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Der Kanton Graubünden passt seine gesetzlichen Regelungen der Stromversorgung an die neuen Vorgaben des Bundes an. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zum Erlass eines Stromversorgungsgesetzes des Kantons Graubünden verabschiedet. Ziel ist es, eine schlanke Gesetzgebung für den Vollzug der vom Bund zugewiesenen Aufgaben an die Kantone zu schaffen. Zudem sollen sämtliche Bestimmungen im Bereich der Stromversorgung in einem Gesetz vereint werden. Das neue Gesetz bezweckt dabei eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Versorgung des Kantonsgebietes mit Elektrizität. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession beraten.
Am 23. März 2007 haben die eidgenössischen Räte das Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Dieses regelt die schweizerische Elektrizitätsversorgung und ist auf den 1. Januar 2008 fast vollständig in Kraft getreten. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch auf Netzzugang für Grossverbraucher sowie die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz weist den Kantonen verschiedene Aufgaben zu. Deren Vollzug erfordert den Erlass einer kantonalen Anschlussgesetzgebung, welche folgende Bereiche regelt:

- die Bezeichnung der Netzgebiete
- die Durchsetzung der Anschlussgarantie im Streitfall
- die Verfügung des Anschlusses von Endverbrauchern ausserhalb des Netzgebietes
- der Erlass von Bestimmungen betreffend Anschlüsse ausserhalb der Bauzone und deren Kosten, soweit diese nicht durch den Bundesgesetzgeber geregelt sind
- die Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei Netznutzungstarifen.

Das Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes des Kantons Graubünden ist auf den 1. August 2009 vorgesehen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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