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Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession. Diese streben eine Liberalisierung der gewerbsmässigen Personentransporte zwischen den Schweizer Flughäfen und den touristischen Destinationen an. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, wurden die Anliegen des Kantons Graubünden grösstenteils berücksichtigt.
Neu wird der Transport von Gruppenreisenden immer als Gelegenheitsverkehr definiert und braucht so keine Konzession mehr. Laut Regierung ist für die touristische Attraktivität des Landes eine solche einfache und schlanke Lösung besonders wichtig. Ausserdem begrüsst die Regierung, dass bei den Individual-Reisenden eine gesamtschweizerische Lösung der Konzession sowie die Einschränkung der Nutzergruppe auf Fluggäste gefunden wurde.

Regierung unterstützt "Swissness"-Gesetzgebungsprojekt nur mit Vorbehalten
Die Bemühungen des Bundes, den Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland zu verstärken, werden von der Bündner Regierung grundsätzlich befürwortet. Allerdings bringt sie in ihrer Vernehmlassungsantwort auch einige Vorbehalte zum Gesetzgebungsprojekt "Swissness" an. Das Projekt muss mit den bisherigen schweizerischen Regelungen über Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen zwingend abgestimmt werden. Dabei weist die Regierung insbesondere auf die Unstimmigkeit des Kriteriums hin, wonach 60 Prozent der Herstellungskosten am Herkunftsort anfallen müssten. Dies steht im Widerspruch zu anderen geltenden Bestimmungen. So verlangt die Regierung, dass traditionelle eingetragene regionale Produkte aus der Schweiz automatisch die Herkunftsangaben gemäss Markenschutzgesetz erfüllen. Für die Regierung wäre es stossend, wenn zum Beispiel beim Bündnerfleisch, das mit einer geschützten geografischen Angabe eingetragen ist, nicht die Herkunftsbezeichnung verwendet werden dürfte.

Vereinfachungen der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie des Verbandsbeschwerderechts werden begrüsst
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO). Die Anpassungen wurden notwendig wegen der Revision des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Diese hat zum Ziel, die Umweltverträglichkeitsprüfungen zu vereinfachen und Missbrauch beim Verbandsbeschwerderecht zu verringern. Die Änderungen der Bestimmungen der UVPV erhöhen die Rechtssicherheit, vereinfachen den Vollzug und werden sich beschleunigend auf die Verfahren auswirken, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort. Auch der Anhang zur UVPV mit der Liste der UVP-pflichtigen Anlagen wurde überarbeitet. Für verschiedene Anlagetypen werden andere, in der Regel höhere Schwellenwerte vorgeschlagen. Die Regierung ist mit den meisten, aber nicht mit allen vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Die Revision der VBO konkretisiert die unter den neuen gesetzlichen Vorgaben noch zulässige wirtschaftliche Tätigkeit der Umweltschutzorganisationen und soll ihre Beschwerdetätigkeit transparenter machen, was die Regierung ebenfalls begrüsst.

Zweite Etappe zur Einführung der Verwaltungsreform GRiforma
Die Bündner Regierung hat die Botschaft über die zweite Etappe zur Einführung der neuen Verwaltungsführung GRiforma verabschiedet. Darin werden die Produktgruppenstruktur und Wirkungen der insgesamt 9 neu dazugekommenen Dienststellen beschrieben. Der Grosse Rat wird sich in der Junisession 2008 mit dem Geschäft befassen.
Im Oktober 2006 hatte der Grosse Rat beschlossen, die wirkungsorientierte Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen flächendeckend und etappenweise in der kantonalen Verwaltung einzuführen. In einer ersten Etappe haben insgesamt bereits 18 Dienststellen GRiforma auf den 1. Januar 2008 eingeführt. In der zweiten Etappe folgen nun weitere 9 Dienststellen. Diese werden die neue Verwaltungsführung ab Anfang 2009 einsetzen.
Die Botschaft enthält Detailinformationen über die Struktur der Produktgruppen und die politisch beabsichtigte Wirkung zu jeder Produktgruppe der einzelnen Dienststellen. Diese Produktgruppen und Wirkungen müssen vom Grossen Rat beschlossen werden. Dabei ist die Struktur der Produktgruppen insofern wichtig, als der Grosse Rat auf dieser Basis künftig die Globalbudgets festlegt. Mit der Formulierung der Wirkung gibt das Parlament ausserdem die Richtung vor, in welche die Leistungen der Verwaltung zielen sollen.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" wird befürwortet
Die Bündner Regierung schliesst sich dem vom Ständerat beschlossenen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" an. Der Gegenvorschlag des Ständerats stellt einen gangbaren Weg zur Anerkennung der Komplementärmedizin auf Verfassungsstufe dar. Eine Annahme der Initiative würde aufgrund ihrer umfassenden Forderung einen gewaltigen Kostenschub im Gesundheitswesen verursachen, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung an die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit fest.

Regierung mit Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes grundsätzlich einverstanden
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund vorgeschlagenen Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes grundsätzlich einverstanden. Unterstützt wird dabei die Absicht, die Arbeitslosenversicherung neu auf eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 125'000 Personen auszulegen. Die Vorlage zielt zudem darauf ab, die aufgelaufenen Schulden des Arbeitslosenfonds abzubauen und die längerfristige Finanzierung zu sichern. Diese Ziele sollen durch Einsparungen in der Grössenordnung von 480 Millionen Franken sowie Mehreinnahmen in etwa demselben Umfang erreicht werden. So ist die Regierung damit einverstanden, dass für eine längerfristige Finanzierung der ordentliche Lohnbeitrag von 2.0 auf 2.2 Prozent erhöht wird. Ebenfalls zugestimmt wird dem Vorschlag, zum Schuldenabbau eine befristete Erhöhung des Beitragssatzes von 2.2 auf 2.4 Prozent einzuführen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Mastrils: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Mastrils vom 23. November 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Präz: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Präz vom 12. Dezember 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Igis: Die am 25. November 2007 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Igis wird mit einer Korrektur genehmigt.
- Celerina/Schlarigna: Die am 23. April 2007 verabschiedete Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird mit dem Hinweis genehmigt, dass die Gemeinde ihr Baugesetz in Bezug auf die Regelungen zum Zweitwohnungsbau je nach Ergebnis des Regionalen Richtplans erneut einer Revision zu unterziehen haben wird.
- Pratval: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Pratval vom 12. November 2007 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Anschlussgleisanlage Felsberg: An den Neubau der Anschlussgleisanlage Kuoni AG in Felsberg wird ein Kantonsbeitrag von maximal 503'568 Franken zugesichert.
- Società Filarmonica Roveredo: Der Società Filarmonica Roveredo wird für eine Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal 12'300 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt 9'980'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Parsagna Brücke; Juppa - Podestatsch Hus; Valle di Lei Stutz
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Garmischeras - Tscheppa; Sumvitg innerorts
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Versam - Valendas
- Engadinerstrasse: Baumeisterarbeiten Punt Pedra
- St. Antönierstrasse: Baumeisterarbeiten Verbauung Schanielabach
- Muttnerstrasse: Baumeisterarbeiten Mutten innerorts

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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