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Im Kanton Graubünden werden die Steuerpflichtigen künftig in verschiedenen Bereichen entlastet. Die Bündner Regierung hat den ersten Teil der Steuergesetzrevision auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Von den Steuersenkungen profitieren unter anderem Familien und Unternehmen.

Der Grosse Rat hat am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 23. September ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nun den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Damit werden die Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Bereichen entlastet. Überdies erfolgt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht.
 
Neu erfolgt der Ausgleich der kalten Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von drei Prozent (bisher ab 10 Prozent). Von dieser Massnahme, die sich schon per 1. Januar 2010 auswirkt, profitieren alle Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen. Im Bund erfolgt der Ausgleich der kalten Progression ab 2011 jährlich.

Familien werden entlastet
Durch die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuung der Kinder auf maximal Fr. 10'000.– (bisher Fr. 6'000.–) und der Kinderabzüge profitieren die Familien sehr stark von der Revision. Die neuen Kinderabzüge betragen:

- für Kinder im Vorschulalter Fr. 6'000.– (bisher Fr.5'000.–)
- für ältere Minderjährige und Kinder in Ausbildung Fr. 9'000.– (bisher Fr.8'000.–)
- für Kinder in auswärtiger Ausbildung Fr. 18'000.– (bisher Fr.14'000.–)

Weiter führt die Teilrevision zu Entlastungen bei der Vermögenssteuer, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden.

Gewinnsteuer für Unternehmen auf 5.5 Prozent gesenkt
Mit einer Reduktion der Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% bleibt Graubünden im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig. Mit diesem tiefen Steuersatz gibt der Kanton Graubünden den geltenden progressiven Tarif auf und wechselt zu einem proportionalen Steuersatz, wie ihn auch der Bund und zahlreiche Kantone kennen.

Weitere Revisionspunkte betreffen die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (sogenannte Erbenamnestie) und die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Und mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können Steuerpflichtige, welche eine renovationsbedürftige Liegenschaft erwerben, neu die Instandstellungskosten in Abzug bringen.

Mindereinnahmen
Die auf Anfang 2010 in Kraft gesetzten Revisionspunkte führen zu längerfristigen Mindereinnahmen in der Höhe von je rund 29 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden. 12.5 Millionen Franken machen die geplanten Entlastungen bei der Vermögenssteuer sowie 11 Millionen Franken die Reduktion der Gewinnsteuer aus. Zusätzliche Ertragsausfälle in der Höhe von rund 12 Millionen Franken bewirkt der raschere Ausgleich der kalten Progression.

Der zweite Teil der Revision betrifft die Unternehmenssteuerreform II; dieser wird zusammen mit den Bestimmungen der direkten Bundessteuer im Jahr 2011 in Kraft treten.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, 081 257 33 24

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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