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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Aufhebung des ausserordentlichen Behördenreferendums zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Damit soll ein nie genutztes Referendumsrecht des Parlaments wieder abgeschafft werden. Entscheiden wird am Ende das Stimmvolk.

Der Grosse Rat kann Geschäfte, die dem fakultativen Referendum unterstehen oder die in seine abschliessende Kompetenz fallen, von sich aus dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreiten. Diese Möglichkeit gibt dem Parlament das ausserordentliche Behördenreferendum, das im Zuge der Totalrevision der Bündner Kantonsverfassung 2003 geschaffen worden ist. Allerdings hat der Grosse Rat von diesem Recht bis heute nie Gebrauch gemacht. Der Einsatz dieses Instruments wurde aber bei verschiedenen Geschäften im Rat heftig und kontrovers diskutiert – so zuletzt bei der Beratung des Gesetzes über Tourismusabgaben in der Aprilsession 2012.

Die Mehrheit des Bündner Parlaments sprach sich in der Dezembersession 2009 für die Aufhebung des ausserordentlichen Behördenreferendums aus. Zum einen habe sich das Instrument in der bisherigen Praxis als untauglich erwiesen, zum anderen würden verfassungsrechtliche und staatspolitische Überlegungen für dessen Abschaffung sprechen.
Die nun vorliegende Botschaft der Regierung beinhaltet eine Teilrevision der Kantonsverfassung. Eine Verfassungsänderung unterliegt dem obligatorischen Referendum, womit schliesslich das Stimmvolk über die Aufhebung des ausserordentlichen Behördenreferendums befinden wird.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2012 beraten. Die Revision soll nach der Annahme durch das Volk auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.


Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Claudio Riesen, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 21


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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