Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Um den Anforderungen der Gesetzgebung von Bund und Kanton im Umgang mit Hunden gerecht zu werden, hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit eine eigene Hundefachstelle geschaffen. Diese soll auch dazu dienen, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu fördern und die Gemeinden für den Vollzug ihrer Aufgaben im Hundebereich zu unterstützen. Zur Förderung der Verantwortung der Hundehaltenden, welche mit der Erziehung ihres Hundes Entscheidendes beitragen, ist die Absolvierung des Hundehalterbrevets unabdingbar.

Verschiedene Vorfälle mit Hunden in den letzten Jahren, die einerseits für Schlagzeilen und andrerseits für tiefe Betroffenheit und Unsicherheiten in der Bevölkerung gesorgt haben, riefen den Bund zum Handeln auf. Im Mai 2006 wurden neue Bestimmungen in die Tierschutzverordnung aufgenommen. Danach hat der Kanton den Sachverhalt abzuklären und Massnahmen zu ergreifen, wenn ein Hundebissvorfall gemeldet wird oder ein Hund Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt.
Im neuen kantonalen Veterinärgesetz, welches vom Grossen Rat 2007 verabschiedet wurde und voraussichtlich im September 2008 in Kraft treten wird, sind für solche Fälle griffige Massnahmen vorgesehen, wie zum Beispiel Absolvierung eines Kurses, Auferlegung einer Leinen- oder Maulkorbpflicht bis hin zur Tötung eines Tieres. Der Kanton ist zudem im Rahmen der Abklärungen berechtigt, einen Hund einem Wesenstest zu unterziehen.
Um den neuen Aufgaben betreffend Hunde gerecht zu werden, hat der Kanton im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) eine Hundefachstelle eingerichtet. Diese Fachstelle trifft die notwendigen Anordnungen betreffend Abklärung der Sachverhalte und Massnahmen. Zudem soll sie für weitere Fragen im Zusammenhang mit Hunden zuständig sein. Ein gewichtiges Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden gelegt.

Aufgaben der Gemeinden
Es ist festzustellen, dass die Gemeinden immer mehr mit der Hundethematik konfrontiert werden, da sie üblicherweise die erste Anlaufstelle für besorgte Bürger darstellt. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik drängt sich eine lineare Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton mit klarer Aufgabenteilung auf. Kanton und Gemeinden sind grundsätzlich wie folgt zuständig:

Kanton:
- Abklärung der Sachverhalte und Anordnen von Massahmen bei gemeldeten Beissunfällen und Hunden mit Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens
- Zusammenarbeit mit den Partnern (Gemeinden, Polizei, Tierärzte, Vereine)
- Präventionsarbeit (Schulen, Vereine etc.), teilweise mit Gemeinden zusammen
- Sämtliche Tierschutzbelange

Gemeinde:
- Das Halten von Hunden unterliegt der Kontrolle der Gemeinden
- Grundsätzlich erste Anlaufstelle in Sachen Hunde
- Registrierung der Hunde in einer Datenbank
- Erlass von Hundegesetzen in ihrem Aufgabenbereich (auch für Prävention)
- Anordnung erster Massnahmen bei auffälligen Hunden
- Die Gemeinden sind überall dort zuständig, wo keine Kantonszuständigkeit vorliegt

Das Hundehalterbrevet SKG
Einen wichtigen Beitrag müssen auch die Hundehalterinnen und Hundehalter durch ihre Eigenverantwortung leisten. Diese wird unerklärlicherweise oft vergessen und viel zu wenig in das Thema einbezogen. Tatsache ist nämlich, dass Hundehaltende alleine die Verantwortung und die Sorgfaltspflichten bezüglich des Verhaltens ihrer Hunde tragen. Zudem bestimmen sie mit ihrer Ausbildung und der Haltung einen grossen Teil über das Verhaltens- und Erscheinungsbild des Hundes. Mit der neuen Tierschutzverordnung des Bundes, welche im Herbst in Kraft treten wird und neuerdings die Hundehaltung von gewissen Sachkundenachweisen abhängig macht, wird in diese Richtung gezielt. Auch innerhalb des Kantons ist es klar das Ziel, die Hundethematik über die Eigenverantwortung der Hundehaltenden an den Wurzeln anzupacken.
Aufgrund dieser Entwicklungen hat die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) eine Hundehalterprüfung ausgearbeitet: das Hundehalterbrevet SKG. Dieses Brevet enthält die wichtigsten Elemente in der Grunderziehung von Hunden. Die Prüfung wurde von Verhaltensfachleuten und erfahrenen Kynologen ausgearbeitet und beruht auf langjähriger Erfahrung in der Grundausbildung von Mensch und Hund.
Das Hundehalterbrevet differenziert sich klar von einer Sporthundeprüfung, indem der Inhalt genau aus den Punkten und Alltagssituationen besteht, welchen die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit begegnet. Es ist aber auch ganz klar eine Grundanforderung, welche jeder Hundehalter beziehungsweise jede Hundehalterin und jeder Hund in der heutigen Zeit erfüllen muss. Dieses Hundehalterbrevet ist auch für das ALT massgebend. Speziell bei Hunden, welche Probleme im Umgang mit ihren Artgenossen haben oder wenn bei den Hundehaltenden Mängel beim Abrufen des Hundes (Appell) ersichtlich sind, wird vom ALT grundsätzlich die Durchführung des Hundehalterbrevets angeordnet. Damit können Probleme entdeckt und differenziert werden.
Um was geht es beim Hundehalterbrevet SKG konkret:
- Schutz für die Hundehaltenden
- Die Hundehaltenden können beweisen, dass sie ihre Hunde unter Kontrolle haben
- Hundehaltende müssen mit dem Hund arbeiten und sich mit ihm auseinandersetzen
- Hundehaltende trainieren Situationen, welche sie im Alltag benötigen
- Förderung des Teamverhaltens zwischen Halterin bzw. Halter und Hund
- Hundehaltende bekommen einen Ausweis
- Spass / Beschäftigung für den nicht Sport- und Arbeitshund

Zudem ist zum Brevet zu bemerken:
- Dabei handelt es sich um eine Präventivmassnahme
- Der Kanton und die Gemeinde können das Brevet als Massnahme vorsehen
- Mit dem Brevet kann eine Vorselektion für weitere Anordnung von Massnahmen durch das ALT vorgenommen werden

Trotz dieser zusätzlichen Qualitätssicherung besteht keine Garantie, dass es nicht wieder zu Unfällen mit Hunden kommt. Eine solche Garantie wird es nie geben. Durch das Absolvieren des Hundehalterbrevets stellt sich die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter aber den heutigen Anforderungen und übernimmt somit indirekt Verantwortung für das Verhalten seines Hundes gegenüber der Öffentlichkeit.
Es ist zu erwarten, dass die Hundehaltenden mit dem erfolgreichen Bestehen des Brevets einen grossen und positiven Beitrag an das heutige Bild im Zusammenhang mit der Hundethematik leisten können.

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Neuer Artikel