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Die Bündner Regierung will den heutigen, mit grossen Mängeln behafteten Finanzausgleich durch ein einfacheres und grundlegend neues System ersetzen. Weiter sollen über 50 bisher gemeinsam erfüllte Aufgaben entweder den Gemeinden oder dem Kanton zugewiesen werden. Das umfassende Reformpaket ''Bündner NFA`` hat einen gerechten Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Gemeinden sowie eine Stärkung der Gemeindeautonomie zum Ziel. Das neue System erhöht die Handlungsspielräume und die Leistungsfähigkeit sowohl der Gemeinden als auch des Kantons. Es baut zugleich Doppelspurigkeiten sowie gegenläufige Finanzströme ab. Von der grösseren Bürgernähe und höheren Effizienz profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner, die Wirtschaft und die Politik. Die Umsetzung der Bündner NFA ist auf den 1. Januar 2010 vorgesehen. Die Regierung schickt die Bündner NFA in die Vernehmlassung.

Ziele der Bündner NFA
Der bestehende interkommunale Finanzausgleich sorgte rund fünfzig Jahre lang für einen Ausgleich unter den Gemeinden. Aufgrund der bestehenden Systemmängel sowie der auf nationaler und kantonaler Ebene veränderten Rahmenbedingungen drängt sich heute ein vollständig neues System auf. Neu sollen die Gemeinden wesentlich mehr zweckfreie Mittel erhalten, was deren Eigenverantwortung und Handlungsspielraum erhöht. Zudem sollen sie neu den Steuerfuss für juristische Personen in eigener Kompetenz festlegen können (Aufgabe der Zuschlagssteuer).
Auch im Bereich der Aufgabenteilung führen die vorgeschlagenen Reformen zu mehr Transparenz und Effizienz. Heute werden zahlreiche Aufgaben im Verbund zwischen Kanton und Gemeinden erfüllt. Aufgabenverantwortung, Entscheidungskompetenzen, Ausführung, Finanzierung und Vollzugsaufsicht liegen oft nicht deckungsgleich in einer Hand, was zu administrativen Doppelspurigkeiten führt und mit Fehlanreizen verbunden ist. In Bezug auf die einzelnen Aufgaben treten diese Mängel in der Regel nicht besonders hervor. Aus einer Gesamtsicht werden die Nachteile und Probleme der bestehenden Aufgaben- und Kompetenzverflechtungen jedoch sehr deutlich. Kanton und Gemeinden sollen sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Die Bündner NFA dient schliesslich auch dazu, bestehende Hemmnisse bezüglich Gemeindefusionen abzubauen.

Die Instrumente der Bündner NFA
Die Bündner NFA folgt konzeptionell sehr stark der NFA zwischen Bund und Kantonen.
Der Ressourcenausgleich (Instrument 1) sorgt für einen gezielten und wirksamen Abbau der grossen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Berechnungsgrundlage bilden die Steuererträge der natürlichen und juristischen Personen sowie der Wasserzinserträge. Die ressourcenstarken Gemeinden geben einen Teil ihrer Mittel (20% bis 25% ihres Überschusses gegenüber einer durchschnittlichen Gemeinde bzw. rund 16 Millionen Franken) zugunsten der ärmeren Gemeinden ab. Zusätzlich leistet der Kanton einen in etwa gleich hohen Beitrag. Vorgesehen sind jährliche Ausgleichsbeiträge von knapp 33 Millionen Franken.
Mit dem Lastenausgleich (Instrument 2) sollen strukturell bedingte, deutlich übermässige und von den Gemeinden weitgehend unbeeinflussbare Lasten abgegolten werden. Damit werden vor allem die erheblichen geografisch-topografischen Lasten ausgeglichen. Die Mittel werden nach objektiven und nicht direkt beeinflussbaren Kriterien auf die Gemeinden verteilt (Strassenlängen, Schülerquote, Bevölkerungsdichte, Siedlungsstruktur). Der mit 20 Millionen Franken dotierte geografisch-topografische Lastenausgleich (GLA) wird vollständig vom Kanton finanziert.
Ergänzend dazu wird der bestehende Lastenausgleich Soziales (SLA) neu konzipiert. Dadurch sollen extreme Belastungen für die einzelnen Gemeinden verhindert, die Anreizmechanismen und die Steuerbarkeit verbessert sowie der administrative Aufwand reduziert werden. Der Kanton übernimmt neu die für die Gemeinden nicht beeinflussbaren Unterstützungsleistungen und sieht ein neues Lastenausgleichsmodell vor. Für den Lastenausgleich Soziales sind knapp 4 Millionen Franken vorgesehen.
Mit der Aufgabenentflechtung (Instrument 3) sollen die bestehenden zahlreichen Verbundaufgaben möglichst weitgehend entweder dem Kanton oder den Gemeinden zugeordnet werden. Insgesamt werden 52 Aufgaben entflochten. 25 Aufgaben werden den Gemeinden zugeteilt, 20 Aufgaben dem Kanton und 7 Aufgaben im Volksschulbereich werden je nach Klassenstufe entweder den Gemeinden oder dem Kanton zugewiesen. In die Kompetenz der Gemeinden fallen beispielsweise die Sozialdienste, das Bereitschaftswesen der Spitäler, der Bau von Alters- und Pflegeheimen und der Volksschulbereich bis zur achten Klasse. Der Kanton übernimmt die amtliche Vermessung, übergeordnete Aufgaben im Volksschulbereich wie Frühenglisch oder Schulleitungen sowie den Schulbereich ab der neunten Klasse inklusive die Finanzierung der Berufsfachschulen.
Das Instrument 4 Optimierung der Zusammenarbeit bei Verbundaufgaben beinhaltet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinde. Soweit zweckmässig sollen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Bisher objektbezogene und aufwandabhängige Beiträge werden soweit möglich durch leistungsabhängige Pauschal- oder Globalbeiträge ersetzt. Hier besteht nur punktueller Handlungsbedarf.

Ergänzende Instrumente
Die Gemeinden kommen mit dem neuen System nur zurecht, wenn sich ihre Verschuldung in tragbaren Grenzen hält. Für insgesamt 15 übermässig verschuldete Gemeinden ist eine Teilentschuldung notwendig. Erforderlich sind Mittel von gut 20 Millionen Franken. Zudem soll ein individueller Härteausgleich für ausserordentliche und nicht beeinflussbare Lasten eingeführt werden. Die Regierung soll konkret die Möglichkeit erhalten, einer Gemeinde auf Gesuch hin aufgrund von ausserordentlichen Ereignissen und Verhältnissen Sonderbeiträge zu gewähren. Diese Beiträge werden sich auf eine kleine Zahl von Gemeinden beschränken. Schliesslich ist für jene Gemeinden ein befristeter Härteausgleich vorgesehen, die durch die Bündner NFA eine Mehrbelastung erfahren und zugleich ressourcenschwach sind. Dieser Härteausgleich ist auf maximal acht Jahre ausgelegt beträgt insgesamt rund 25 Millionen Franken. Er wird vom Kanton finanziert.

Globalbilanz
Insgesamt werden die Gemeinden um knapp acht Millionen Franken entlastet. Die finanziellen Auswirkungen der Reform werden für jede der 206 Gemeinden in der Globalbilanz aufgezeigt. Die Ergebnisse beruhen auf Zahlen der Jahre 2004 und 2005 und erlauben nur eine Trendaussage über die künftigen Be- und Entlastungen der einzelnen Gemeinden.
Die Vernehmlassung zur Bündner NFA beginnt Ende April und dauert bis Ende Juli 2008. Der Zeitplan sieht vor, dass das Projekt im April 2009 im Grossen Rat behandelt und auf den 1. Januar 2010 umgesetzt wird.

Hinweis an die Medien:
Die Grafik mit der Übersicht über die Instrumente, den Ressourcen- und Lastenausgleich sowie die Aufgabenentflechtung kann hier heruntergeladen werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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