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Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat heute in Landquart eine Tagung über die am 11. März 2012 vom Schweizer Stimmvolk angenommene Zweitwohnungsinitiative durchgeführt.

Ziel der Veranstaltung am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof war ein Informations- und Meinungsaustausch über die möglichen Auswirkungen der Initiative sowie über die Probleme und offenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels über Zweitwohnungen. Die rund 80 Teilnehmenden setzten sich zusammen aus Vertretern von politischen Parteien, Verbänden und Organisationen sowie von betroffenen Gemeinden und Regionen.

In einem ersten Teil informierten die Kantonsvertreter über den Stand der Umsetzungsarbeiten in den verschiedenen Arbeitsgruppen von Kanton, Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und Bund sowie über die Hauptanliegen, welche die kantonalen Vertreter in diesen Arbeitsgruppen vertreten. Im zweiten Teil konnten die Teilnehmenden ihre eigenen Überlegungen, Erkenntnisse und Bedenken einbringen, welche als zusätzliche Inputs zuhanden der Arbeit in den Arbeitsgruppen gesammelt wurden.

Wie Regierungsrat Hansjörg Trachsel an der Tagung informierte, stehen für den Kanton im Hinblick auf die Umsetzung folgende Hauptanliegen im Vordergrund:
  • bis Ende 2012 sollen Zweitwohnungen noch nach geltendem Recht bewilligt werden dürfen, nachdem die Übergangsbestimmung der Initiative ausdrücklich nur solche Baubewilligungen für nichtig erklärt, die ab 1.1.2013 erteilt werden. Denselben Standpunkt nehmen auch andere betroffene Kantone sowie zahlreiche Rechtsprofessoren ein; 
  • Altrechtliche Wohnungen, d.h. bestehende Wohnungen, die nach altem Recht ohne jegliche Auflagen in Bezug auf die Nutzung und Verfügung als Erst- oder Zweitwohnung bewilligt wurden, sollen wegen der Besitzstandgarantie weiterhin frei nutzbar sein, also sowohl auf dem Erst- als auch auf dem Zweitwohnungsmarkt veräussert oder vermietet werden dürfen. Andernfalls erleiden bestehende Erstwohnungen, die häufig im Eigentum von Einheimischen stehen, massive Wertverluste, worunter u.a. auch die Substanzerhaltung leidet. Der Zweitwohnungsstopp soll – entsprechend dem Hauptanliegen der Initianten – mit anderen Worten nur für den Neubau von Zweitwohnungen gelten. 
  • Der Begriff "Zweitwohnung" soll so definiert werden, dass in Zukunft der Bau vermieteter resp. gut ausgelasteter Ferienwohnungen möglich bleibt; 
  • Die negativen Auswirkungen der Initiative auf die Hotellerie sind mit entsprechenden flankierenden Massnahmen durch den Bund abzufedern.
An der Tagung konnten zwei Haupterkenntnisse gewonnen werden: Zum einen die Feststellung, dass noch viele Fragen offen sind und das genaue Ausmass der Auswirkungen auf die betroffenen Kantone deshalb noch unabsehbar ist. Zum anderen die Erkenntnis, dass sich die Regierung mit allen Kräften für Lösungen einsetzt, welche den Interessen der Bündner Bevölkerung und Volkswirtschaft möglichst weitgehend Rechnung tragen.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Hinweis:
Die Position des Kantons zu Zweitwohnungen ist im Übrigen unter www.are.gr.ch einsehbar.


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
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