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Bei der geplanten weiteren Öffnung des Postmarktes erwartet die Bündner Regierung vom Bundesrat und der Post, dass die Qualität der Grundversorgung in Graubünden beibehalten wird. Eine Verschlechterung des heutigen Versorgungsgrades wäre nicht akzeptabel. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zur vorgeschlagenen Totalrevision des Postgesetzes fest.
Für die Regierung ist eine funktionierende gleichwertige Grundversorgung eine unabdingbare Standortvoraussetzung für die zukünftige Entwicklung in Berg- und Randregionen. Zudem geht es um den Erhalt von Arbeitsplätzen in diesen Regionen. Grundsätzlich ist die Regierung mit dem Konzept des Bundesrates einverstanden. Sie kann der vorgesehenen Totalrevision der Postgesetzgebung aber nur zustimmen, wenn eine qualitativ einwandfreie Grundversorgung und deren Finanzierung sichergestellt werden. So verlangt die Regierung bei der weiteren Marktöffnung ein mehrstufiges Verfahren. Eine nächste Stufe soll nur vollzogen werden, wenn die Auswirkungen der letzten Stufe bekannt sind und die Schweiz vom Gesamtnutzen der nächsten Marktöffnungsstufe überzeugt ist. Aus diesem Gesichtspunkt ist der vorgesehene Zeitplan eher zu eng gefasst. Des Weiteren spricht sich die Regierung für landesweit distanzunabhängige Tarife aus, um für alle Bevölkerungs- und Landesteile gleichwertige Bedingungen zu schaffen.
Der Bund plant mit der Totalrevision des Postgesetzes die Abschaffung des Briefmonopols und damit eine vollständige Marktöffnung auf das Jahr 2012 hin. Dazu soll die Post von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Vernehmlassung zum neuen Justizvollzugsgesetz eröffnet
Der Justizvollzug soll im Kanton Graubünden auf Gesetzesstufe neu geregelt und den neuen Bundesbestimmungen angepasst werden. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zum neuen Justizvollzugsgesetz des Kantons Graubünden eröffnet.
Auf das Jahr 2010 treten auf Bundesebene die neue Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in Kraft. Bis dahin müssen die Kantone die nötigen Anpassungen im kantonalen Recht vornehmen. Für den Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs ist daher ein eigener Erlass auf Gesetzesstufe notwendig.
Schwerpunkte des neuen Justizvollzugsgesetzes bilden die Regelungen über die Sicherheit und Ordnung, den unmittelbaren Zwang und das Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen. Ebenso werden die Regelungen des Vollzugs jugendstrafrechtlicher Sanktionen angepasst. Weiter legt das neue Recht die Voraussetzungen fest, wann Personendaten aus dem Justizvollzug bekannt gegeben werden dürfen. Neu können die Behörden Opfer von schweren Straftaten auf Gesuch hin über den Straf- und Massnahmenantritt einer verurteilten Person, ihre Beurlaubung, Versetzung und Entlassung informieren.
Ferner wird die Rechtsgrundlage der Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt war, auf Gesetzesstufe gehoben. Ziel der Beratungsstelle, die im September 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, ist es, über freiwillige Beratungen Auswege aus dem Gewaltkreislauf aufzuzeigen. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Polizei bei Interventionen insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt die Gewalt anwendenden Personen der Beratungsstelle meldet. Eine weitere wesentliche Neuerung ist bei der Finanzierung der Kosten des Massnahmenvollzugs vorgesehen. Neu verzichtet der Kanton darauf, die Kosten des stationären strafrechtlichen Massnahmenvollzugs in den Anstalten an die Gemeinden weiter zu verrechnen. Diese Übernahme der Kosten durch den Kanton stimmt mit der vorgesehenen Aufgabenentflechtung im Rahmen des neuen Bündner Finanzausgleichs (NFA) überein.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September 2008.

Mitglieder des Konsultativrats der Rhätischen Bahn gewählt
Die Bündner Regierung hat die Mitglieder des Konsultativrats der Rhätischen Bahn (RhB) für die Amtsperiode vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2012 bestimmt. Gewählt sind Marco Berger (Rhäzüns), Ludwig Caluori (Tiefencastel), Fabrizio Keller (Grono), Manfred Kürschner (Chur), Casper Nicca (Thusis), Jon Domenic Parolini (Scuol), Rodolfo Plozza (Brusio), Ernst Sax (Ilanz) und Leo Koch (Davos Platz). Die maximal 20 Mitglieder des Konsultativrats werden je zur Hälfte vom Grossen Rat und der Regierung gewählt. Bei diesen Wahlen wurde darauf Bedacht genommen, dass darin alle Fahrplanregionen angemessen vertreten sind. Die Aufgabe des Konsultativrats besteht darin, Orientierungen über die bauliche, technische und kommerzielle Entwicklung der Unternehmung entgegenzunehmen und zuhanden des Verwaltungsrats Empfehlungen abzugeben sowie regionale Anliegen einzubringen.

Aus Gemeinden und Regionen
- St. Antönien: Das Projekt der Gemeinde St. Antönien für die Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgung wird genehmigt und mit einem Beitrag von 1'459'449 Franken unterstützt.
- Castaneda: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Castaneda vom 22. März 2007 wird genehmigt.
- Vals: Die am 24. Februar 2008 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Vals betreffend Materialablagerung "Rota Bärg" und Abbauzone "Jossagada" wird genehmigt.
- Zuoz: Die Teilrevision der Ortsplanung "Chöntschet" der Gemeinde Zuoz vom 12. Dezember 2007 wird genehmigt.
- Surses: Die Teilrevision des Gesetzes über Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben des Touristischen Gemeindezweckverbandes Surses vom 16. Januar 2008 wird genehmigt.
- "Engadin Inline Marathon": Den Organisatoren des "Engadin Inline Marathons" wird die Bewilligung erteilt, den für den Inline-Skating Marathon vorgesehenen Parcours im Engadin am Samstag, 28. Juni 2008, benützen zu dürfen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- GKB-SPORTKIDS: Das GKB-SPORTKIDS Trainingsprogramm wird für das Jahr 2008/2009 mit einem Beitrag von maximal 204'000 Franken aus dem Sport-Fonds unterstützt.
- Splügen/Rheinwald Tourismus: Splügen/Rheinwald Tourismus erhält für den geplanten Neubau der Langlaufbrücke in Splügen einen Beitrag von maximal 18'800 Franken aus dem Sport-Fonds.
- Società Storica Val Poschiavo: Die Società Storica Val Poschiavo und die Bibliothek "la Sorgente" in Poschiavo erhalten für Inventarisations- und Dokumentationsarbeiten an der Fotosammlung Luigi Gisep einen Beitrag von maximal 11'700 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 413'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Ramosch innerorts

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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