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Die Bündner Regierung begrüsst zwar die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)". Sie verlangt aber, dass der Vorentwurf der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie in wichtigen Punkten überarbeitet wird.
In ihrer Vernehmlassungsantwort an die Kommission schliesst sich die Regierung den Stellungnahmen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) sowie der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) an. Die Regierung anerkennt, dass im Bereich Gewässerschutz ein punktueller Handlungsbedarf besteht. Gleich wie die ständerätliche Kommission, die RKGK und EnDK ist sie jedoch der Ansicht, dass die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" weit über das Ziel hinaus schiesst und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer vermissen lässt.
Für die Regierung ist allerdings auch die als Gegenentwurf lancierte Parlamentarische Initiative "Schutz und Nutzung der Gewässer" der ständerätlichen Kommission zu sehr auf den Schutzgedanken ausgerichtet. Der Entwurf zielt darauf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Revitalisierung der Gewässer zu fördern und die negativen Auswirkungen der Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken zu vermindern. Der Regierung zufolge darf aber die Energieproduktion aus Wasserkraft mit Blick auf die in der eidgenössischen Energiegesetzgebung formulierten Ausbauziele nicht beeinträchtigt werden. Zudem müssen die bestehenden wohlerworbenen Rechte der Konzessionsinhaber respektiert werden. Ebenso ist dem haushälterischen Umgang mit dem landwirtschaftlichen Kulturland als beschränkte natürliche Ressource im Rahmen der Revitalisierung von Gewässern mehr Gewicht zu geben. Diese fundamentalen Grundsätze müssen in der gesamten Vorlage wesentlich konsequenter umgesetzt werden, fordert die Regierung.
Für die Regierung sind künftige Investitionen in Wasserkraftwerke unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit unumgänglich. Nur sie können den entscheidenden Beitrag zur Schliessung der drohenden Stromlücke leisten. Rund 60 Prozent des heute in der Schweiz produzierten Stroms stammt aus der Wasserkraft. Diese ist die wichtigste einheimische Primärenergiequelle und sie schneidet von den bekannten und erprobten Stromproduktionsmöglichkeiten ökologisch am Vorteilhaftesten ab. Daher darf der indirekte Gegenvorschlag der ständerätlichen Kommission das Erreichen der Mindest-Ausbauziele der Wasserkraft gemäss Energiegesetz nicht erschweren. Schliesslich bemängelt die Regierung, dass ein Verordnungsentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Dieser wäre aber für die Beurteilung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen unerlässlich, gerade bei einer Vorlage von solch grosser politischer, wirtschaftlicher, ökologischer und finanzieller Tragweite.

Auskunftsperson:
Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse des Bundes wird unterstützt
Die vom Bund vorgeschlagene Ergänzungsregel zur Schuldenbremse hält die Bündner Regierung für sinnvoll und notwendig. Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, sind zur Begrenzung der Schulden des Bundes griffige Instrumente und verbindliche Regelungen erforderlich.
Ziel der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse ist es, auch Defizite des ausserordentlichen Finanzhaushalts mit Überschüssen auszugleichen. Ein Fehlbetrag beim ausserordentlichen Haushalt muss während der sechs folgenden Rechnungsjahre durch Überschüsse abgetragen werden. Damit will der Bund einen Anstieg der Schulden aufgrund ausserordentlicher Ausgaben verhindern. Insgesamt betrachtet die Regierung die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse als geeignetes Instrument, um die Schulden zu stabilisieren. Aus ihrer Sicht muss aber langfristig nicht nur eine Stabilisierung der Schulden erfolgen, sondern ein Abbau derselben. Die Einführung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse darf zudem keinesfalls zu direkten oder indirekten Lastenverschiebungen auf die Kantone führen. Notwendige Einsparungen sind durch eigene Anstrengungen des Bundes zu erzielen, verlangt die Regierung.

Aus Gemeinden und Regionen
Rueun: Das Nachtrags- und Ergänzungsprojekt "Walderschliessung Rueun" der Gemeinde Rueun wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 693'500 Franken unterstützt.
Bever: Dem Abfallbewirtschaftungsverband Oberengadin wird an die Aufwendungen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung der Siedlungsabfalldeponie Sass Grand, Bever, ein Beitrag von höchstens 275'200 Franken zugesichert.
Zizers: Das Projekt "Instandstellung Rutschverbauung Geissegga-Schlund" der Gemeinde Zizers wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 336'000 Franken zugesichert.
St. Peter-Pagig: Die Verfassung der Gemeinde St. Peter-Pagig vom 14. Dezember 2007 wird genehmigt.
Tschappina: Die Verfassung der Gemeinde Tschappina vom 9. Juni 2008 wird genehmigt.
Untervaz: Die Verfassung der Gemeinde Untervaz vom 10. Juni 2008 wird genehmigt.
Davos: Die Teilrevision der Ortsplanung der Landschaft Davos Gemeinde vom 24. September 2006 wird genehmigt.
Safien: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Safien vom 28. April 2008 wird genehmigt.
Vaz/Obervaz: Die Teilrevision der Ortsplanung betreffend Beschneiungsanlage West der Gemeinde Vaz/Obervaz vom 12. August 2007 wird mit Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA für den Bau einer 8er-Umlaufkabinenbahn Scuol - Motta Naluns auf Gebiet der Gemeinde Scuol beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.
Sent: In der Gemeinde Sent wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
Rueun: In der Gemeinde Rueun wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
Vals: In der Gemeinde Vals wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt. Auf dem Abschnitt Schulhaus - Schniderhus wird die Höchstgeschwindigkeit 50 "generell" eingeführt.
Zuoz: Auf der Gemeindestrasse Via San Bastiaun in Zuoz ausserorts im Bereiche der neuen Skiliftanlage wird die bestehende Höchstgeschwindigkeit 60 km/h um ca. 80 Meter in Richtung Madulain ausgedehnt. Gleichzeitig wird auf dem erwähnten Streckenabschnitt das Innerortsregime angepasst.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Stiftung Global Risk Forum GRF Davos: Der Kanton leistet an das Stiftungskapital der Stiftung Global Risk Forum GRF Davos einen Beitrag von 250'000 Franken, jedoch maximal 25 Prozent des effektiven Stiftungskapitals. Bedingung ist, dass die Landschaft Davos Gemeinde einen gleich hohen Beitrag an das Stiftungskapital leistet. Der Stiftung wird nach erfolgter Gründung zudem für die Jahre 2008 bis 2012 ein Beitrag von jährlich 150'000 Franken zugesichert.
Projekt San Gottardo: An die Umsetzung des Projekts San Gottardo wird ein Kantonsbeitrag von 200'000 Franken zugesichert. Das Projekt San Gottardo ist aus dem Projekt PREGO der vier Gotthardkantone Uri, Wallis, Tessin und Graubünden hervorgegangen und bezweckt den Gotthard-Raum wirtschaftlich zu stärken.
Interkantonales Mess- und Informationssystem 2000: An die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Stationen des Interkantonalen Mess- und Informationssystems 2000 (IMIS) des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung sowie verschiedener Frühwarnsysteme im Kanton Graubünden wird ein Beitrag von höchstens 215'736 Franken entrichtet.
SchweizMobil 2009 - 2011: An die Entwicklung des Projektes SchweizMobil 2009 - 2011 wird für die Dauer von drei Jahren ein Totalbeitrag von 195'000 Franken zugesichert.
Tourismusorganisation Nationalparkregion: Der Tourismusorganisation Nationalparkregion wird an den Aufbau einer einfachen Gesellschaft ein Beitrag von 141'350 Franken zugesichert.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 12 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 140'000 Franken gesprochen.
Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein: Der Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein erhält für das Jahr 2008 einen einmaligen Betriebsbeitrag von 10'000 Franken.
Tennisclub Felsberg: Der Tennisclub Felsberg erhält für die Sanierung des Clubhauses und der Tennisplätze einen Beitrag von maximal 15'800 Franken aus dem Sport-Fonds.
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt fünf humanitäre Hilfsprojekte im Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 30'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 467'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Reno di Lei Brücke, Felsabtrag

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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