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Im Kanton Graubünden sollen die Emissionen von Ammoniak in der Landwirtschaft gesenkt werden. Die Bündner Regierung hat ein entsprechendes Projekt genehmigt. Ausserdem hat die Regierung entschieden, dass am 13. Februar 2011 keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Im Übrigen hat sie den Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2011 festgelegt sowie ihre Stellungnahme zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes formuliert.

Projekt zur Verminderung von Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft genehmigt
Der Kanton Graubünden startet im kommenden Jahr ein Projekt, um in der Landwirtschaft die Emissionen von Ammoniak zu vermindern. Die Bündner Regierung hat das Projekt genehmigt und kantonale Förderungsbeiträge von 1'640'000 Franken gesprochen. Voraussetzung ist, dass der Bund das Projekt ebenfalls bewilligt. Mit der Umsetzung des Ressourcenprojekts, das von 2011 bis 2016 dauert, ist das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation beauftragt worden.
Ziel ist es, in landwirtschaftlichen Betrieben den richtigen Umgang mit Hofdüngern zu fördern. So sollen die Ammoniak-Emissionen in Graubünden künftig um rund 9 Prozent reduziert werden. Hierfür werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die auf einem Anreizsystem beruhen. Dazu gehören neben organisatorische Massnahmen auf den landwirtschaftlichen Betrieben unter anderen der Einsatz von Schleppschlauchverteilern sowie Massnahmen bei der Fütterung von Milchkühen. Diese Massnahmen sollen auch dazu beitragen, das Image der Landwirtschaft im Tourismuskanton zu verbessern, indem gleichzeitig die Geruchsemmissionen vermindert werden.

Keine kantonalen Abstimmungsvorlagen am 13. Februar 2011
Die Bündner Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 13. Februar 2011, die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" als eidgenössische Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet wird. Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Teuerungsausgleich auf 0,3 Prozent festgelegt
In Graubünden erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung und die Lehrpersonen der Volksschule per 1. Januar 2011 einen Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Gemäss Personalgesetz gleicht die Regierung die Teuerung jeweils Ende Jahr für das folgende Kalenderjahr aus. Dabei ist der Stand des Landesindex der Konsumentenpreise per Ende November richtungsweisend.

Vorgeschlagene Flexibilisierung der Waldflächenpolitik wird begrüsst
Die Bündner Regierung spricht sich für die von der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie in einer parlamentarischen Initiative geäusserte Absicht für eine Flexibilisierung der Waldflächenpolitik aus. Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, unterstützt die Regierung die Stossrichtung der Vorlage, erwartet aber gleichzeitig eine weitergehende Flexibilisierung der Waldflächenpolitik.
Die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Wald zielt darauf, in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz zu beseitigen. Dies soll durch eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz in den betroffenen Gebieten sowie durch die teilweise Aufhebung des dynamischen Waldbegriffs geschehen. Dabei soll die Gesamtwaldfläche nicht reduziert und am Rodungsverbot festgehalten werden.
Nach Ansicht der Regierung muss bei der Vorlage mit offeneren Formulierungen der nötige Spielraum für föderalistische Lösungen auf Kantonsebene geschaffen werden. Bei der Pflicht zum Rodungsersatz verlangt die Regierung, den entsprechenden Ausnahmenkatalog weiter zu fassen. Erforderlich ist überdies eine Koordination mit den Bereichen Landwirtschaft, Natur- und Heimatschutz sowie Gewässerschutz. Auf Grundlage der Waldgesetzgebung alleine kann nämlich das Problem der unerwünschten Waldausdehnung nicht gelöst werden.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Tschappina: Die von der Gemeinde Tschappina am 24. Februar 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Verein "palliative gr": Die Regierung stimmt dem Leistungsauftrag des Kantons Graubünden an den Verein "palliative gr" zu. Für die Erfüllung der vom Kanton übertragenen Aufgaben erhält der Verein einen jährlichen Pauschalbetrag von 100'000 Franken. Der Verein setzt sich dafür ein, die ambulante und stationäre palliative Behandlung, Pflege und Begleitung von schwerkranken Menschen im Kanton Graubünden bestmöglich zu fördern und nachhaltig zu sichern.
  • Regiun Surselva: Der Regiun Surselva wird an das Regionalmanagement ein Beitrag Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von insgesamt maximal 825'000 Franken, jährlich höchstens 165'000 Franken, für die Periode 2011-2015 zugesichert.
  • Denkmalpflege: An die Gesamtrestaurierung eines Wohn- und Geschäftshauses in Poschiavo, Borgo, wird ein Beitrag von maximal 72'800 Franken entrichtet.

 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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