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Die Bündner Regierung spricht sich für die vom Bund vorgesehene Einrichtung eines zentralen Familienzulagenregisters aus. Mit den entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen ist sie grundsätzlich einverstanden.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, vereinfacht die Einrichtung eines Familienzulagenregisters das Abklärungsverfahren. Dieses bietet Gewähr, dass Familienzulagen nicht doppelt ausgerichtet werden. Die Regierung begrüsst zudem, dass das Führen des Registers der Zentralen Ausgleichskasse der AHV übertragen werden soll. Einzig im Bereich der Finanzierung erachtet die Regierung die vorgeschlagene Lösung als nicht sachgerecht. Sie fordert, dass der Bund die Finanzierung übernimmt und nicht die verschiedenen Familienausgleichs- und Arbeitslosenkassen.

Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird grundsätzlich begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz die vom Bund geplante Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Begrüsst wird insbesondere die neue Finanzierungsregelung bei der Kontrolle von Schweizer Unternehmen. Hingegen lehnt die Regierung es ab, in der Verordnung eine fixe Mindestanzahl von Kontrollen vorzuschreiben, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt.
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen im Vollzug des Systems der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Neu sollen die paritätischen Kommissionen auch für die Kontrollen von meldepflichtigen Angestellten bei Schweizer Unternehmen entschädigt werden. Bis anhin wurden nur die Kontrollen von ausländischen Entsendeunternehmungen vergütet. Diese Neuerung schafft Anreize, dass die Kontrollstellen vermehrt auch einheimische Betriebe kontrollieren, was nach Ansicht der Regierung zu begrüssen ist. Ausserdem will der Bund aufgrund der Ausdehnung der bilateralen Verträge auf Rumänien und Bulgarien die Anzahl der Kontrollen künftig um rund 20 Prozent erhöhen und auf mindestens 27`000 pro Jahr festlegen. Der Regierung zufolge ist es aber nicht notwendig, eine fixe Mindestanzahl von Kontrollen in die Verordnung aufzunehmen. Um dieses Plansoll zu erfüllen, müssten nämlich einzelne ausländische Betriebe mehrmals kontrolliert werden, was nicht sinnvoll ist.

Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes stösst auf Zustimmung
Die Bündner Regierung begrüsst die Stossrichtung der vom Bund geplanten Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes bei Sanierungsverfahren. Die Revision bringt verschiedene Neuerungen im Nachlassverfahren. So soll die Möglichkeit eines Konkursaufschubs in das Nachlassverfahren integriert werden. Damit stünde das Moratorium in Zukunft nicht nur der Aktiengesellschaft, sondern allen Unternehmensformen zur Verfügung. Durch weitere verschiedene punktuelle Verbesserungen soll eine Sanierung in der Praxis erleichtert werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Diverse Gemeinden: Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandstellung Erschliessungen 2009" verschiedener Gemeinden. Das Projekt zielt auf die Instandstellung diverser Waldwege. An die Kosten der insgesamt 157 Instandstellungsobjekte werden Beiträge von maximal 11'286'000 Franken zugesichert.
- Trun: Das Projekt "Erweiterung Lawinenverbauung Munt" der Gemeinde Trun wird genehmigt und mit einem Kantonsbeitrag von höchstens 624`000 Franken unterstützt.
- Alvaschein - Vaz/Obervaz: Der Gemeindegrenzplan Alvaschein - Vaz/Obervaz wird genehmigt.
- Arosa - Vaz/Obervaz: Der Gemeindegrenzplan Arosa - Vaz/Obervaz wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Interkantonales Mess- und Informationssystem (IMIS): An die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Stationen des Interkantonalen Mess- und Informationssystems 2000 (IMIS) des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung sowie verschiedener Frühwarnsysteme im Kanton Graubünden wird ein Beitrag von 199'760 Franken entrichtet.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 14`255`000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Mot - Sur Gonda, Bögia und Durchlass Grevasalvas; Baumeister- und Belagsarbeiten Spinatobel
- Ofenbergstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Ova dal Sagl - Laschadura
- Seewiserstrasse: Belagsarbeiten

Personelles
Paul Engi, wohnhaft in Chur, ist zum Stellvertreter des Dienststellenleiters des Amts für Volksschulen und Sport gewählt worden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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