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Die Task Force, die von der Bündner Regierung zur Klärung der Auswirkungen der am 11. März 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative eingesetzt worden ist, hat erstmals getagt. Die Startsitzung war der Situationsanalyse gewidmet. Ziel der Task Force, die vorderhand als reine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe konzipiert ist, bildet die Entwicklung eines Aktionsplanes. Derweil ist auf der Homepage des kantonalen Amtes für Raumentwicklung eine erste Ausgabe einer Informationsplattform aufgeschaltet worden.

Im Vordergrund stand bei der Situationsanalyse die Erkennung von Handlungsfeldern, die sich als Folge des neuen Verfassungsartikels ergeben. Diese betreffen vor allem das Baubewilligungswesen 2012, die Definition des Begriffs Zweitwohnungen sowie die Auswirkungen auf die Ortsplanungen, die altrechtlichen Erstwohnungen, die Hotellerie, die Bauwirtschaft und die Steuerlandschaft.

Auf der Grundlage dieser Situationsanalyse ist als Zielsetzung die Entwicklung eines Aktionsplanes vorgesehen. Dieser bildet Basis für die Einflussnahme des Kantons auf die kommenden Umsetzungsregelungen des Bundes sowie für die als Folge des neuen Verfassungsartikels zu ergreifenden Massnahmen. Bei diesen Abklärungen und Arbeiten wird mit überkantonalen Konferenzen wie der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) zusammengearbeitet. Über die Ergebnisse der Task Force wird zu gegebener Zeit informiert.

Derweil ist auf www.are.gr.ch eine Informationsplattform aufgeschaltet. Diese wird laufend mit Antworten zu häufigen Fragen ergänzt. Im Vordergrund steht derzeit die Ungewissheit über die Rechtslage bezüglich Baubewilligungen im Jahre 2012. Diesbezüglich empfiehlt der Bund bekanntlich, dass schon im Jahre 2012 keine Baubewilligungen für Zweitwohnungen mehr erteilt werden sollen. Diese Auffassung kann der Kanton angesichts der Übergangsbestimmung zur Initiative in Übereinstimmung mit namhaften Rechtsprofessoren nicht teilen. Es wird im Zusammenwirken mit den übrigen betroffenen Kantonen eine Präzisierung der Empfehlung des Bundes geprüft.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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