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Durch verschiedene neue Massnahmen will der Kanton Graubünden die Steuerpflichtigen entlasten und damit nebst einer hohen Investitionsquote zur Stabilisierung der Wirtschaftslage beitragen. Sämtliche Steuerpflichtige können vom Ausgleich der kalten Progression per 2010 profitieren. Des Weiteren schlägt die Regierung Entlastungen bei der Vermögenssteuer und eine Reduktion der Gewinnsteuer für Unternehmen vor. Gleichzeitig wird der Abzug für externe Kinderbetreuungskosten erhöht. Zudem wird das kantonale Steuergesetz in verschiedenen Punkten an das harmonisierte Bundessteuerrecht angepasst. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession beraten.

Die vorgeschlagene Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes kann als eine weitere Massnahme zur Konjunkturbelebung betrachtet werden. Zugleich werden die im Regierungsprogramm 2009-2012 enthaltenen Entwicklungsschwerpunkte zur Verbesserung des Kantons Graubünden als Wohn- und Wirtschaftsstandort umgesetzt. Neben verschiedenen Massnahmen soll auch durch steuerliche Entlastungen der natürlichen, aber auch der juristischen Personen versucht werden, den Konsum der natürlichen Personen zu stabilisieren und die von der Wirtschaftskrise besonders schwer getroffene Exportwirtschaft zu entlasten. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der fiskalischen Rahmenbedingungen kann erreicht werden, dass das Vertrauen in den Investitionsstandort Graubünden gestärkt wird und bei einem erneuten Wirtschaftsaufschwung auch wieder in Graubünden investiert wird. Zudem profitieren auch heute schon in Graubünden ansässige Unternehmen davon. Die nun vorgeschlagenen Revisionspunkte ergänzen die bereits früher beschlossenen Massnahmen wie die Entlastung von Ehepaaren und Familien mit Kindern sowie die auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Steuersenkung, welche sich heute zum genau richtigen Zeitpunkt auswirken und zu einer Stärkung der Kaufkraft vieler Steuerzahlenden führen.
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes schlägt die Regierung zugleich den rascheren Ausgleich der kalten Progression vor. Von dieser Massnahme profitieren sämtliche Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen. Weiter werden Entlastungen bei der Vermögenssteuer beantragt, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden. Diese Massnahmen bezwecken, den Wohnsitzstandort Graubünden für gut situierte Steuerpflichtige attraktiver zu gestalten. Profitieren sollen auch Familien. Die Regierung will den Abzug für die externen Kinderbetreuungskosten auf 10'000 Franken erhöhen und damit der gesellschaftlichen Entwicklung besser Rechnung tragen.

Entlastung der Unternehmen
Ein weiterer Revisionspunkt sieht vor, die Steuerbelastung von Unternehmen durch eine Reduktion der Gewinnsteuer zu vermindern. Die Gewinnsteuer soll dazu von heute 7 auf 5.5 Prozent gesenkt werden. Damit bleibt Graubünden für Investoren im Vergleich zu den Nachbarkantonen konkurrenzfähig. Zugleich soll mit diesem tiefen Steuersatz bei der Gewinnsteuer der heute progressive Tarif aufgegeben und zu einem proportionalen Steuersatz gewechselt werden, der modern auch als Flat Rate bezeichnet wird.

Anpassungen an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes
Ebenfalls einen wesentlichen Teil der Vorlage bildet die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesrecht. Hier steht die Unternehmenssteuerreform II im Zentrum. Diese als sogenannte KMU-Reform bekannt gewordene Revision hatte der Souverän im Februar 2008 angenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um den Aufschub des Besteuerungszeitpunkts bei Privatentnahmen, Erbteilungen oder Verpachtung eines Unternehmens, um die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung oder um die Ausdehnung des Beteiligungsabzugs bei den juristischen Personen. Weitere Änderungen im Bundesrecht betreffen beispielsweise die Erbenamnestie und die straflose Selbstanzeige sowie das Nach- und Strafsteuerverfahren.
Und schliesslich will der Kanton eine gesetzliche Regelung schaffen, damit die Kantonale Steuerverwaltung Inkassodienstleistungen für die öffentliche Hand erbringen kann.

Mindererträge von rund 39 Millionen Franken
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu längerfristigen Mindereinnahmen in der Höhe von je rund 27 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden. 12.5 Millionen Franken machen die geplanten Entlastungen bei der Vermögenssteuer sowie 11 Millionen Franken die Reduktion der Gewinnsteuer aus. Zusätzliche Ertragsausfälle in der Höhe von rund 12 Millionen Franken bewirkt der raschere Ausgleich der kalten Progression. Diese Ertragsausfälle will der Kanton im Wesentlichen durch das verfügbare Eigenkapital finanzieren. Mit der nun vorgeschlagenen Revision ist nach Ansicht der Regierung der finanzielle Handlungsspielraum ausgeschöpft. Zusätzliche Forderungen müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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