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Die Bündner Regierung hat Beschwerden gegen die eidgenössische Abstimmung über die biometrischen Pässe und Reisedokumente vom 17. Mai 2009 im Kanton Graubünden als unbegründet abgewiesen. Insgesamt sind bei der Regierung 108 Beschwerden eingegangen, wovon 26 von Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden eingereicht wurden.
Mit inhaltlich gleichlautenden Anträgen verlangen die Beschwerdeführenden, das Abstimmungsresultat des Kantons Graubünden für ungültig zu erklären und die Abstimmung erneut durchzuführen oder andernfalls eine Nachzählung zu veranlassen. Die eidgenössische Abstimmungsvorlage über die biometrischen Pässe und Reisedokumente wurde in Graubünden mit 23`484 Ja- zu 19`866 Nein-Stimmen angenommen.
Nach Ansicht der Regierung bringen die Beschwerdeführenden keine Beanstandungen vor, die nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang geeignet wären, das in Graubünden klare Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. Im Kern äussern sie die blosse Vermutung, dass das gesamtschweizerische Ergebnis falsch sei und dass Unregelmässigkeiten hätten vorkommen können. Sie beschreiben und begründen konkret jedoch keine bestimmten Unregelmässigkeiten oder Vorkommnisse im Kanton Graubünden, die berechtigte Zweifel an der Korrektheit des Abstimmungsergebnisses zuliessen. Aus diesem Grund hält die Regierung fest, dass sich alle Abstimmungsbeschwerden als unbegründet erweisen und daher abzuweisen sind.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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