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In Graubünden soll künftig für Mitglieder der Bezirksgerichte eine stille Wahl möglich sein. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung über die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden eröffnet.
Die neue Möglichkeit der stillen Wahl soll für alle Wahlgänge bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen für die Mitglieder der Bezirksgerichte geschaffen werden. Eine stille Wahl ist dann möglich, wenn die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht. Dies setzt voraus, dass ein Anmeldeverfahren eingeführt wird. Die Teilrevision sieht vor, dass das neue Anmeldeverfahren administrativ möglichst einfach gehalten werden soll. Über das Zustandekommen der stillen Wahl soll die Verwaltungskommission des zuständigen Bezirksgerichts entscheiden. Kommt eine stille Wahl nicht zustande, findet wie bisher ein freier öffentlicher Wahlgang statt.
Anlass für die vorgeschlagenen Anpassungen bildet ein vom Grossen Rat im Oktober 2008 überwiesener Auftrag, welcher die Einführung der stillen Wahl für die Mitglieder der Bezirksgerichte fordert. Von einer ''stillen Wahl" wird gesprochen, wenn bei einer Volkswahl nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten antreten, als Sitze zu vergeben sind und eine Behörde die Kandidatinnen und Kandidaten als in ''stiller Wahl" gewählt erklären darf. Die Möglichkeit der stillen Wahl, die in Graubünden keine Tradition hat, soll ausschliesslich für die Bezirksgerichtswahlen geschaffen werden. Die Volkswahl der Mitglieder der Bezirksgerichte wurde erst mit der Bündner Gerichtsreform vom 12. März 2000 eingeführt. Bei der letzten Wahl am 1. Juni 2008 kam es lediglich noch in wenigen Bezirken zu ''echten Wahlen". Entsprechend gering ist auch die Wahlbeteiligung ausgefallen.
Unter diesen Umständen erachtet es die Regierung als gerechtfertigt, bei Bezirksgerichtswahlen die neue Möglichkeit für stille Wahlen zu schaffen. Damit lassen sich auch beträchtliche Kosten für sämtliche Beteiligten einsparen. Die Neuerung soll im Hinblick auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen der Bezirksgerichte im Jahr 2012 in Kraft treten.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite der Standeskanzlei www.staka.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2009.

B-Casinos sollen weniger Steuern zahlen
Nach Ansicht der Bündner Regierung sollen Spielbanken mit einer Konzession B weniger Steuern zahlen. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an die Eidgenössische Spielbankenkommission zur geplanten Änderung der Spielbankenverordnung fest. Die Revision betrifft eigentlich nur die Casinos mit einer Konzession A. Als Neuerung vorgesehen ist, bei Spielbanken mit einer Konzession A bei guten Umsätzen eine progressive Steuer zu erheben. Der Schwellenwert, ab welchem die steuerliche Progression der Spielbankenabgabe einsetzt, soll von 20 auf 10 Millionen Franken abgesenkt werden. Der Regierung scheint diese geplante Anpassung des Schwellenwertes bei A-Casinos angemessen.
Hingegen ersucht die Regierung den Bund, die Steuersätze für B-Casinos auf das Niveau früher gewährter Reduktionen zu senken, da diese Casinos aufgrund der geltenden Steuerbemessung Probleme haben, eine angemessene Rentabilität zu erreichen. Im Kanton Graubünden musste bereits ein Casino geschlossen werden.

Kaminfegertarife werden angepasst
In Graubünden werden die Kaminfegertarife an die Teuerung angepasst und entsprechend erhöht. Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Kaminfegertarifs genehmigt und auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt. Die Entschädigungssätze werden von heute 71 Franken pro Stunde um 3.3 Prozent auf 73.35 Franken angehoben. Die letzte Anpassung des Kaminfegertarifs erfolgte im Mai 2007.

Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse wird an die Praxis angepasst
Der Kanton Graubünden passt den Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis an die Praxis an. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision genehmigt und auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.
Eine Neuerung ist, dass die tägliche Höchstarbeitszeit einheitlich über das ganze Jahr 10 Stunden umfasst. Allerdings dürfen saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart werden, solange im Jahresdurchschnitt die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden eingehalten wird. Ferner wird die täglich zu gewährende zusammenhängende Ruhezeit für Jugendliche unter 18 Jahren von 12 auf 10 Stunden gekürzt. Grund für die Revision ist, dass die frühere Regelung sich nicht als praxistauglich erwiesen hat. Der Normalarbeitsvertrag gilt für sämtliche Angestellten eines Landwirtschaftsbetriebes oder eines dazu gehörenden Nebenbetriebes ungeachtet ihres Anstellungsumfanges oder ihrer Anstellungsdauer.

Regierung spricht sich gegen parlamentarische Initiative zum Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung von Wohneigentum aus
Die Bündner Regierung lehnt die parlamentarische Initiative zum Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft ab. Die vom Bund vorgeschlagene Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, geht der Steueraufschub bei der relativen Methode zu weit. Er umfasst auch den Teil des Verkaufserlöses, der nicht mehr reinvestiert wird und der steuerpflichtigen Person zur freien Verfügung steht. Die Regierung spricht sich dagegen aus, steuerdogmatisch falsche, verfassungswidrige und nur einzelne Personengruppen begünstigende Regelungen einzuführen.

Aus Gemeinden und Regionen
Bonaduz, Rhäzüns: An das Projekt "Werkhof Bonaduz/Rhäzüns" der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns wird ein Beitrag von höchstens 729'600 Franken zugesichert.
Lumbrein: Das Projekt "Sanierung Waldweg Sogn Gion - Curtinatsch" der Gemeinde Lumbrein wird genehmigt und mit einem Beitrag von maximal 547`600 Franken unterstützt.
Vrin: Der Gemeinde Vrin werden an die Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1. Etappe, ein Beitrag von 237'600 Franken zugesichert.
Nufenen: An die Erneuerung und Erweiterung des Wasserkraftwerkes der Gemeinde Nufenen wird ein Kantonsbeitrag von maximal 792'990 Franken zugesichert
Luzein: Die am 18. Dezember 2008 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Luzein wird genehmigt.
Surcuolm: Die am 21. November 2008 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung ''Pradual" der Gemeinde Surcuolm (seit 1. Januar 2009 Gemeinde Mundaun) wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Open Airs: Der Kanton unterstützt verschiedene Open Airs im Jahr 2009 mit Defizitgarantien im Gesamtbetrag von maximal 39'000 Franken. Dazu gehören die Open Airs Trun (27. Juni), Rheinwald (11./12. Juli), Bellaluna (17./18. Juli), Safiental (18./19. Juli), Val Lumnezia (24./25. Juli), Chapella (25./26. Juli) und Malans (7./8. August).

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 870'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Vals innerorts

Personelles
Simon Theus, wohnhaft in Trimmis, ist zum Leiter Projekte und Stellvertreter des Dienststellenleiters des Amts für Gemeinden gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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