zur Festlegung der Verkehrssteuern auch den Kohlendioxid-Ausstoss (CO2-Ausstoss) in die Gesetzgebung aufzunehmen. Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten einen Anreiz zu bieten, emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen beziehungsweise auf solche umzusteigen. Die Umsetzung des Auftrages bedarf aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Grundlage auf gesetzlicher Stufe. Bei dieser Gelegenheit wird gleichzeitig die gesamte strassenverkehrsrechtliche Ausführungsgesetzgebung, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt ist, auf ein neues Fundament gestellt und den heutigen Bedürfnissen angepasst.
Im Kernpunkt sieht das neue Gesetz vor, dass emissionsarme Motorfahrzeuge eine Ermässigung der Verkehrssteuer von 60 bis 80 Prozent erhalten. Dies gilt für emissionsarme Fahrzeuge mit herkömmlichen oder alternativen Antriebssystemen. Was unter "emissionsarm" zu verstehen ist, wird die Regierung in separaten Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe regeln. Nach heutigem Verständnis sind Motorfahrzeuge emissionsarm, die einen geringen CO2-Ausstoss haben, oder die jeweils strengsten, gesetzlich noch nicht vorgeschriebenen Abgasnormen erfüllen. Für angebracht hält die Regierung derzeit eine Verkehrssteuerermässigung von 80 Prozent für Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 140 Gramm pro Kilometer sowie von 60 Prozent mit einem solchen von 160 Gramm pro Kilometer. Knapp 6000 der in Graubünden immatrikulierten Personenwagen stossen 160 Gramm CO2 pro Kilometer oder weniger aus. Bei maximal 140 Gramm sind es etwas mehr als 1500 Fahrzeuge.
Überdies plant die Regierung, in den Ausführungsbestimmungen vorzuschreiben, dass Dieselfahrzeuge einen Feinstaubausstoss von 0,01 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten dürfen. Dieser Wert ist derzeit nur mit einem geschlossenen Partikelfilter zu erreichen. Bei den schweren Motorfahrzeugen wird sich die Emissionsarmut an den "EURO-Abgasnormen" orientieren, wie das auch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe tut. Aufgrund der Fortschritte in der Motoren- und Abgastechnologie sollen diese konkreten Werte von der Regierung periodisch in den Ausführungsbestimmungen angepasst werden. Die Verkehrssteuerausfälle hätten nach heutigen Berechnungen Mindereinnahmen für den Kanton in der Grössenordnung von 1,5 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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