Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bündner Energiegesetzes (BEG) eröffnet. Der Entwurf sieht vor, langfristig die Ziele der ''2000-Watt-Gesellschaft`` anzustreben. Um dies zu erreichen, sollen insbesondere die Energieeffizienz von Neubauten und bestehenden Gebäuden sukzessive verbessert und erneuerbare Energien intensiver gefördert werden. Im Sinne einer Vorbildfunktion sollen Gebäude des Kantons zukünftig hohen energietechnischen Standards genügen.

Die globale Energiepolitik stellt eine der grössten Herausforderungen der heutigen und zukünftigen Generationen dar. Die internationalen und nationalen Anstrengungen, um dem Klimawandel zu begegnen, führen zu grosser Dynamik im gesamten Energiebereich. Mit dem totalrevidierten Energiegesetz will der Kanton Graubünden einen namhaften Beitrag leisten, um die Reduktionsziele der Klimapolitik zu erreichen. Im Zentrum des Gesetzesentwurfs steht der klare Wille eines rationellen und nachhaltigen Umgangs mit den Energieressourcen, in erster Linie durch eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien und einem Ersatz von fossilen mit erneuerbaren Energien.

2000-Watt-Gesellschaft als Ziel
Die Regierung schlägt vor, die Ziele einer ''2000-Watt-Gesellschaft`` anzustreben und dies explizit in das Gesetz aufzunehmen. Damit verpflichtet sich der Kanton einer Energiepolitik, die langfristig auf eine namhafte Senkung des Energieverbrauches angelegt ist. Der Kanton steht damit in der Pflicht, die nötigen Instrumente bereit zu stellen und die erforderlichen Massnahmen umzusetzen, um die entsprechenden Ziele erreichen zu können.

Wichtigste Elemente des neuen Energiegesetzes
Rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts wird für Heizung und Aufbereitung von Warmwasser verbraucht. Das grösste Potenzial, den Energieverbrauch zu reduzieren, liegt im Gebäudebereich. Das Kernelement des neuen Gesetzes sieht vor, den maximal zulässigen Wärmeenergiebedarf von Neubauten in Etappen zu reduzieren und entsprechende Reduktionsziele für bestehende Bauten verbindlich festzulegen. Schon ab 2011 soll der maximal zulässige Wärmeenergiebedarf für Neubauten 40 Prozent weniger als heute betragen (entspricht in etwa dem Minergie-Standard ohne Lüftung), ab dem Jahr 2015 50 Prozent weniger (in etwa heutiger Minergie-Standard) und ab dem Jahr 2020 60 Prozent weniger (in etwa heutiger Minergie-P-Standard). Bei bestehenden Wohnbauten soll der Verbrauch von fossilen Energien bis 2020 um 10 Prozent und bis 2035 um 25 Prozent im Vergleich zu heute reduziert werden. Zusätzlich sollen 10 Prozent vom heutigen Verbrauch von fossilen Energien bis 2020 und 40 Prozent bis 2035 mit erneuerbaren Energien ersetzt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, diese Ziele - neben entsprechenden Vorschriften - hauptsächlich mit finanziellen Anreizen für Sanierungen von Gebäuden und haustechnischen Anlagen zu erreichen. Um die Reduktionsziele zu erreichen, geht die Regierung davon aus, dass zukünftig die Anzahl der finanziell unterstützten, umfassenden Gebäudesanierungen verdreifacht werden muss.

Konkret legt der Gesetzesentwurf fest, dass der Kanton Förderbeiträge gewährt für:
- umfassende Gebäudesanierungen,
- Sanierungen haustechnischer Anlagen (bestehende Bauten) unter Verwendung erneuerbarer Energien (Holz, Sonne, Erd- und Umgebungswärme),
- Neubauten und Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter,
- Nutzungsgradverbesserungen in gewerblichen und industriellen Prozessen,
- Ersatz von Elektroheizungen mit Anlagen unter Verwendung erneuerbarer Energien,
- energietechnische Grossanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung.

Kanton als Vorbild
Gemäss Vorschlag der Regierung sollen sich kantonseigene Bauten durch eine vorbildliche und effiziente Energienutzung auszeichnen. Konkret sollen ab 2011 kantonale Neubauten den Minergie-P-Standard und Sanierungen bestehender Kantonsbauten den heutigen Minergie-Standard erfüllen. Die Vorbildfunktion des Kantons soll nicht nur beim Bau, sondern auch bei den haustechnischen Anlagen und beim Betrieb der Bauten wahrgenommen werden.

Wirkungsorientierte Gesetzgebung
Der Entwurf für das total revidierte Energiegesetz des Kantons folgt den Grundsätzen einer wirkungsorientierten Gesetzgebung. Der Grosse Rat gibt die Ziele vor und bestimmt Zwischenschritte, die es auf dem Weg zur Zielerreichung verbindlich einzuhalten gilt. Die konzeptionelle Energieplanung mit dem entsprechenden politischen Programm und der Festlegung der Massnahmen ist Sache der Regierung. Sie erarbeitet ein mehrjähriges Energiekonzept, das aufzeigt, wie die festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Das Konzept beinhaltet auch eine Energiebilanz und eine Erfolgskontrolle sowie eine Prognose für den bevorstehenden Zeitraum. Zeichnet sich eine Zielverfehlung ab, sind die Massnahmen anzupassen, um die Entwicklung zu korrigieren.

Finanzielle und personelle Auswirkungen
Um die mit dem Gesetzesentwurf definierten Ziele der ersten Planungsperiode von fünf Jahren erreichen zu können, rechnet die Regierung ab 2011 mit jährlich 12 Mio. Franken für die Finanzierung der Förderprogramme. Dies entspricht rund drei Mal mehr Fördermitteln als im bisherigen Finanzplan vorgesehen wurden. Insbesondere für wärmetechnische Gebäudesanierungen müssen mehr Mittel bereit gestellt werden. Weitere zusätzliche Mittel braucht es für die Förderung erneuerbarer Energien sowie den Ausbau der Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Damit ist auch ein personeller Ausbau verbunden.
Die Vernehmlassungsunterlagen zur Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden sind auf der Website des Amts für Energie und Verkehr (www.aev.gr.ch) unter der Rubrik Aktuelles abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2009.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01
- Ernst Bachmann, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel. 081 257 36 21

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel