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Die Bahnverbindung zwischen Andermatt und Sedrun soll verbessert werden. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, zusammen mit dem Kanton Uri eine entsprechende Zweckmässigkeitsstudie in Auftrag zu geben. Ausserdem hat die Regierung die Vernehmlassung über die Anpassung der Pflegefinanzierung eröffnet. Schliesslich hat sich die Regierung mit der Vernehmlassung an den Bund über die "Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt" befasst.

Zweckmässigkeitsstudie zum Projekt "Verbesserte Schienenverbindung Andermatt – Sedrun" geplant
Der Kanton Graubünden und der Kanton Uri wollen die Bahnverbindung zwischen Sedrun und Andermatt optimieren. Dazu soll gemeinsam eine Zweckmässigkeitsstudie über eine verbesserte Schienenverbindung zwischen Andermatt und Sedrun in Auftrag gegeben werden. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Der Kanton Graubünden beteiligt sich mit maximal 100'000 Franken zur Hälfte an den Kosten der Studie. Die Studie soll technisch mögliche Lösungen sowohl durch Ausbauten der bestehenden oberirdischen Schienenverbindung als auch durch einen neuen Bahntunnel aufzeigen und bewerten.
Die Idee einer verbesserten Verbindung zwischen Andermatt und Sedrun wurde in letzter Zeit verschiedentlich thematisiert. Sie war Gegenstand von Vorstössen im Grossen Rat, aber auch im Landrat des Kantons Uri. Dabei wurde angeregt, die Chancen einer direkten Tunnelverbindung näher zu prüfen.
Die geplante Studie soll Klarheit über das Kosten-Nutzenverhältnis und Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen liefern. Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden wird zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Uri die Aufgabenstellung für die Studie definieren und die Ausschreibungsunterlagen erarbeiten.

Vernehmlassung über die Anpassung der Pflegefinanzierung eröffnet
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf Bundesebene erfordert eine Anpassung der kantonalen Bestimmungen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zur Vernehmlassung freigegeben.
Das im Juni 2008 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung regelt die Finanzierung der Pflegekosten durch die verschiedenen Kostenträger im ambulanten und stationären Bereich neu. Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden künftig vom Bund für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt. Die Kostenbeteiligung der Leistungsbezüger wird dabei auf 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags beschränkt. Die Restfinanzierung ist von den Kantonen zu regeln.
Der Vorschlag zur Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung des Bundes im Kanton Graubünden basiert auf dem bestehenden Finanzierungssystem. Im stationären Bereich der Alters- und Pflegeheime soll die Restfinanzierung der pflegerischen Leistungen entsprechend der geltenden Aufgabenteilung durch die Gemeinden erfolgen. Die Heimbewohner haben sich im maximal zulässigen Umfang an den Kosten der pflegerischen Leistungen zu beteiligen. Im ambulanten Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung übernimmt der Kanton 85 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent der Restfinanzierung. Dieser Beteiligungssatz gilt auch für die Akut- und Übergangspflege sowie für hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen und den Mahlzeitendienst. Im Sinne des gesundheitspolitischen Grundsatzes "ambulant vor stationär" müssen die Klienten der Spitex-Dienste lediglich 50 Prozent des gemäss der Bundesgesetzgebung maximal möglichen Umfangs der Kosten der pflegerischen Leistungen übernehmen.
Insgesamt werden die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen künftig pro Jahr um 4.6 Millionen und die Leistungsbezüger um 1.9 Millionen Franken entlastet. Die Gemeinden werden um rund 4.9 Millionen Franken belastet. Auf den Kanton entfallen 1.6 Millionen Franken Mehrkosten pro Jahr.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit unter www.djsg.gr.ch in der Rubrik Themen/Projekte veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Februar 2010.

Konzept "Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt" des Bundes stösst auf Zustimmung
Die Bündner Regierung befürwortet das vom Bund vorgeschlagene Konzept "Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt". Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, gilt dieses auf Empfehlungen beruhende Konzept bereits heute für das Gebiet des Schweizerischen Nationalparks. Es hat sich bestens bewährt. Als Ruhezonen sind im Kanton Graubünden neben dem Nationalpark das Gebiet Adula/Greina/Medels/Vals ausgeschieden worden.
Mit dem Konzept will der Bund einige luftfahrtbezogene Ruhezonen schaffen. Flugzeuge sollen in diesen Gebieten eine Mindesthöhe von rund 500 Meter über Grund einhalten und die Zonen möglichst auf kurzem Weg überfliegen. Dabei geht die Regierung davon aus, dass die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten in diesen Gebieten nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Zulässig müssen aber auch Helikoptereinsätze bei Rettungsaktionen bleiben.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Mesocco: Der Gemeinde Mesocco wird an die Kosten für die Grobräumung und Wiederherstellung des durch das Unwetter vom 29. Juni 2008 verwüsteten Kulturlands ein Beitrag von 38'976 Franken aus dem Nothilfefonds der Elementarschadenkasse Graubünden ausgerichtet.
  • Cazis: Die neue Verfassung der Gemeinde Cazis vom 10. November 2009 wird genehmigt.
  • Surselva: Der vom Regionalverband regiun Surselva am 5. Juni 2009 beschlossene regionale Richtplan "Konzept Resorts" wird genehmigt und für die Behörden des Kantons für verbindlich erklärt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 66'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Ingenieurarbeiten Cassanawaldtunnel

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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