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In der Aprilsession wird der Grosse Rat die Kantonale Anschlussgesetzgebung zum Stromversorgungsgesetz des Bundes diskutieren. Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie hat unter dem Vorsitz von Präsident Christoph Jaag die Botschaft der Regierung zum Erlass eines Stromversorgungsgesetzes des Kantons Graubünden (StromVG GR) in Anwesenheit von Regierungsrat Stefan Engler vorberaten und zuhanden des Rates verabschiedet.
Der Bundesgesetzgeber hat den Kantonen verschiedene Aufgaben zum Vollzug zugewiesen. Im Kanton Graubünden soll dazu ein schlankes Anschlussgesetz, das sich auf die Regelung des unbedingt Notwendigen beschränkt, erlassen werden. Materiell hält sich das neue Gesetz an folgende Grundsätze: Das bestehende Eigentum an den Verteilnetzanlagen wird gewahrt. Es werden keine Bestimmungen geschaffen, die eine staatlich verordnete Strukturbereinigung bezwecken. Hingegen soll das Gesetz strukturelle Veränderungen beziehungsweise eine Konsolidierung der Stromversorgung im Kanton auf freiwilliger Basis ermöglichen. Die Gemeinden bleiben für ihre raumplanerischen Erschliessungsaufgaben im Bereich der Stromversorgung weiterhin verantwortlich.
Nach eingehender Diskussion der Vorlage hat die Kommission beschlossen, auf die Vorlage einzutreten und dem Grossen Rat zu beantragen, den regierungsrätlichen Gesetzesentwurf anzunehmen.
Im Anschluss an ihre Beratungen zur Kantonalen Anschlussgesetzgebung zum Stromversorgungsgesetz liess sich die Kommission von Vertretern des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes und des Amtes für Energie und Verkehr über aktuelle und künftige Projekte und Problemfelder im Bereich der Anbindung des Kantons Graubünden an den Öffentlichen Verkehr informieren.

Auskunftsperson:
Christoph Jaag, Präsident Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie, Tel. 081 330 44 14

Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt. Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
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