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Die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Strategie hat den Bericht und die Botschaft über die Gemeinde- und Gebietsreform vorberaten. Sie begrüsst die Absicht der Regierung, die staatlichen Strukturen im Kanton Graubünden den heutigen Erfordernissen anzupassen. Als zweites Geschäft beriet die Kommission die Botschaft über die Kantonale Volksinitiative "Für gerechtere Wahlen in den Grossen Rat" (Proporzinitiative) vor und verabschiedete das Geschäft im Sinne der Anträge der Regierung zuhanden des Grossen Rates. Der Grosse Rat wird die zwei Geschäfte in der Februarsession 2011 beraten.

Die Kommission für Staatspolitik und Strategie hat an zwei Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Grossrat Urs Marti und im Beisein von Regierungspräsident Martin Schmid den Bericht und die Botschaft über die Gemeinde- und Gebietsreform vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
 
Die Kommission begrüsst den Willen der Regierung, die staatlichen Strukturen konsequent auf die bestehenden und künftigen Anforderungen an die Aufgabenerfüllung auszurichten sowie die Leistungsfähigkeit, Eigenfinanzierungskraft und -verantwortung der politischen Gemeinden zu stärken, damit sie ihre Aufgaben möglichst selbständig, bürgernah, wirksam und kostengünstig erfüllen können. Ebenso unterstützt die Kommission die Absicht der Regierung, die Voraussetzungen für die erforderliche Neugestaltung des interkantonalen Finanzausgleichs zu verbessern und die Strukturen auf der regionalen Ebene zu vereinfachen, wodurch die Transparenz und Rechtssicherheit erhöht und die Voraussetzungen für die regionale Aufgabenerfüllung verbessert würden.
 
Nach Auffassung der Kommission ist der Kanton Graubünden mit gegenwärtig 178 selbständigen politischen Gemeinden, 39 Kreisen, 11 Bezirken, 13 Regionalverbänden und über 400 Gemeindeverbindungen überstrukturiert. Diese staatlichen Strukturen haben sich seit rund 160 Jahren kaum verändert. Die Fülle und Komplexität der heute von den Gemeinden und anderen Trägern öffentlicher Aufgaben zu erfüllenden Aufgaben sind aber in den letzten Jahren ständig und stark gestiegen. Ohne eine grundlegende und umfassende Anpassung an die veränderte Aufgabensituation können diese Aufgaben in Zukunft nicht mehr wirksam, zweckmässig und bürgernah erfüllt werden. Insbesondere bekunden Klein- und Kleinstgemeinden zusehends Mühe, zentrale Gemeindeaufgaben selbständig zu erfüllen.

Im Bereich der mittleren staatlichen Ebenen (Kreise, Bezirke und Regionalverbände), d.h. der regionalen Aufgabenerfüllung, haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren, namentlich durch die Justizreformen, markant verändert. Weitere Veränderungen ergeben sich teilweise auch durch Entwicklungen auf Stufe Bund. So erfordern die bereits bundesseitig beschlossene Revision des geltenden Vormundschaftsrechts, die regionale Wirtschaftsentwicklung, das Betreibungs- und Konkurswesen, das Zivilstandswesen und das Justizwesen grössere Verwaltungseinheiten, um die Aufgaben ordnungsgemäss und rechtskonform erfüllen zu können. Die Kommission schlägt deshalb vor, dass das Kantonsgebiet in acht bis elf Regionen unterteilt wird.
 
Die Kommission befürwortet auch die von der Regierung vorgesehene Umsetzungsstrategie mit der Förderung von Gemeindezusammenschlüssen nach dem Bottom-up-Prinzip und einer Top-down orientierten Gebietsreform auf der mittleren Ebene.

Nach einer intensiven und ausgiebigen Diskussion trat die Kommission oppositionslos auf das Geschäft ein und verabschiedete die Grundsatzentscheidungen sowie die vorgeschlagenen Gesetzesrevisionen mit teilweisen Ergänzungen und Änderungen zuhanden des Grossen Rates.

Proporzinitiative soll für ungültig erklärt werden
Bei der Volksinitiative "Für gerechtere Wahlen in den Grossen Rat" (Proporzinitiative) musste sich die Kommission nach einstimmig beschlossenem Eintreten in der Detailberatung einzig mit den rechtlichen Anforderungen an die Gültigkeit beziehungsweise Ungültigkeit der Initiative auseinandersetzen. Aufgrund der bundesgerichtlichen Praxis steht auch für die Kommission ausser Frage, dass die Initiative für ungültig zu erklären ist. In diesem Sinne verabschiedete die Kommission auch dieses Geschäft zuhanden des Grossen Rates.
Dem Grossen Rat werden diese Geschäfte in der Februarsession 2011 zur Beratung vorgelegt.


Auskunftsperson:
Urs Marti, Präsident Kommission für Staatspolitik und Strategie, Tel. 079 213 12 80


Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie
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