Als vorgezogene Massnahme zur Stabilisierung der Konjunktur
verdoppelt der Kanton Graubünden seine Förderbeiträge für
Energieeffizienzmassnahmen in bestehenden Bauten und für die Förderung
erneuerbarer Energien. Diese Massnahme steht im Zusammenhang mit dem
durch den Bund beschlossenen Konjunkturstabilisierungsprogramm, das
höhere Globalbeiträge an die Kantone für Energieeffizienzmassnahmen
vorsieht. Diese Verdoppelung der Beiträge des Kantons ist ab 1. April
gültig und dauert so lange, bis die zusätzlichen Mittel aufgebraucht
sind, längstens aber bis Ende 2009.
Als Folge der aktuellen Wirtschaftslage hat der Bund verschiedene
Massnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur beschlossen. Eine davon ist
die Erhöhung der Beiträge, um Energieeffizienzmassnahmen in bestehenden
Bauten zu fördern. Dementsprechend wurde das Budget des Bundesamtes für
Energie von 14 auf 100 Millionen Franken aufgestockt. Davon gibt der
Bund 80 Millionen Franken den Kantonen in Form von erhöhten
Globalbeiträgen für Energieeffizienzmassnahmen weiter. Der Bund sieht
vor, dass die Höhe der Globalbeiträge für das Jahr 2009 in gleichem
Umfang wie die entsprechenden Kantonsbeiträge ausgerichtet werden.
Zusammen mit dem erhöhten Globalbeitrag des Bundes aus dem
Konjunkturstabilisierungsprogramm und der durch die Regierung
beschlossenen Erhöhung des Kantonsanteils stehen neu für das Jahr 2009
in Graubünden insgesamt 7 Millionen Franken anstatt wie im ordentlichen
Budget vorgesehen 3.5 Millionen Franken für Energieeffizienzmassnahmen
zur Verfügung. Ab 1. April werden sämtliche Beiträge, die gemäss Bündner
Energiegesetz an Energieeffizienzmassnahmen in bestehenden Bauten und
für die Förderung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden können,
linear verdoppelt. Diese erhöhten Beiträge werden ausgerichtet, bis die
zusätzlichen Mittel ausgeschöpft sind beziehungsweise bis spätestens
Ende 2009. Dabei gilt das Prinzip: "first come first serve". Zudem ist
zu beachten, dass die gesetzlichen Maximallimiten für die Beiträge an
einzelne Objekte eingehalten werden müssen.
Vorgezogene Massnahme
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine vorgezogene Massnahme
zur Stabilisierung der Konjunktur in Graubünden. Die Erhöhung der
Förderbeiträge kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um die
Konjunktur in Graubünden zu stützen, denn energetische
Gebäudesanierungen oder der Ersatz von haustechnischen Anlagen können
schnell realisiert werden und bringen der Bauwirtschaft und dem Gewerbe
einiges an Arbeit. Die Massnahme hilft ausserdem, Arbeitsplätze in
Graubünden zu sichern. Zudem wird der Energieverbrauch und damit der
CO2-Ausstoss nachhaltig reduziert. Erfahrungsgemäss können mit diesen
nun verdoppelten kantonalen Förderbeiträgen rund 50 bis 80 Millionen
Franken an Investitionen im Kanton ausgelöst werden.
Bedingungen des Förderprogramms bleiben gleich
Mit dem Förderprogramm gemäss Bündner Energiegesetz kann der Kanton
Beiträge leisten an energetische Gebäudesanierungen und an
haustechnische Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien,
sofern letztere im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen stehen.
Unabhängig von Gebäudesanierungen werden auch Beiträge geleistet an
solarthermische Anlagen zur Aufbereitung von Warmwasser sowie an grosse
Wärmepumpenanlagen mit einer Heizleistung von über 50 Kilowatt und an
grosse Holzheizungen mit einer Heizleistung von über 70 Kilowatt. Zudem
kommen Nutzungsgradverbesserungen bei industriellen- und gewerblichen
Prozessen in den Genuss von Förderbeiträgen. Zum Beispiel beläuft sich
heute der ordentliche Förderbeitrag für eine vollständige
wärmetechnische Sanierung eines Einfamilienhauses, für die
durchschnittlich rund 100'000 Franken investiert werden muss, auf rund
8'000 bis 12'000 Franken. Ab 1. April erhöht sich dieser Förderbeitrag
immerhin auf rund 16'000 bis 24'000 Franken. Damit sollen möglichst
viele Liegenschaftsbesitzer in Graubünden animiert werden, ihre
Gebäudesanierung zum jetzigen Zeitpunkt auszuführen.
Gesuche um Förderbeiträge können wie bis anhin mit den bestehenden
Formularen gemäss den bisherigen Bedingungen an die übliche Adresse
geschickt werden: Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Rohanstrasse
5, 7000 Chur. Weitere Informationen sind auf
www.aev.gr.ch erhältlich. Rückwirkend werden
keine Beitragserhöhungen gewährt und die Förderzusagen müssen vor
Baubeginn erfolgt sein.
Weitere Massnahmen des Bundes
Mit dem zweiten Massnahmenpaket des Bundes zur Stabilisierung der
Konjunktur wurden dem Bundesamt für Energie weitere 60 Millionen Franken
für die Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt. Davon
werden schweizweit 20 Millionen Franken für neue Photovoltaikanlagen, 10
Millionen Franken für den Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen,
Holz- oder Solarheizungen und 30 Millionen Franken für die Förderung von
Fernwärme mit Abwärme und erneuerbaren Energien eingesetzt. Diese
Bundesbeiträge werden im 2009 an neue Anlagen als Investitionshilfen
ausgerichtet. Sie können bis 30 Prozent der Investitionssumme betragen.
Weitere Informationen sind auf
www.bfe.admin.ch erhältlich.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement