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Als vorgezogene Massnahme zur Stabilisierung der Konjunktur verdoppelt der Kanton Graubünden seine Förderbeiträge für Energieeffizienzmassnahmen in bestehenden Bauten und für die Förderung erneuerbarer Energien. Diese Massnahme steht im Zusammenhang mit dem durch den Bund beschlossenen Konjunkturstabilisierungsprogramm, das höhere Globalbeiträge an die Kantone für Energieeffizienzmassnahmen vorsieht. Diese Verdoppelung der Beiträge des Kantons ist ab 1. April gültig und dauert so lange, bis die zusätzlichen Mittel aufgebraucht sind, längstens aber bis Ende 2009.
Als Folge der aktuellen Wirtschaftslage hat der Bund verschiedene Massnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur beschlossen. Eine davon ist die Erhöhung der Beiträge, um Energieeffizienzmassnahmen in bestehenden Bauten zu fördern. Dementsprechend wurde das Budget des Bundesamtes für Energie von 14 auf 100 Millionen Franken aufgestockt. Davon gibt der Bund 80 Millionen Franken den Kantonen in Form von erhöhten Globalbeiträgen für Energieeffizienzmassnahmen weiter. Der Bund sieht vor, dass die Höhe der Globalbeiträge für das Jahr 2009 in gleichem Umfang wie die entsprechenden Kantonsbeiträge ausgerichtet werden.
Zusammen mit dem erhöhten Globalbeitrag des Bundes aus dem Konjunkturstabilisierungsprogramm und der durch die Regierung beschlossenen Erhöhung des Kantonsanteils stehen neu für das Jahr 2009 in Graubünden insgesamt 7 Millionen Franken anstatt wie im ordentlichen Budget vorgesehen 3.5 Millionen Franken für Energieeffizienzmassnahmen zur Verfügung. Ab 1. April werden sämtliche Beiträge, die gemäss Bündner Energiegesetz an Energieeffizienzmassnahmen in bestehenden Bauten und für die Förderung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden können, linear verdoppelt. Diese erhöhten Beiträge werden ausgerichtet, bis die zusätzlichen Mittel ausgeschöpft sind beziehungsweise bis spätestens Ende 2009. Dabei gilt das Prinzip: "first come first serve". Zudem ist zu beachten, dass die gesetzlichen Maximallimiten für die Beiträge an einzelne Objekte eingehalten werden müssen.

Vorgezogene Massnahme
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine vorgezogene Massnahme zur Stabilisierung der Konjunktur in Graubünden. Die Erhöhung der Förderbeiträge kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Konjunktur in Graubünden zu stützen, denn energetische Gebäudesanierungen oder der Ersatz von haustechnischen Anlagen können schnell realisiert werden und bringen der Bauwirtschaft und dem Gewerbe einiges an Arbeit. Die Massnahme hilft ausserdem, Arbeitsplätze in Graubünden zu sichern. Zudem wird der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoss nachhaltig reduziert. Erfahrungsgemäss können mit diesen nun verdoppelten kantonalen Förderbeiträgen rund 50 bis 80 Millionen Franken an Investitionen im Kanton ausgelöst werden.

Bedingungen des Förderprogramms bleiben gleich
Mit dem Förderprogramm gemäss Bündner Energiegesetz kann der Kanton Beiträge leisten an energetische Gebäudesanierungen und an haustechnische Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, sofern letztere im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen stehen. Unabhängig von Gebäudesanierungen werden auch Beiträge geleistet an solarthermische Anlagen zur Aufbereitung von Warmwasser sowie an grosse Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung von über 50 Kilowatt und an grosse Holzheizungen mit einer Heizleistung von über 70 Kilowatt. Zudem kommen Nutzungsgradverbesserungen bei industriellen- und gewerblichen Prozessen in den Genuss von Förderbeiträgen. Zum Beispiel beläuft sich heute der ordentliche Förderbeitrag für eine vollständige wärmetechnische Sanierung eines Einfamilienhauses, für die durchschnittlich rund 100'000 Franken investiert werden muss, auf rund 8'000 bis 12'000 Franken. Ab 1. April erhöht sich dieser Förderbeitrag immerhin auf rund 16'000 bis 24'000 Franken. Damit sollen möglichst viele Liegenschaftsbesitzer in Graubünden animiert werden, ihre Gebäudesanierung zum jetzigen Zeitpunkt auszuführen.
Gesuche um Förderbeiträge können wie bis anhin mit den bestehenden Formularen gemäss den bisherigen Bedingungen an die übliche Adresse geschickt werden: Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Rohanstrasse 5, 7000 Chur. Weitere Informationen sind auf www.aev.gr.ch erhältlich. Rückwirkend werden keine Beitragserhöhungen gewährt und die Förderzusagen müssen vor Baubeginn erfolgt sein.

Weitere Massnahmen des Bundes
Mit dem zweiten Massnahmenpaket des Bundes zur Stabilisierung der Konjunktur wurden dem Bundesamt für Energie weitere 60 Millionen Franken für die Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt. Davon werden schweizweit 20 Millionen Franken für neue Photovoltaikanlagen, 10 Millionen Franken für den Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Holz- oder Solarheizungen und 30 Millionen Franken für die Förderung von Fernwärme mit Abwärme und erneuerbaren Energien eingesetzt. Diese Bundesbeiträge werden im 2009 an neue Anlagen als Investitionshilfen ausgerichtet. Sie können bis 30 Prozent der Investitionssumme betragen. Weitere Informationen sind auf www.bfe.admin.ch erhältlich.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
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