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Graubünden war Gastgeber der Herbstkonferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren der Ostschweiz. Konferenzschwerpunkte waren der neue Netzbeschluss (NEB), die Revision des Raumplanungsgesetzes sowie der Ersatz der Kernkraftwerke.

Jährlich treffen sich die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (BPUK-Ost) zu zwei Konferenzen. Auf der Traktandenliste stehen Erfahrungsaustausch und gemeinsames Vorgehen bei aktuellen und künftigen Projekten und bei Vernehmlassungen.

Hohe Bedeutung des Netzbeschlusses Nationalstrassen
Der neue Netzbeschluss Nationalstrassen (NEB) ist für die Ostschweiz von hoher Bedeutung. Frage dabei ist, ob der Bund das Nationalstrassennetz erweitern und von den Kantonen Strassen in der Gesamtlänge von 400 Kilometern übernehmen soll. Der Netzbeschluss ist eng gekoppelt mit der Umsetzung des Sachplans Verkehr; dieser unterscheidet zwischen einem Grundnetz (Nationalstrassen) und einem Ergänzungsnetz (entspricht im Wesentlichen dem Hauptstrassennetz). Die Nationalstrassen sind das Rückgrat der strassenseitigen Verkehrserschliessung und damit ein wichtiger Pfeiler der Schweizerischen Volkswirtschaft. Ein zentrales Element des NEB ist zum Beispiel die Zürcher Oberlandautobahn: Der Bau soll nicht verzögert werden.

Der Netzbeschluss aus Bern ist politisch dringlich. Allerdings soll nach Ansicht des Bundes keine Mehrbelastung resultieren: Für Betrieb und Unterhalt hätten die Kantone jährlich 105 Millionen Franken Kompensation zu leisten. Neu wird nun geprüft, davon 70 Millionen Franken über einen zusätzlichen Rappen pro Liter Benzin zu finanzieren. Wenn dies scheitert, müssen neue Verhandlungen stattfinden. Für die Kantone ohne Nationalstrassen ist eine gerechte Regelung zu finden. Bezüglich Klassierungen von kantonalen Strassen im Ergänzungsnetz sind für die Ostschweizer Baudirektoren aber viele Fragen offen: Die Kriterien und finanziellen Auswirkungen sind heute zu wenig klar.

Raumplanung: Gegen eine Mehrwertabgabe
Ein anderes gewichtiges Geschäft in Bundesbern, welches die Kantone stark betrifft, ist die Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Ostschweizer Baudirektoren unterstützen den Gegenvorschlag zur unglücklichen Landschaftsinitiative: Mit griffigen Bestimmungen soll der Zersiedelung entgegengewirkt werden. Keine Unterstützung findet hingegen die vom Ständerat vorgeschlagene Pflicht der Kantone, eine Mehrwertabgabe einzuführen. Eine Mehrwertabgabe ist eine vom Grundeigentümer zu tragende öffentliche Abgabe, mit welcher Bodenwertsteigerungen, die durch staatliche Planungsmassnahmen bewirkt worden sind, (teilweise) dem Gemeinwesen zugeführt werden. Die Kantone sollen auf ihre eigene Lösung setzen wie etwa die Grundstückgewinnsteuer. Die nationalrätliche Raumplanungskommission – bei ihr liegt nun das Geschäft – wurde aufgefordert, die Mitwirkung der Kantone in dieser Frage sicherzustellen.

Stromversorgung für die nächsten Generationen
Die Schweiz hat heute eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu einem im Vergleich zu Europa tiefen Preis - ein wichtiger Standortvorteil für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Das Durchschnittsalter des Schweizer Kraftwerkparks liegt bei 42 Jahren; es stellt sich die Frage nach Ersatz. Die Kantone setzen auf einen effizienten Umgang mit Strom und fördern erneuerbare Energien. Dies reicht aber nicht aus, um mit inländischem Strom den Stromverbrauch zu decken. Die Ostschweizer Baudirektoren sind sich ihrer Verantwortung bewusst, dass auch Ersatz-KKW zu planen sind, um die sichere Stromversorgung für die nächsten Generationen sicherzustellen. Bei den Tiefenlagern - diese sind gesetzlich in der Schweiz zu errichten - dürfen bezüglich Sicherheit keine Kompromisse gemacht werden. Bei der Wahl des Standorts sollen zudem sozioökonomische Aspekte eine Rolle spielen. Die Baudirektoren setzen sich für ein transparentes und faires Verfahren ein.


Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz Ost (BPUK-Ost)
Quelle: dt Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz Ost (BPUK-Ost)
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