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Der Kanton Graubünden wird in der Zweitwohnungsthematik aktiv und formuliert seine Vorstellungen einer nachhaltigen Zweitwohnungspolitik. Gleichzeitig will der Kanton über eine Ergänzung des kantonalen Richtplans erreichen, dass bis zum Jahr 2011 betroffene Tourismusgemeinden über massgeschneiderte Lösungen verfügen, die sich auf eine gesamtheitliche, je nach Destination differenzierte überkommunale Strategie im Bereich des Zweitwohnungsbaus und der touristischen Beherbergung abstützen.
Anlässlich von Hearings in Samedan, Ilanz und Chur hat der Kanton in dieser Woche Vertreter der Tourismusgemeinden und Regionen über die Absicht der Regierung informiert, den Kantonalen Richtplan in Bezug auf die Thematik Zweitwohnungsbau und touristische Beherbergung zu ergänzen. Das Hauptziel des Projektes besteht darin, die Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu stärken und sie dazu zu bewegen, ihre in jüngster Zeit in die Wege geleiteten gesetzgeberischen Aktivitäten vermehrt überkommunal zu koordinieren und in den Dienst einer nachhaltigen Destinationsstrategie zu legen. Gefordert sind daher nebst den Gemeinden auch die Regionen und touristischen Destinationen. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt sich allein schon am Unbehagen, das sich in den letzten Jahren in der Bevölkerung vieler Tourismuszentren verbreitet hat.

Bei Zweitwohnungen ist eine differenzierte Betrachtung gefordert
Der Kanton legt bei der Formulierung seiner Vorstellung einer nachhaltigen Zweitwohnungspolitik Wert auf die Feststellung, dass der Zweitwohnungsbau keinesfalls pauschal nur als negativ dargestellt werden darf. Es wird zwar nicht bestritten, dass ein ungezügelter und spekulativer Zweitwohnungsbau für die Landschaft, das Image und die Attraktivität einer Destination Probleme mit sich bringt. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beachten, dass der Zweitwohnungsbau von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, indem er einen massgeblichen Beitrag zur Prosperität und Entwicklung der touristischen Kernwirtschaft in den Regionen leistet. Rund die Hälfte der 12 Mio. Logiernächte in Graubünden findet in der Parahotellerie statt. Von grosser Bedeutung sind vor allem bewirtschaftete Zweitwohnungen, also Wohnungen, die nicht nur während weniger Wochen im Jahr, sondern über längere Zeiträume belegt sind. In der ganzen Zweitwohnungsdiskussion ist daher klar zwischen förderungswürdigen bewirtschafteten (warmen) und weniger förderungswürdigen unbewirtschafteten (kalten) Zweitwohnungen zu unterscheiden. Die Regierung hofft und erwartet, dass diese Differenzierung auch in der übrigen Schweiz zur Kenntnis genommen wird, wenn über den Zweitwohnungsbau in den Tourismuskantonen diskutiert wird.

Umfassende Zielsetzung des Richtplans
Der nunmehr im Entwurf vorliegende Richtplan zielt nicht nur auf eine Reglementierung des Baus und der Nutzung von Zweitwohnungen, sondern bezweckt auch die Stärkung der Kernwirtschaft des Tourismus (Hotellerie, Bergbahnen, Handel usw.). Eine weitere Zielsetzung ist die Vergrösserung des Angebotes an erschwinglichem Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Diesen unterschiedlichen Zielsetzungen ist je nach Problemstellung in den verschiedenen Räumen / Talschaften mit entsprechend differenzierten Massnahmen Rechnung zu tragen.

Werkzeugkasten für die Gemeinden
Ein zentrales Element für die Umsetzung des kantonalen Richtplanes ist der Werkzeugkasten, der zur Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton erstellt wird. Im Werkzeugkasten sind Begriffe definiert, Vorgehensweisen skizziert sowie über ein Dutzend Einzelmassnahmen (wie z.B. Kontingentierungsmodelle, abgaberechtliche Massnahmen etc.) beschrieben. Zum Teil liegen Mustervorschriften vor. Die Elemente des Werkzeugkastens können von den Gemeinden je nach spezifischer Problemstellung und Zielsetzung in unterschiedlicher Kombination eingesetzt werden.

36 Gemeinden in der Pflicht
Der Richtplan bezeichnet insgesamt 36 Bündner Gemeinden, die sich kurzfristig mit der Zweitwohnungsthematik beschäftigen müssen und bis im Jahr 2011 richtplankonforme Regelungen vorzuweisen haben. Der Erlass der Regelungen erfolgt wie bisher im Rahmen der Ortsplanung. Handlungspflichtig sind zum einen die Zentrumsgemeinden der grossen Destinationen (Flims/Laax, Lenzerheide/Valbella/Arosa, Klosters/Davos, Oberengadin sowie Scuol/Samnaun) sowie deren umliegende Gemeinden (28). Zusätzlichen werden acht weitere Gemeinden bezeichnet, die kleinere touristische Zentren bilden (z.B. Tujetsch, Breil/Brigels, Savognin, Zernez usw.).

Anforderungen an Ortsplanungen werden definiert
Für die pflichtigen Gemeinden gibt der Richtplan einen Rahmen für die Ortsplanung vor: Den bezeichneten Gemeinden wird Frist bis 2011 zum Erlass der erforderlichen kommunalen Regelungen gesetzt. Damit nicht einfach ein Überschwappen der Zweitwohnungsnachfrage in die nächste Nachbargemeinde erfolgt, sollen die Massnahmen der Gemeinden überkommunal abgestimmt und koordiniert werden, wie dies z.B. im Oberengadin in Bezug auf die Zielsetzung der Zweitwohnungslenkung bereits erfolgte. Für die unbewirtschafteten Betten (= kalte Betten, die nur wenige Tage benützt werden) wird im Richtplan im Sinne einer Zielgrösse definiert, dass in Zukunft nur noch ein Drittel der bisherigen Produktion an Zweitwohnungen realisiert werden darf. Bewirtschaftete Zweitwohnungen, wie z.B. ''serviced appartments`` im Umfeld von Hotels, Resorts, für jedermann buchbare Ferienwohnungen usw., sind von dieser Zielgrösse explizit ausgenommen. Für Resorts definiert der kantonale Richtplan Standort- und Verfahrensanforderungen. Zudem werden Neueinzonungen, in denen unbewirtschaftete Zweitwohnungen zulässig sind, nicht mehr toleriert.

Die nächsten Schritte
Der Fahrplan sieht vor, dass im März 2009 die öffentliche Auflage des Richtplans erfolgt. Jedermann kann Einwendungen machen. In diesem Zeitraum werden auch die Gemeinden und Regionen Vernehmlassungen einreichen können. In der Folge wird der Richtplan aufgrund des Ergebnisses des Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahrens allenfalls angepasst. Wenn alles planmässig verläuft, wird der Richtplan im Mai 2009 von der Regierung erlassen.

Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
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