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Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus die Botschaft der Regierung zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungsrat Claudio Lardi.
Die von der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vorgeschlagene Vereinbarung soll ein Meilenstein in der Entwicklung der obligatorischen Schule in der Schweiz werden. Ein Schwerpunkt des Konkordates ist die Schaffung von einheitlichen Zielen. Damit wird festgelegt, in welchem Fachbereich jedes Kind während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erhalten soll. Dazu sollen einheitliche Lehrpläne für jede Sprachregion erstellt werden.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Strukturen. Mit dem Eintritt in die obligatorischen Bildungsinstitutionen mit erfülltem vierten Altersjahr und einer Kindergarten-/Primarschuldauer von insgesamt acht Jahren sowie einer Sekundarstufe I von drei Jahren soll die obligatorische Schulzeit definiert werden. In Graubünden wird diese Vorgabe bereits erfüllt. Als wichtiger Punkt kommt die Organisation des Schultags dazu. So soll künftig der Unterricht auf der Primarschulstufe im Rahmen von Blockzeiten organisiert werden. Zusätzlich sollen bedarfsgerechte Tagesstrukturen angeboten werden.
Ein zentraler Punkt des HarmoS-Konkordates ist die Koordination des Sprachenunterrichts. Dabei soll die erste Fremdsprache spätestens ab dem dritten Schuljahr und die zweite nach dem fünften Schuljahr unterrichtet werden. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere ist Englisch, wobei am Ende der obligatorischen Schulzeit vergleichbare Kenntnisse in beiden Sprachen vermittelt werden sollen. In Graubünden wird anlässlich der Teilrevision des Schulgesetzes in der Aprilsession 2008 des Grossen Rates entschieden, welches die erste Frühfremdsprache sein wird.
Ein letzter, aber wichtiger Punkt des Konkordates betrifft die Einführung von Instrumenten für die Qualitätssicherung und -entwicklung auf nationaler Ebene.
Nachdem Eintreten in der Kommission unbestritten war, wurde die Vorlage und insbesondere die sich daraus ergebenden Auswirkungen für den Kanton Graubünden eingehend diskutiert. Schliesslich hat die Kommission mit einer Gegenstimme den Beschluss gefasst, dem Grossen Rat - welcher die Vorlage in der kommenden Februarsession behandeln wird - den Beitritt zum HarmoS-Konkordat zu empfehlen.

Auskunftsperson:
Bruno W. Claus, Kommission für Bildung und Kultur, Tel. 081 250 70 25
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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