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Der Kanton Graubünden soll dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beitreten. Dies schlägt die Bündner Regierung dem Grossen Rat vor. Das Parlament wird den Beitritt in der Augustsession 2008 beraten.
Um den Behörden insbesondere im Hinblick auf die Fussball- Europameisterschaften 2008 und die Eishockey-Weltmeisterschaften 2009 die notwendigen Handlungsinstrumente gegen Gewalt an Sportveranstaltungen in die Hand zu geben, hatten die Eidgenössischen Räte im März 2006 eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschiedet. Zur Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen sind als präventive Massnahmen die Registrierung gewalttätig gewordener Hooligans in einem nationalen Informationssystem sowie die Ausreisebeschränkung, das Rayonverbot, die Meldeauflage oder der Polizeigewahrsam festgelegt worden.
Diese Massnahmen sind bis Ende 2009 befristet. Der Bund arbeitet an einer Verfassungsänderung, mit der ihm die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich übertragen werden soll. Die Kantone befürchten dadurch einen Eingriff in die kantonale Polizeihoheit, weshalb sie sich stattdessen für ein Konkordat ausgesprochen haben. Das neue Konkordat nimmt die befristeten Massnahmen des Bundes auf und regelt die vorbeugenden polizeilichen Massnahmen, um frühzeitig Gewalt an Sportveranstaltungen zu bekämpfen. Es sind dies das Rayonverbot, die Meldeauflage sowie der Polizeigewahrsam. Diese Massnahmen gegen den Hooliganismus sind nicht nur für die Durchführung der Fussball-Europameisterschaften 2008 und der Eishockey-Weltmeisterschaften 2009 in der Schweiz, sondern auch für den Meisterschaftsbetrieb in den grossen Publikumssportarten notwendig.
Der Konkordatstext wurde an der Herbstversammlung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedet und zur Ratifikation durch die Kantone freigegeben. Das Konkordat tritt in Kraft, sobald ihm mindestens zwei Kantone beigetreten sind, frühestens jedoch auf den 1. Januar 2010. Wenn die Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit weitergeführt werden.
Der gesetzgeberische Anpassungsbedarf auf Kantonsebene an das Konkordat ist gering. Das Bündner Polizeigesetz enthält bereits Bestimmungen zur Wegweisung und Fernhaltung sowie zum Polizeigewahrsam. Als zuständige Instanz für die Anordnung dieser Massnahmen ist der Polizeikommandant der Kantonspolizei bezeichnet worden.

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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