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Seit sechs Jahren reformiert der Bündner Tourismus seine Aufgaben und Strukturen, um wettbewerbsfähiger zu werden. Nach diesem Transformationsprozess sollen nun Kurtaxen und kommunale Tourismusförderungsabgaben durch ein zeitgemässes und flächendeckendes Finanzierungssystem ersetzt werden. Die Regierung hat die Botschaft zum Gesetz über Tourismusabgaben zuhanden des Grossen Rates für die Augustsession verabschiedet.

Der Tourismus ist mit 55 Prozent Anteil am gesamten Export Graubündens der Hauptmotor der Wirtschaft. Nachdem zwischen 1990 und 2005 über 4'000 Arbeitsplätze verloren gingen, stellt die Bündner Tourismusreform die Weichen, damit der Tourismus wieder wettbewerbsfähiger wird.

Erfolgreiche Destinationsentwicklung
Der Gast bewegt sich in Erlebnisräumen, orientiert sich an attraktiven Produkten und touristischen Marken. Die Tourismusstrukturen müssen sich danach richten. Im Zuge der Tourismusreform sind in Graubünden aus über 90 meist lokalen Tourismusorganisationen derzeit 15 gemeindeübergreifende Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) und regionale Tourismusorganisationen (ReTO) entstanden. Sie übernehmen die Bearbeitung der Kernmärkte, während sich Graubünden Ferien um die Aufbau- und Zukunftsmärkte kümmert. Flankierende und durch den Kanton geförderte Initiativen der Tourismusreform sind die Elektronische Tourismusplattform, die Wirkungsprüfung mittels Balanced Scorecard (BSC), die Markenstrategie inkl. Marke graubünden, die Qualitätsoffensive Graubünden sowie die Strategie für den natur- und kulturnahen Tourismus.

Finanzierung durch Nutzniesser
Der Kanton Graubünden engagiert sich mit der Bündner Tourismusreform, um eine gesetzliche Grundlage für eine faire, flächendeckende und marktgerechte Tourismusfinanzierung durch die Nutzniesser sicherzustellen. Der Gast nimmt zwar eine vielfache Anzahl von Leistungen als Bestandteile des touristischen Produkts in Anspruch, finanziert wurden diese aber vielfach via Kurtaxen nur durch die Übernachtungsgäste und nicht durch alle vom Tourismus profitierenden Unternehmen. Einige Gemeinden haben diesem Umstand zwar mit der Einführung einer Tourismusförderungsabgabe Rechnung getragen. Die neuen regionalen Tourismusstrukturen erfordern aber eine Finanzierung, welche gemeindeübergreifend Tourismusentwicklung und Tourismusmarketing fördert. Die bisher 120 verschiedenen Gemeindegesetze (Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben) werden durch ein kantonales Gesetz (Gesetz über Tourismusabgaben TAG) abgelöst, das den neuen Strukturen gerecht wird. In der Mehrzahl der Gemeinden stellt das TAG somit keine neue Abgabe dar, sondern löst die bisherigen Abgaben ab. Das neue Gesetz schafft zudem bestehende Ungleichheiten hinsichtlich Abgabepflicht und Abgabehöhe innerhalb des Kantons ab.

Gemeindeautonomie bleibt gewahrt
Die Destination Engadin St. Moritz verfügt über einen Finanzierungsschlüssel auf Kreisebene mit Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben in den Gemeinden, in Davos Klosters und Flims Laax gelten gemeindeübergreifende Finanzierungslösungen. Die meisten anderen DMO und ReTO haben ihre Strukturen zwar reformiert, ihre Finanzierung aber nur temporär gelöst und basieren auf den bisherigen Gemeindegesetzen. Sie warten auf das Tourismusabgabengesetz des Kantons, welches bei der Annahme durch den Grossen Rat in der Augustsession 2011 im Jahr 2013 in Kraft treten könnte. Die Ende März 2010 abgeschlossene Vernehmlassung zu den zwei vom Departement für Volkswirtschaft und Soziales vorgelegten Gesetzesentwürfen hat gezeigt, dass eine flächendeckende Regelung der Tourismusfinanzierung in Graubünden begrüsst wird. Gewünscht wurde aber auch grössere Rücksicht auf die regionalen Bedürfnisse und die Gemeindeautonomie. Zudem wurde insbesondere vom Bündner Rheintal die teilweise Zuweisung von Geldern an einen Fonds für Projekte von überregionalem Interesse bemängelt.

Kantonales Gesetz, regionale Lösungen
Die nun vorliegende Botschaft zum Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) hält an der flächendeckenden Abgabe für die Tourismusnutzer (Unternehmen, Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen) fest. Die unterschiedliche Tourismusabhängigkeit der Regionen und von 26 definierten Branchen wird ebenso wie die Wertschöpfungskraft berücksichtigt. Die Abgabe besteht aus einer Grundtaxe von 150 Franken und einem variablen Teil, welcher bei den Unternehmen auf der AHV-Lohnsumme basiert. Bei Hotels und Ferienwohnungen wird die Abgabe aufgrund der Kapazitäten (Anzahl Zimmer bzw. Quadratmeter) anstelle der Logiernächte berechnet. Damit werden auch nicht vermietete, „kalte“ Betten belastet. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Übernachtungen entfällt. Das TAG sieht vor, dass sich die Gemeinden innerhalb einer Tourismusregion bezüglich des Mittelbedarfs absprechen und mit einer Destinationsorganisation eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Damit wird die gemeindeübergreifende Destinationsbildung gesetzlich verankert. Der Kanton legt die einfache Tourismusabgabe fest (100 Prozent). Die Gemeinden können aufgrund ihrer Bedürfnisse einen Zuschlag oder Abschlag bestimmen. Der maximale Abschlag kann innerhalb der Tourismusregion bis zu 50 Prozent auf der einfachen Tourismusabgabe betragen. Die einzelne Gemeinde kann unter Umständen einen höheren Abschlag beschliessen. Ausserdem erfolgt der Vollzug der Tourismusabgabe durch die Gemeinden. Die mit der Tourismusabgabe durch die Gemeinden in einer Tourismusregion erhobenen Mittel werden ausschliesslich in derselben Tourismusregion für das betriebsübergreifende Marketing und die Entwicklung eingesetzt.

Mehr Mittel für den Markt
Mit der einfachen Tourismusabgabe (ohne Zuschläge oder Abschläge von Gemeinden) werden gemäss Modellrechnung jährlich ca. 63,5 Mio. Franken generiert. Das sind ca. 5,5 Mio. Franken mehr als heute für die Tourismusentwicklung und das Marketing. Die ca. 40'000 Ferien- und Zweitwohnungen leisten davon 31,4 Mio. Franken, die ca. 1'000 Beherbergungsunternehmen 23,4 Mio. Franken und die ca. 10'000 Handels- und Gewerbebetriebe sowie die Landwirtschaft 8,7 Mio. Franken. Zudem können durch die Fokussierung auf wenige leistungsfähige Tourismusorganisationen die eingesparten Verwaltungskosten künftig in die Marktbearbeitung und die Gewinnung neuer Gäste eingesetzt werden. Die ursprünglich vorgesehene Bezeichnung von Vorleisterregionen und die teilweise Zuweisung von Geldern aus diesen Regionen für Tourismusprojekte von überregionalem Interesse wurden im TAG gestrichen. Dafür sollen aufgrund des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes jährlich zusätzliche kantonale Beiträge von ca. 4 Mio. Franken für destinationsübergreifende Marketingprojekte gesprochen werden können. Der Grosse Rat legt den Betrag im Rahmen des jährlichen Kantonsbudgets fest.

Die Tourismusabgabe in Kürze
Das Tourismusabgabegesetz (TAG) löst alle Kurtaxen und kommunalen Tourismusförderungsabgaben ab. Es gilt in allen Gemeinden des Kantons, wobei die Gemeinden zusammen mit der Tourismusorganisation die Höhe der Abgabe festsetzen können. Die Abgabe entrichten alle Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren. Dabei werden die touristische Wertschöpfungskraft eines Unternehmens, die Tourismusabhängigkeit der Branche und der Region sowie die Unternehmensgrösse berücksichtigt. Beherberger und Zweitwohnungsbesitzer entrichten anstelle einer Kurtaxe oder Pauschale eine Abgabe pro Gästezimmer respektive Quadratmeter Nettowohnfläche.


Auskunftsperson:
- Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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