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Die Bündner Regierung gibt die Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise für die Kreiswahlen vom 18. Mai 2014 bekannt. Im Weiteren hat die Regierung eine neue Leistungsvereinbarung mit dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart über einen Zeitraum von acht Jahren genehmigt. 

Parlamentswahlen 2014: Sitze auf Kreise verteilt
Im Hinblick auf die Grossratswahlen vom 18. Mai 2014 hat die Regierung die Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise vorgenommen. Für die Verteilung der Sitze massgebend ist die schweizerische Wohnbevölkerung der Kreise aufgrund der eidgenössischen Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP). Für die Kreiswahlen 2014 kommt es in zwei Kreisen zu Sitzverschiebungen. Der Kreis Thusis gewinnt einen Sitz, der Kreis Churwalden verliert einen. Die Verteilung der 120 Grossratssitze auf die 39 Wahlkreise kann hier abgerufen werden. Die Liste wird zudem im Amtsblatt des Kantons veröffentlicht.
Für die Berechnung der Sitzverteilung herangezogen wurde die kürzlich bekannt gegebene STATPOP 2012 mit den Zahlen zum Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2012. Zusätzlich berücksichtigt wurden zwei Fälle von Gemeindefusionen, welche nach dem 31. Dezember 2012 die Kreiszugehörigkeit einzelner Gemeinden verändert haben bzw. es noch werden (Gemeindefusion Safiental per 1. Januar 2013 und Gemeindefusion Ilanz/Glion per 1. Januar 2014). 

Neue Leistungsvereinbarung mit dem CSEM-Forschungszentrum Landquart
Die Regierung hat einer neuen Leistungsvereinbarung 2014 bis 2021 mit dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart zugestimmt. Das Ziel ist es, das Forschungszentrum des CSEM (Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique) in den kommenden Jahren konsequent auf die Bedürfnisse der regionalen Technologieunternehmen im Alpenrheintal auszurichten. Die Neuausrichtung des Zentrums wurde bereits 2012 erfolgreich eingeleitet. Die Beziehungen zur regionalen Industrie sollen nun weiter gefestigt, bedürfnisgerechte, neue Technologien in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickelt und industriell umgesetzt werden.
Im Rahmen der Leistungsvereinbarung hat die Regierung für die Jahre 2014 bis 2017 dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart einen Kantonsbeitrag von insgesamt vier Millionen Franken zugesichert. Dazu kommt ein Beitrag im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von weiteren insgesamt vier Millionen Franken, je zur Hälfte zulasten von Bund und Kanton. Für die Jahre 2018 bis 2021 werden in der Leistungsvereinbarung dieselben Beiträge in Aussicht gestellt. Einerseits schafft dies Planungssicherheit, andererseits soll nach vier Jahren eine Überprüfung der Zielerreichung und allenfalls eine Anpassung der Leistungsziele an sich veränderte Rahmenbedingungen erfolgen. Vorbehalten bleiben die jeweiligen Krediterteilungen durch den Grossen Rat sowie die Genehmigung der NRP-Umsetzungsprogramme 2016 bis 2019 und 2020 bis 2023 durch den Kanton und durch den Bund.
Aus Sicht der Regierung kommt dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart eine bedeutende Rolle im Innovationsprozess der regionalen Technologieunternehmen zu. Das Zentrum ermittelt regelmässig im direkten Kontakt zu Unternehmen branchenspezifische regionale Bedürfnisse und fasst diese in einem Technologie-Portfolio zusammen. Gestützt darauf wird eine Technologie-Roadmap – eine Projektplanung – erarbeitet. Diese Vorgehensweise garantiert, dass das Forschungszentrum nahe an den Innovationsbedürfnissen des regionalen Marktes arbeitet und somit deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
Die fortschreitend stärkere Zusammenarbeit mit der Industrie bewirkt auch einen Ausbau der Wirkungsbereiche des Zentrums. In den nächsten acht Jahren ist vorgesehen, in Landquart bis zu 14 weitere hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen (heute 21). Zudem trägt das Zentrum dazu bei, Spitzenkräfte aus der regionalen Industrie weiterzubilden und zusätzliche Spitzenkräfte für die Region zu gewinnen. 

KEV-Förderung muss grundsätzlich überarbeitet werden
Die Bündner Regierung beantragt beim Bund vorläufig auf eine Revision der Energieverordnung im Bereich der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zu verzichten. Wie die Regierung in der Anhörung zur Revision festhält, soll stattdessen geprüft werden, die KEV-Förderinstrumente im Rahmen der weiteren Beratungen zur Energiestrategie 2050 des Bundes zu überarbeiten. Gefordert wird eine grundsätzliche Neugestaltung der KEV, die sich am Kosten/Nutzen-Verhältnis ausrichtet und auch Effizienzinvestitionen bei Grosswasserkraftwerken unterstützt.
Die derzeitige Ausgestaltung der KEV favorisiert bei der Wasserkraft neue Kleinanlagen, statt eine rationelle Nutzung des Wassers in den bestehenden Anlagen. Aus Sicht der Bündner Regierung ändert sich dies auch mit der vorgeschlagenen Revision der Energieverordnung nur unwesentlich. Generell bleibt der anteilige KEV-Beitrag auch nach der vorgeschlagenen Revision bei Klein- und Kleinstkraftwerken am grössten, obwohl diese Werke prozentual nur eine relativ kleine Zusatzproduktion an Strom liefern.
Für neue Anlagen, die an natürlichen Gewässern erstellt werden, sollte die KEV erst ab einer Untergrenze von einem Megawatt installierter Leistung ausgerichtet werden. Zudem sollte die KEV auch für Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von über zehn Megawatt möglich sein. 

Graubünden verzichtet auf Wiedereinführung des Ärztestopps
Die Regierung sieht keinen Anlass, die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzuschränken. Sie macht von der Möglichkeit Gebrauch, von dem vom Bund im Juli 2013 beschlossenen neuen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte ("Ärztestopp") Abstand zu nehmen. Dies hält die Regierung in einer dafür notwendigen Verordnung fest. Damit wird der Ärztestopp im Kanton Graubünden nicht umgesetzt.
Der Zulassungsstopp war vom Bund erstmals 2002 erlassen worden. Die auf drei Jahre befristete Massnahme wurde dreimal verlängert und lief mangels Nachfolgeregelung per Ende 2011 aus. Seit Juli 2013 gilt eine neue Verordnung des Bundes, die es faktisch den Kantonen überlässt, den Ärztestopp wieder einzuführen. 

Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung bestimmt
Die Regierung hat die Normkosten für die beitragsberechtigten Anbietenden familienergänzender Kinderbetreuungsangebote für das Jahr 2014 pro Betreuungsstunde und Kind auf Fr. 9.05 festgelegt. Der Beitragssatz des Kantons für neue familienergänzende Angebote für die ersten drei beitragsberechtigen Jahre beträgt 25 Prozent und für alle übrigen Angebote 20 Prozent der Normkosten. Vorbehalten bleibt die Kreditbewilligung durch den Grossen Rat.
Der Kantonsbeitrag für bestehende und neue Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung beläuft sich 2014 auf insgesamt rund 2,44 Millionen Franken. Nicht enthalten sind die Beiträge des Kantons für bestehende und neue Angebote der weiter gehenden Tagesstrukturen gemäss neuem Schulgesetz. 

Sonderjagdinitiative mit 10 229 gültigen Unterschriften
Die am 21. August 2013 bei der Standeskanzlei eingereichte Volksinitiative "zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative)" ist mit 10 229 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Gesetzesinitiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs wird zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement überwiesen. 
 
 
Aus Gemeinden und Regionen
  • Ilanz: Die von der Stadt Ilanz beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 7. Juni 2013 wird genehmigt. Die Revision beinhaltet die Umzonung der Parzelle Nr. 570 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in eine Gewerbezone.
  • Medel/Lucmagn: Der Gemeinde Medel/Lucmagn wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an das Projekt "Academia Vivian – Realisierung Waldhütte" ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von 190 000 Franken gewährt. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird an dieses Projekt ein Kantonsbeitrag von 31 984 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Einräumung der Kredite durch den Grossen Rat. Das Projekt sieht den Bau einer Waldhütte im Gebiet "Stagias" vor. Die Hütte soll sowohl von Schulklassen als auch von Vereinen, Firmen, Organisationen und Privaten genutzt werden können. Die Academia Vivian will ein breites Publikum für die Themen Wald, Wild und Natur begeistern.
  • Saas i.P.: Der Gemeinde Saas i.P. wird im Rahmen der Erneuerung ihrer Wasserversorgung für die Sanierung der Quellfassungen Plangga und Steinen, die Zuleitung Plangga-Hof und die Tränkeleitung Steinen-Flersch ein Beitrag von 81 900 Franken zugesichert. Vorausgesetzt wird die Bundessubventionierung.
  • Safiental: Der Brunnengenossenschaft Malönja, Gemeinde Safiental, wird für den Ausbau und die Erneuerung der Hydrantenleitung Malönja-Thalkirch, Etappe 2013, ein Beitrag von 120 960 Franken gewährt. Die Zusicherung des Kantonsbeitrages setzt die Subventionierung durch den Bund voraus.
  • Tschappina: Der Gemeinde Tschappina wird für die Sanierung und periodische Wiederinstandstellung der Wasserversorgung ein Beitrag von 564 700 Franken zugesprochen. Vorbehalten wird die entsprechende Subventionierung durch den Bund.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • SAC-Sektion Piz Terri: An die Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage der Terrihütte wird der SAC-Sektion Piz Terri ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von 58 000 Franken zugesichert.
  • US Schluein-Ilanz: An den Neubau des Clubhauses mit Umkleidekabinen und Tribüne wird der US Schluein-Ilanz ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von 100 000 Franken gewährt.
 
Strassenprojekte
Die Bündner Regierung hat 1 514 000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Zignauerstrasse: Baumeisterarbeiten Neubau Brücke Zavragia
- Obersaxenstrasse: Belagsarbeiten Flond – Valata 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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