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Die Bündner Regierung hat eine Revision der Sömmerungsverordnung sowie der Veterinärverordnung beschlossen. Mit diesen Anpassungen kann der Kanton Tierseuchen verstärkt bekämpfen. Ausserdem hat die Regierung ihre Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungsvorlagen des Bundes formuliert.

Bekämpfung der Tierseuchen erfordert neue Sömmerungsvorschriften
Der Kanton Graubünden passt seine Sömmerungsvorschriften der aktuellen Lage bei der Bekämpfung von Tierseuchen an. Insbesondere will der Kanton künftig die Moderhinke-Krankheit bei Schafen verstärkt bekämpfen. Die Bündner Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Sömmerungsverordnung und der Veterinärverordnung genehmigt und auf den 1. April 2011 in Kraft gesetzt.
Bisher wurde die Zeit der Quarantäne bei der Sömmerung für alle Tierarten gleich geregelt. Sie dauerte 20 Tage. Die neuen Vorschriften schreiben bei Schafen nun eine Quarantänedauer von 28 Tagen vor. Damit lässt sich eine Verschleppung der Moderhinke-Krankheit, die eine Ansteckungszeit von 28 Tagen hat, im Tierbestand bei der Alpung vermeiden. Ebenso müssen in Zukunft nicht nur wie bisher gesömmerte Schafe auf Gemeinschaftsalpen oder -weiden frei sein von der Moderhinke, sondern alle Tiere, die im Sommer im Kanton gehalten werden. So sollen neu auch in privaten Heimbetrieben gehaltene Schafe gegen die Krankheit behandelt werden, um eine Wiederansteckung zu vermeiden. Die Moderhinke ist eine weit verbreitete Klauenerkrankung bei Schafen, die durch bakterielle Erreger ausgelöst wird.
In der angepassten Sömmerungsverordnung gelten zudem auch bei der Bekämpfung der Gämsblindheit neue Vorschriften. So müssen Ausbrüche dieser Krankheit während der Sömmerung dem kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gemeldet werden. Ausserdem haben Bekämpfungsmassnahmen der Tierhaltenden in Absprache mit dem Amt zu erfolgen. Mit dieser neuen Meldepflicht kann das Amt rasch Massnahmen durchsetzen und so das Ausbreiten der Krankheit auf Wildtiere wie Gämsen und Steinböcke verhindern.

Regierung spricht sich für Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes aus
Die Bündner Regierung lehnt die Parlamentarische Initiative "Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes" ab. Sie spricht sich in ihrer Vernehmlassungsantwort dafür aus, die bisherige Regelung bei der Auskunftspflicht beizubehalten.
Die bestehende Regelung im Bundesstatistikgesetz sieht vor, dass der Bundesrat bei einer Erhebung eine Auskunftspflicht anordnen kann, wenn es die Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität einer Statistik unbedingt erfordert. Die Parlamentarische Initiative hingegen verlangt, dass die Auskunftspflicht nur bei der Volkszählung gelten soll. Die Teilnahme an anderen Erhebungen, namentlich an der Schweizerischen Arbeiterkräfteerhebung, wäre dann freiwillig.
Nach Ansicht der Regierung liefert aber gerade diese Erhebung wichtige Informationen beispielsweise zur Entwicklung der Beschäftigung, zu den Arbeitsbedingungen oder zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Die Erfahrung zeigt auch, dass bei einer Auskunftspflicht die Zahl der Antwortverweigerer automatisch markant kleiner wird. Nach Ansicht der Regierung rechtfertigt sich daher eine Auskunftspflicht. Zudem sind die Datenschutzbestimmungen bei statistischen Erhebungen auf nationaler Ebene sehr strikt und auch der Schutz der Privatsphäre ist gewährleistet. Schliesslich weist die Regierung auf die hohen methodischen Anforderungen bei öffentlichen statistischen Erhebungen hin, die sich von den immer zahlreicher werdenden privaten Erhebungen und Umfragen unterscheiden.

Vorschläge des Bundes zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge werden zurückgewiesen
Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund vorgeschlagene Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge ab. In ihrer Vernehmlassungsantwort weist sie die geplanten Verordnungsänderungen zurück und verlangt, die Vorlage grundsätzlich zu überarbeiten und zu entschlacken.
Mit verschiedenen Verordnungsveränderungen will der Bund die Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge stärken. So soll unter anderem eine eidgenössische Oberaufsichtskommission geschaffen werden. Ausserdem sollen zusätzliche Governance-Bestimmungen die Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen erhöhen.
Nach Ansicht der Regierung versucht der Bund mit der vorliegenden Revision mit einer Überreglementierung auf Verordnungsstufe das verlorene Vertrauen in die zweite Säule wiederherzustellen, erreicht aber auf dem eingeschlagenen Weg das Gegenteil. Die neuen Vorschriften sind unnötig kompliziert und ausufernd. Sie führen zu keiner offensichtlichen Verbesserung, erhöhen aber die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen erheblich. Der Regierung zufolge gilt es, die sozialpartnerschaftlich aufgebaute zweite Säule und vor allem das paritätische Organ als oberstes Organ einer Vorsorgeeinrichtung zu stärken. Diesen Anspruch vermag die Revisionsvorlage aber klar nicht zu erfüllen.

Änderung des Börsengesetzes wird begrüsst
Die Bündner Regierung unterstützt die vom Bund geplante Anpassung des Börsengesetzes, welche das Abschaffen der Kontrollprämien vorsieht. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, ist sie der Meinung, dass solche Kontrollprämien bei Übernahmen von Gesellschaften nicht mehr gerechtfertigt sind.
Erwirbt heute ein Aktionär mindestens ein Drittel der Stimmrechte einer börsenkotierten Firma, muss er ein öffentliches Angebot zum Kauf aller übrigen Aktien machen. Dabei darf der öffentliche Angebotspreis gemäss Börsengesetz tiefer liegen als der vorher mit den Hauptaktionären vereinbarte Aktienpreis. Diese sogenannte Kontrollprämie soll nach dem Vorschlag des Bundes abgeschafft werden, da sie dem Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre widerspricht und im europäischen Vergleich unüblich ist. Die Regierung teilt diese Auffassung. Für sie ist eine Gleichbehandlung der Aktionäre höher zu werten als die Einschränkung der Vertragsfreiheit.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Mesolcina und Calanca: Den Regionalverbänden Regione Mesolcina und Organizzazione Regionale della Calanca wird an das Regionalmanagement für die Periode von 2011 bis 2015 ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) von insgesamt maximal 369'000 Franken zugesichert.
  • Rothenbrunnen: Das Projekt der Gemeinde Rothenbrunnen für die Revitalisierung des Rothenbrunnenbächlis wird genehmigt und mit einem Beitrag von 187'000 Franken unterstützt.
  • Samedan: Der Gemeinde Samedan wird ein Beitrag von maximal 120'000 Franken an die Abschlussarbeiten der Revitalisierung der Aue Cristansains gewährt.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Tourismus Engadin Scuol Samnaun Val Müstair AG: Der Tourismus Engadin Scuol Samnaun Val Müstair AG wird an die Umsetzung des Businessplans der DMO Engadin Scuol Samnaun ein Kantonsbeitrag von 900'000 Franken zugesichert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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