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Im Zentrum der diesjährigen Plenarkonferenz der Ostschweizer Kantonsregierungen in Glarus stand die Kritik der Nachbarländer an der kantonalen Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum bilateralen Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. Die Ostschweizer Kantone stehen zu dessen Grundsätzen. Sie sind überzeugt, dass die Umsetzungspraxis dem Geist des Freizügigkeitsabkommens Rechnung trägt. Dieses gewährleistet einen freien Dienstleistungs- und Personenverkehr mit den EU-Nachbarn, auch wenn es vereinzelte Probleme bei der Anwendung der flankierenden Massnahmen gibt.

Auf verschiedenen politischen Ebenen, namentlich auch im Rahmen der Internationalen Bodensee Konferenz, werden die Ostschweizer Kantone von ihren deutschen und österreichischen Nachbarländern kritisiert. Der Grund: Die Ostschweizer Kantone würden das bilaterale Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU nicht im Sinn und Geist der uneingeschränkten Gewährleistung eines freien Dienstleistungs- und Personenverkehrs umsetzen. Die Kritikpunkte betreffen dabei insbesondere die Meldepflicht (acht Tage Voranmeldefrist), die Bewilligungspflicht nach 90 Tagen, die Steuernummer sowie Schwierigkeiten bei der Ermittlung des in der Schweiz geschuldeten Lohnes. Die Ostschweizer Kantonsregierungen sind aber überzeugt, dass sie sich bei der Umsetzung der vom Bund festgelegten flankierenden Massnahmen im Rahmen der zulässigen Bandbreite einer föderalen Anwendungspraxis bewegen. Sie sind bereit, zu einer konstruktiven Lösung der kritisierten Detailfragen beizutragen. Ein funktionierender Vollzug des Freizügigkeitsabkommens liegt im Interesse aller beteiligten Partner.

Bund investiert 6.1 Mio. in Interreg-Zusammenarbeit
Bereits an der Plenarkonferenz 2007 beschlossen die Ostschweizer Kantonsregierungen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der sieben Ostschweizer Kantone sowie der Kantone Zürich und Aargau mit den deutschen, österreichischen und liechtensteinischen Nachbarn im Rahmen des Interreg-Programms der EU in den Jahren 2007-2013 fortzuführen. Sie sind dabei bereit, eigene kantonale Mittel in der Höhe von insgesamt 6,7 Mio. Franken für die Interreg-Zusammenarbeit einzusetzen. Aufgrund der im Februar 2008 abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) steht nun fest, dass der Bund bereit ist, 6,1 Mio. Franken in die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der erweiterten Bodenseeregion zu investieren. Die entsprechenden Mittel stammen aus der Neuen Regionalpolitik. Die Plenarkonferenz nahm vom Abschluss der diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Bund Kenntnis.

Glarner Landammann als Präsident der ORK bestätigt
Die Ostschweizer Kantonsregierungen bestätigten überdies den Glarner Landammann Robert Marti als Präsidenten der Ostschweizer Regierungskonferenz für die Amtsdauer 2008-2012. Robert Marti löste bereits per 1. Juli 2007 Regierungsrat Dr. Hans-Peter Lenherr, Schaffhausen, als ORK-Präsidenten ab. Dieser trat aufgrund seines Rücktrittes aus der Schaffhauser Regierung auf Ende 2007 an der letztjährigen Plenarkonferenz von seinem Amt zurück.

Gremium: Ostschweizer Regierungskonferenz
Quelle: dt Ostschweizer Regierungskonferenz
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