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Der Kanton Graubünden verzichtet darauf, das im Mietvertrag vom 12. Dezember 2012 zur Anmietung des Hotels Rustico in Laax vereinbarte Vorkaufsrecht auszuüben. Die Liegenschaft soll im Sinne des kantonalen Unterbringungskonzepts auf Basis des bestehenden Mietverhältnisses als Kollektivzentrum für Asylsuchende genutzt werden.

Eine einheimische Investorengruppe, welche mit Unterstützung der Gemeinde Laax das Hotel Rustico erwerben und darin ein Hotel Garni betreiben möchte, hat mit den heutigen Eigentümern der Liegenschaft einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Gemäss diesem Vertrag übernimmt sie sämtliche mietvertraglichen Verpflichtungen. Dazu gehören auch das Vorkaufsrecht des Kantons zum Preis des Meistbietenden (unlimitiertes Vorkaufsrecht) sowie die Verpflichtung, den Mietvertrag bei einem Verkauf mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Die Regierung verzichtet darauf, das im Mietvertrag vereinbarte Vorkaufsrecht auszuüben. Ein Kauf würde nicht mit dem im Oktober 2009 genehmigten Konzept "Beschaffung und Ersatz von neuen Unterkünften für Personen des Asylbereichs im Kanton Graubünden" im Einklang stehen, welches ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eigenen, dauerhaft nutzbaren und angemieteten, flexibel verfügbaren Kollektivzentren anstrebt. Die Regierung erhofft sich, dass die Neustrukturierung des Asylwesens in der Schweiz die Kantone längerfristig entlastet und Graubünden weniger Personen zugewiesen werden. Bis die geplanten Anpassungen greifen, wird es allerdings noch mehrere Jahre dauern. Aus diesen Gründen ist eine Miete dem Kauf der Liegenschaft vorzuziehen.

Gemäss Verfügung der Gemeinde Laax vom 24. April 2013 musste der Kanton zur beabsichtigten Umnutzung des ehemaligen Hotels als Asylunterkunft ein Baugesuch einreichen, dessen Bewilligung derzeit noch ausstehend ist. Das Verfahren wurde zusätzlich wegen einer am 13. Juni 2013 von der Gemeinde verfügten Planungszone sistiert. Der Kanton hat gegen diese Planungszone beim Verwaltungsgericht eine Planungsbeschwerde eingereicht. Eine termingerechte Inbetriebnahme des Transitzentrums per Anfang Juli 2013 war trotz zwischenzeitlich erfolgter Übergabe des Mietobjekts nicht möglich. Das Zentrum wird erst eröffnet, wenn die entsprechenden Bewilligungen vorliegen. 

Übergangslösung
Zur Überbrückung der vorübergehend fehlenden Unterbringungsplätze im Asylbereich konnte der Kanton eine vorläufige, auf ein paar Monate beschränkte Verlängerung des Mietverhältnisses für das Transitzentrum Schiabach in der Gemeinde Davos vereinbaren. Somit können die dem Kanton vom Bund zugewiesenen Personen vorläufig weiterhin gemäss dem von der Regierung im Jahre 2009 genehmigten Unterbringungskonzept ausschliesslich in kantonalen Asylzentren untergebracht und die Gemeinden entsprechend entlastet werden. Das zuständige Amt für Migration und Zivilrecht wird dem Transitzentrum Schiabach Personen aus dem Asylbereich dann zuweisen, wenn dies aufgrund der Auslastung der anderen kantonalen Zentren erforderlich wird. Der Kanton stellt der Gemeinde Davos im Zentrum Schiabach Plätze für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen, für welche die Gemeinde zuständig ist, zur Verfügung. Die getroffene Lösung ist das Ergebnis einer jahrelangen kooperativen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und der Gemeinde Davos bei der Unterbringung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
- Landammann Tarzisius Caviezel, Gemeinde Davos, Tel. 081 414 30 11, E-Mail tarzisius.caviezel@davos.gr.ch 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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