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Die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals im Kanton Graubünden sollen mit kurzfristigen Massnahmen verbessert werden. Dafür setzen sich die Teilnehmenden an einem "Runden Tisch" des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit ein.
 
Der vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) einberufene "Runde Tisch" gegen den Mangel an Pflegepersonal stellte an seiner heutigen Sitzung fest, dass sich die personelle Situation in den Betrieben des Gesundheitswesens im Kanton im vergangenen Jahr verschlechtert hat. Insbesondere in den peripher gelegenen Betrieben und bei Spezialfunktionen wird die Personalrekrutierung immer schwieriger. Mit Genugtuung nahm der "Runde Tisch" demgegenüber zur Kenntnis, dass die Gesamtzahl der Lernenden und Studierenden am Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BGS) 2003 bis 2011 von 406 auf 603 angestiegen ist. Gemäss dem "Runden Tisch" muss es das Bestreben aller Beteiligten sein, dass die Lernenden und Studierenden am BGS nach dem Abschluss ihrer Ausbildung ihre Berufstätigkeit im Kanton aufnehmen und auch dort weiterführen.

Die Engpässe beim Personal erhöhen zwangsläufig die Belastung und den Druck der Arbeitnehmenden in den Betrieben. Die von den Arbeitnehmenden geleisteten Überstunden haben entsprechend zugenommen. Der auf den Arbeitnehmenden lastende Druck und die Verunsicherung der Arbeitnehmenden wegen der insbesondere auf Grund der neuen Spitalfinanzierung geänderten Rahmenbedingungen haben gemäss Rückmeldungen von Sitzungsteilnehmenden beim Personal zu vermehrten Ausfällen auf Grund von Burnout-Syndromen geführt.

Lohnverbesserungen zum Ziel
Die Teilnehmenden des "Runden Tisches" waren sich einig, dass zur Verbesserung der Situation im Interesse der Arbeitnehmenden wie der Arbeitgebenden danach getrachtet werden muss, die Arbeitsbedingungen des Personals kurzfristig zu verbessern. Die Verantwortlichen des Bündner Spital- und Heimverbandes (BSH) erklärten sich bereit, ihren Mitgliedern die Anpassung der Höhe der ausgerichteten Pikett- und Inkonvenienzzulagen an die umliegenden Kantone zu empfehlen. Weiter wird der BSH seinen Mitgliedern empfehlen, die in diesem Jahr erfolgte neue Funktionsbewertung des Personals umzusetzen. Aus der neuen Funktionsbewertung resultieren für verschiedene Personalkategorien höhere Einstufungen und damit Lohnverbesserungen. Eine weitere Empfehlung des BSH an seine Mitglieder betrifft die Erhöhung der Einstiegslöhne für junge Pflegefachkräfte, da im interkantonalen Vergleich vor allem die Löhne der jungen Pflegefachkräfte zu tief sind. Die Teilnehmenden des "Runden Tisches" sind der festen Überzeugung, dass mit der Umsetzung dieser Empfehlungen die Attraktivität der Pflegeberufe im Kanton gesteigert werden kann.

Unwidersprochen blieb am "Runden Tisch" die von Sitzungsteilnehmenden vorgenommene Beurteilung, dass ein Gesamtarbeitsvertrag für das Spitalpersonal wesentlich zur Behebung oder zumindest zur Linderung des Mangels in den Pflegeberufen beitragen würde. Das DJSG erklärte sich bereit, zu prüfen, ob der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags als Voraussetzung für die Aufnahme auf die Spitalliste im Krankenpflegegesetz statuiert werden soll. Eine entsprechende Forderung wurde im Vorfeld im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes im Bereich der Spitalplanung von verschiedenen Personal- und Berufsverbänden erhoben.

Das DJSG beabsichtigt, im nächsten Jahr die Teilnehmenden wiederum zu einem "Runden Tisch" einzuladen.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
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