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Die Bündner Regierung interveniert mit einem Schreiben bei den Schweizerischen Bundesbahnen. Sie kritisiert den Entscheid der SBB, das Fernsteuerzentrum in Chur aufzuheben. Ausserdem hat die Regierung an ihrer letzten Sitzung eine Teilrevision der kantonalen Jagdhundeverordnung genehmigt. Damit soll bei der Jagd die Nachsuche auf verletztes Wild verbessert werden. Schliesslich hat sich die Regierung mit Vernehmlassungen an den Bund befasst. Sie hat ihre Stellungnahmen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes sowie zu den Änderungen des Asylgesetzes formuliert.

Regierung bedauert Entscheid der SBB
Mit Schreiben vom 12. März 2010 teilte die SBB der Regierung mit, dass das Fernsteuerzentrum Chur aufgehoben und in die Betriebszentrale Zürich verlegt werden soll. Für den Standort Chur hätte dies zur Folge, dass 27 Mitarbeitende sich entscheiden müssten, künftig ihre Arbeit in der Betriebszentrale in Zürich zu leisten beziehungsweise sich nach einer neuen Tätigkeit umzusehen. In einem Brief an die SBB bedauert die Bündner Regierung den Entscheid der SBB ausserordentlich, zumal mit der Schliessung der Hauptwerkstätte in Chur noch vor nicht so langer Zeit bereits eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen abgebaut wurde. Die Regierung erwartet von den Schweizerischen Bundesbahnen, dass sie alles daran setzen, den Mitarbeitenden gleichwertige Stellen in Chur oder allenfalls in Landquart anzubieten. Darüber hinaus verlangt die Regierung, dass am Standort Chur mit der Ansiedlung zentraler Dienste neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Nachsuche bei der Jagd soll verbessert werden
Der Kanton Graubünden will bei der Jagd die Nachsuche auf verletztes Wild im Interesse der Weidgerechtigkeit und des Tierschutzes weiter verbessern und optimieren. Die Bündner Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der kantonalen Jagdhundeverordnung genehmigt und auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt.
Neu darf das Amt für Jagd und Fischerei den Schweisshundeführern während der Hochjagd unter einschränkenden Bedingungen eine Bewilligung zum Parkieren von Motorfahrzeugen im Jagdgebiet erteilen. Die Schweisshundeführer sollen nämlich bei Nachsuchen möglichst rasch den Einsatzort erreichen und die Suche organisieren können.

Kritik an der geplanten Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes
Die Bündner Regierung begrüsst zwar die Hauptziele der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes. Sie ist aber der Meinung, dass der vorgelegte Entwurf diese nicht zu erreichen vermag. Das revidierte Gesetz bezweckt, eine Kohärenz zwischen dem Bürgerrechtsgesetz und dem Ausländergesetz herzustellen sowie die Verfahrensabläufe zwischen den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Einbürgerungsbehörden zu vereinfachen und zu harmonisieren. Zudem soll es sicherstellen, dass nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass erhalten.
In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund hält die Regierung fest, dass die Verfahrensvorschläge zu einer Aufgabenverschiebung vom Bund zu den Kantonen führen. Dies hat eine Zunahme der Aufwendungen bei den kantonalen und kommunalen Behörden sowie eine Verwässerung der Bundeszuständigkeiten zur Folge. Aus diesen Gründen und der damit verbundenen Eingriffe in die kantonale Verfahrensautonomie werden die vorgeschlagenen Verfahrensabläufe abgelehnt.
Demgegenüber begrüsst die Regierung, dass der Bund neu eine Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für das Einbürgerungsverfahren festlegen will. Um eine vollständige Kohärenz zum Ausländergesetz herzustellen, schlägt sie indessen den fünfjährigen Besitz der Niederlassungsbewilligung vor. Im Gegenzug dazu ist auf eine spezifische Regelung der Aufenthaltsdauer, die derzeit auf Bundesebene 12 Jahre beträgt, zu verzichten. Bei diesem Vorschlag hängt die tatsächliche Aufenthaltsdauer von der einbürgerungswilligen Person selbst ab, welche diese durch Integrationsbemühungen beeinflussen und beispielsweise durch die vorzeitige Erlangung der Niederlassungsbewilligung verkürzen kann. Eine solche Lösung wäre zudem ein weiteres Motivationsmittel für die Integration ausländischer Staatsangehöriger.

Skepsis gegenüber geplanten Änderungen des Asylgesetzes des Bundes
Die Bündner Regierung steht den vorgeschlagenen Änderungen des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf den Ersatz von Nichteintretensentscheiden teilweise skeptisch gegenüber. Mit der Gesetzesrevision will der Bund das heutige unübersichtliche System der Nichteintretensentscheide durch schnelle materielle Entscheide ersetzen.
In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund hält die Regierung fest, dass die Asylpolitik der Schweiz nur mit der raschen Erledigung der Asylverfahren glaubwürdig bleibt. Daher begrüsst sie sämtliche Massnahmen, welche diesem Ziel dienen. Eine Verfahrensbeschleunigung kann aber nur erreicht werden, wenn die Asylbehörden über genügend Mittel verfügen und wenn das Bundesamt für Migration als erste Instanz und insbesondere auch das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz sich an die vorgegebenen Ordnungsfristen halten. Die Regierung zweifelt daran, dass dieses Ziel durch die vorliegende Revision erreicht werden kann.
Ausserdem lehnt die Regierung die neue Bestimmung ab, welche anstelle der Hilfswerkvertretungen bei Anhörungen eine Verfahrens- und Chancenberatung der Asylsuchenden vorsieht. Der gegenwärtig bestehende Rechtsschutz ist nach Auffassung der Regierung absolut genügend und braucht nicht durch eine zusätzliche institutionelle Beratung verstärkt zu werden.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Alterssiedlung Bodmer Chur: Das Bauprojekt zum Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims der Alterssiedlung Bodmer in Chur mit 84 subventionsberechtigten Pflegebetten wird genehmigt. Der Trägerschaft wird unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung ein maximaler Kantonsbeitrag von 14'000'000 Franken zugesichert.
  • Beschneiungsanlage Tschappina: Der Skilifte Tschappina-Lüsch-Urmein AG in Tschappina wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an die Erweiterung der Beschneiungsanlage Tschappina ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes von 410'000 Franken gewährt. Zudem wird ein Kantonsbeitrag von 69'019 Franken zugesichert.
  • Langlaufcenter Scuol: Der Gemeinde Scuol wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Bau des Langlaufcenters Scuol ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes von 350'000 Franken gewährt und ein Kantonsbeitrag von 58'919 Franken zugesichert.
  • Freestyle Indoortrainingsanlage Laax: Der Mountain ADventures AG, Laax, wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an die Erstellung der Freestyle Indoortrainingsanlage in Laax ein Darlehen im Rahmen der neuen Regionalpolitik des Bundes von 590'000 Franken gewährt. Zudem wird ein Kantonsbeitrag von 99'320 Franken an das Projekt zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 10'844'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Conterserstrasse: Baumeisterarbeiten Lehnenbrücke Conters
- Julier-/Malojastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Spinatobel
- Engadinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lavin – Giarsun
- Landwasserstrasse: Baumeisterarbeiten Mühletobelbrücke
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Valendas – Castrisch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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