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In den Jahren 2009 bis 2012 will der Kanton Graubünden 348 Millionen Franken in den Ausbau des Kantonsstrassennetzes investieren. Für den baulichen Unterhalt werden 292 Millionen veranschlagt. Dies geht aus dem von der Bündner Regierung verabschiedeten Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2009-2012 hervor. Dieser wird dem Grossen Rat in der Junisession 2008 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Erwartungen der Gesellschaft an die Verkehrserschliessung, sei es mit dem öffentlichen Verkehr oder dem privaten Fahrzeug, sind hoch. Eine sichere und leistungsfähige Erschliessung ist eine wichtige Voraussetzung für die Besiedlung der Talschaften sowie die wirtschaftliche Entwicklung und damit für die Wahrung unseres heutigen Wohlstandes. Die Leitplanken der bündnerischen Verkehrsinfrastrukturpolitik lassen sich aus Art. 82 der Kantonsverfassung ableiten. Demnach sorgen Kanton und Gemeinden für eine angemessene Versorgung des Kantonsgebietes auch bezüglich der Verkehrsverbindungen. Insgesamt trägt das Tiefbauamt Graubünden aktuell die Verantwortung für rund 1'450 Kilometer Kantonsstrassen (Haupt- und Verbindungsstrassen) mit 1'500 Brücken, 45 Tunnels, 80 Galerien sowie einer Vielzahl von Mauern und Schutzbauten. Dabei dient das Strassennetz nicht nur dem Privatverkehr. Es ist in weiten Teilen des Kantons auch die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr. Graubünden ist daher in ganz besonderem Mass auf ein gut funktionierendes Strassennetz angewiesen.
In ihrer Botschaft über das Strassenbauprogramm an den Grossen Rat zeigt die Regierung auf, wo sie das Schwergewicht im Strassenwesen in den Jahren 2009 bis 2012 legen will. Damit die zur Verfügung stehenden Mittel im Strassenbau auch längerfristig optimal eingesetzt werden können, verfolgt die Regierung zwei übergeordnete strategische Absichten. Ziel ist es, die Qualität der Erschliessungen und den Ausbaugrad nach den Anforderungen des erschlossenen Raumes nutzungsorientiert zu differenzieren sowie den Mitteleinsatz zu optimieren. Das heisst bei allen Neubau- und Erhaltungsmassnahmen sind möglichst tiefe Bau-, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie ein möglichst hoher langfristiger Nutzen anzustreben.

Regierung legt Wirkungsziele und Prioritäten fest
Diese allgemeinen Zielsetzungen will die Regierung mit drei konkreten Wirkungszielen und den zugehörigen Massnahmen erreichen: Erstens soll die Erschliessungsqualität erhalten beziehungsweise erhöht werden durch Erhalten der Bausubstanz, Erhöhen der Tragfähigkeit der Strassen sowie der Verbesserung der Linienführung und dem Aufheben von Engpässen. Zweitens soll die Umweltbelastung gesenkt werden durch die Verstetigung der Linienführung, durch Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung, durch Förderung des Langsamverkehrs sowie durch die Bevorzugung des strassenbasierten öffentlichen Verkehrs. Drittens will die Regierung die Sicherheit auf den Strassen erhöhen durch den Bau weiterer Schutzbauten gegen die Naturgewalten, durch das Realisieren von Ortsumfahrungen sowie durch signalisationstechnische und bauliche Massnahmen zur Unfallvermeidung.
Die Herausforderung des Strassenbauprogrammes liegt darin, die verfügbaren Mittel durch eine strenge Prioritätensetzung bei den Investitionen möglichst bedarfs- und zukunftgerichtet einzusetzen. Weil Verkehrsprojekte aus ihrer Natur heraus eine lange Planungs-, Projektierungs- und Bauzeit und eine noch längere Nutzungsdauer haben, ist die Verkehrsinfrastruktur generell auf längerfristig verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen zwingend angewiesen. Sie eignet sich ausserordentlich schlecht für kurzfristige und abrupte Kurskorrekturen. Mit dem vierjährigen Strassenbauprogramm und der Finanzplanung legt die Regierung eine möglichst verlässliche und transparente Basis für die Arbeit des Tiefbauamtes.
Für die Strassenerhaltung, also den baulichen Unterhalt der Haupt- und Verbindungsstrassen sind 292 Millionen Franken eingeplant, 73 Millionen pro Jahr. Einem möglichst systematischen und rechtzeitigen Unterhalt zur Verlängerung der Benutzbarkeit beziehungsweise Gebrauchstauglichkeit der Strassen inklusive Kunstbauten kommt eine vorrangige Bedeutung zu. Durch Instandhaltungsmassnahmen kann die Lebensdauer verlängert und durch eine umfassende Instandsetzung der ursprüngliche Nutzwert wieder erreicht werden.
Beim Neu- und Ausbau der Haupt- und Verbindungsstrassen rechnet der Kanton in den kommenden vier Jahren mit Investitionen von insgesamt 348 Millionen Franken. Für den Ausbau der Hauptstrassen werden 216 Millionen Franken für 49 grössere und kleinere Projekte eingesetzt, darunter als Schwergewichte der direkte Anschluss der Schanfiggerstrasse an die Julierstrasse sowie die Umfahrung Silvaplana. Die Realisierung dieser beiden Projekte hängt allerdings davon ab, wieweit sich der Bund bei der Finanzierung beteiligen wird. Im Weiteren sind die Umfahrung Ilanz West sowie die Verbesserung der Erschliessung des Unterengadins sowie der oberen Surselva vorgesehen. Bei den Verbindungsstrassen sollen für 62 Projekte 132 Millionen verbaut werden. Als grössere Projekte figurieren hier der neue Anschluss Tarasp, die Erschliessung von Trans mit einer Linienführung von der Feldiserstrasse her sowie der weitere Ausbau der Safientalstrasse.
Für die Lebensdauer einer Strasse sind der Schwerverkehr beziehungsweise die zugelassenen maximalen Fahrzeuggewichte ganz entscheidend. Diese wiederum ist von der Tragfähigkeit des Strassenaufbaus und der Kunstbauten abhängig. Im Hinblick darauf verfolgt die Regierung beim Ausbau und Unterhalt die Strategie, das Hauptstrassennetz für 40 Tonnen und die Verbindungsstrassen für Fahrzeuge bis 32 Tonnen, im Einzelfall bei starkem Güterverkehr aber auch bis 40 Tonnen befahrbar zu machen.

Separate Spezialfinanzierung Strassen
Finanziert werden die total 640 Millionen Franken über die separat von den übrigen Kantonsausgaben geführte Strassenrechnung, die "Spezialfinanzierung Strassen". Diese wird im Wesentlichen alimentiert durch Beiträge des Bundes inklusive der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), dem Reinertrag des Strassenverkehrsamtes sowie Beiträgen des Kantons aus allgemeinen Staatsmitteln. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen (NFA) werden mit Ausnahme der Umfahrungen Saas und Küblis alle Aufwendungen für die Nationalstrassen A13 und A28 zu hundert Prozent vom Bund bezahlt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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