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Das Mantelgesetz über die Bündner NFA gelangt definitiv am Sonntag, 7. März 2010, zur Abstimmung. Dies hat die Bündner Regierung an ihrer letzten Sitzung beschlossen. Ausserdem hat sie die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen angepasst. Damit erhalten kommerzielle Anbieter von Schneesportarten mehr Möglichkeiten. Im Übrigen hat sich die Regierung in einer Vernehmlassung an den Bund zur geplanten Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz geäussert.

Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010 bestimmt
Die Bündner Regierung hat die Abstimmung über das Gesetz über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Mantelgesetz über die Bündner NFA) definitiv auf den Sonntag, 7. März 2010, angesetzt.
An diesem Datum werden zudem folgende drei eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet:
- Bundesbeschluss vom 25. September 2009 zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen;
- Volksinitiative vom 26. Juli 2007 "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)";
- Änderung vom 19. Dezember 2008 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz).

Neue Regelung für kommerzielle Anbieter von Schneesportarten
Im Kanton Graubünden sollen kommerzielle Anbieter von Schneesportarten mehr Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Angebote erhalten. Die Bündner Regierung hat die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen angepasst und auf den 7. Dezember 2009 in Kraft gesetzt.
Bislang mussten beispielsweise Hoteliers, die mit ihren Gästen eine Schneeschuhtour im einfachen flachen Gelände durchführten, über eine Schneeschuhwanderleiterausbildung verfügen. Derartige Einschränkungen bringen keinen Nutzen für die Sicherheit der Gäste und sind unbefriedigend. Deshalb wird in den angepassten Ausführungsbestimmungen die Definition des "nicht schwierigen Geländes", in welchem keine spezielle Ausbildung verlangt wird, in vertretbarem und sinnvollem Rahmen erweitert. So gilt neu auch freies Gelände als nicht schwierig, sofern es flach ist und im Umkreis von 200 Metern keine Steilhänge oder Lawinenzüge vorhanden sind und wenn die Lawinengefahr gemäss Lawinenbulletin gering (Stufe 1) oder mässig (Stufe 2) ist. Bislang war dies nur bei markierten und behördlich geöffneten Winterwanderwegen oder dem Gelände entlang dieser Wege sowie auf zugefrorenen und behördlich freigegebenen Seen der Fall.
Eine weitere Ergänzung betrifft Schneesportlehrer und Schneeschuhwanderleiter mit anerkannter Ausbildung. Diese können neu auch unterhalb der Baumgrenze im freien Gelände bis 25 Grad Neigung tätig sein, auch wenn dieses Gebiet nicht einer Tour des Kantonalen Varianteninventars entspricht. Schliesslich können Schneesportlehrer, die bisher nur im gesicherten Pistengebiet tätig sein durften, zukünftig auch gelb markierte, gesicherte Abfahrtsrouten einbeziehen.

Regierung äussert sich zur geplanten Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz
Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz die vom Bund geplanten rechtlichen Neuregelungen zur Anwendung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips. Demnach sollen Produkte, die in der EU rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen eingeführt werden können. Die entsprechenden Grundlagen will der Bund in der Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten festschreiben.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, entspricht der Verordnungsentwurf im Ergebnis dem Resultat eines längeren politischen Meinungsbildungsprozesses. Allerdings betritt die Schweiz damit Neuland. So ist es derzeit noch nicht genau abschätzbar, wie sich die Neuregelungen auf das Verhalten der Konsumenten, der Importeure und der Händler auswirken werden.
Im Bereich der Chemikalien verlangt die Regierung gewisse Präzisierungen. Bei den Lebensmitteln erachtet die Regierung das vorgeschlagene neue Bewilligungsverfahren in Form von Allgemeinverfügungen als zweckmässig. Allerdings ist dieses Verfahren noch nicht überprüft und etabliert. Insbesondere begrüsst die Regierung aber, dass der Bund Listen zu den Produkten, die keinen Zugang zum schweizerischen Markt haben, sowie zu den rechtskräftigen Allgemeinverfügungen führen wird.

Aus Gemeinden und Regionen
  • St. Peter-Pagig, Peist: Das Projekt "Gesamtmelioration St. Peter-Pagig/Peist, Teilprojekt Walderschliessungen" der Gemeinden St. Peter-Pagig und Peist wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 2'690'400 Franken zugesichert.
  • Waltensburg/Vuorz: Die am 28. August 2009 von den Stimmberechtigten der Gemeinde Waltensburg/Vuorz beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Beratungsstellen für Lebens- und Partnerschaftsfragen: Die neue Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Graubünden und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche sowie der Katholischen Landeskirche betreffend Beratungsstelle für Lebens- und Partnerschaftsfragen wird genehmigt. Die Landeskirchen werden dazu mit einem jährlichen Pauschalbetrag von je maximal 120'000 Franken entschädigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'400'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Umfahrung Saas

Personelles
  • Markus Feltscher, wohnhaft in Felsberg, ist zum neuen Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden gewählt worden. Er tritt ab dem 1. Juli 2010 die Nachfolge von Markus Fischer an, der in Pension geht.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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