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Die Bündner Regierung hat sich unter anderem mit Geschäften des Bundes befasst. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Asylbereiches weist sie darauf hin, dass nebst kürzeren Verfahren auch Verbesserungen im Wegweisungsvollzug anzustreben sind. 

Asylwesen: Beschleunigte Verfahren allein genügen nicht
Die Regierung begrüsst eine Neustrukturierung des Asylbereiches, die darauf abzielt, die Asylverfahren generell zu beschleunigen. Sie befürwortet in dieser Hinsicht den vom Bund vorgelegten Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Zu einzelnen Bestimmungen äussert die Regierung in der Vernehmlassung allerdings Vorbehalte. So besteht ihrer Ansicht nach ein erhebliches Risiko, dass der vorgeschlagene Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung beziehungsweise -vertretung nicht nur zu einer unerwünschten Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für Asylsuchende führen, sondern eine weitere Verrechtlichung der Asylprozesse mit sich bringen dürfte. Die Regierung beantragt deshalb, den Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung zu streichen.
Grundsätzlich sind nebst der Verfahrensbeschleunigung auch im Bereich des Wegweisungsvollzuges Verbesserungen umzusetzen. So sind auf Gesetzesebene klare Haftgründe zu schaffen, welche es den mit dem Wegweisungsvollzug beauftragten Kantonen erlauben, nach Eröffnung eines erstinstanzlichen Wegweisungsentscheids ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen anzuordnen. Schnellere Verfahren allein garantieren noch keinen besseren Vollzug der Wegweisungen. Vielmehr wird der Anteil rechtskräftig abgewiesener Asylsuchender ohne Aufenthaltsperspektive in der Schweiz stark zunehmen. Damit steigt das Risiko, dass sich die Kosten für die Nothilfe massiv erhöhen. Davon betroffen werden vor allem diejenigen Kantone sein, die keine Bundeszentren auf ihrem Kantonsgebiet haben werden. Der Bund soll deshalb auch künftig eine kostendeckende Nothilfepauschale an die Kantone ausrichten. 

Regierung will keinen weiteren Armeeabbau in Graubünden
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zum Bundesgeschäft über die Änderung der Rechtsgrundlage für die Weiterentwicklung der Armee. Die Regierung begrüsst das Vorhaben des Bundes, die Armee weiterzuentwickeln, deren Aufgaben gemäss den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen zu priorisieren und die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen. Bei der Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und bei der Erfüllung von anderen Aufgaben nationaler Bedeutung sowie zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit kann und soll die Armee die zivilen Behörden mit einer breiten Palette von Unterstützungseinsätzen entlasten.
Nachdem im Kanton Graubünden in den vergangenen 20 Jahren rund 140 Stellen im Armeebereich abgebaut wurden und der Kanton Graubünden auch von den Abbaumassnahmen des Stationierungskonzepts 2005 überproportional getroffen wurde, erwartet die Regierung vom Bund, dass keine weiteren Stellen, Waffenplätze, Infrastruktureinrichtungen und Kommandi mehr im Kanton abgebaut werden. So ist auch von der vorgesehenen Auflösung der Gebirgsinfanteriebrigade 12 mit dem in der Kaserne Chur stationierten zugehörigen Kommando Abstand zu nehmen. Widrigenfalls gehen weitere Arbeitsplätze in der Region Chur und damit auch der bisher der Armee entgegengebrachte Goodwill verloren.
Das Abstimmungsergebnis "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" vom 22. September 2013 des Kantons Graubünden – Ablehnung mit 77.1 Prozent – zeigt auf, dass der Kanton Graubünden zur Armee steht. Diese positive Haltung ist bei der Umsetzung des Stationierungskonzeptes durch den Verzicht auf den Abbau von Stellen, Waffenplätzen, Infrastruktureinrichtungen und Kommandi im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee zu würdigen. 

Keine kantonalen Vorlagen am 24. November 2013
Die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 24. November 2013, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 21. März 2011 "1:12 – für gerechte Löhne";
- Volksinitiative vom 12. Juli 2011 "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"; und
- Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz).
Kantonale Vorlagen gelangen am Sonntag, 24. November 2013, keine zur Abstimmung. 

Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung angepasst
Die Regierung hat eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung beschlossen. Mit der Revision wird unter anderem berücksichtigt, dass per 1. Januar 2014 die Erhebung der Quellensteuer von den Gemeinden auf den Kanton übergeht. Mit dieser Systemänderung verschiebt sich die Arbeitsteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Die Neuzuteilung der Arbeiten bewirkt auch eine Änderung der Entschädigungen zwischen Kanton und Gemeinden, deren Höhe von der Regierung festgelegt wird. 

Neue Bestimmungen zur absoluten Veranlagungsverjährung per 1. Dezember 2013
Die vom Grossen Rat am 11. Juni 2013 beschlossene Teilrevision des Steuergesetzes wird auf den 1. Dezember 2013 in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen dieser Teilrevision betreffen die absolute Veranlagungsverjährung. Die heutige absolute Frist von zehn Jahren ist zu kurz bemessen. Um Steuerausfälle zu verhindern und eine Übereinstimmung mit dem Bund zu erreichen, wurde die Frist auf 15 Jahre heraufgesetzt. Mit der Inkraftsetzung auf den 1. Dezember 2013 kann verhindert werden, dass Forderungen aus dem Steuerjahr 2003 verjähren. Weitere Teilrevisionen des kantonalen Steuergesetzes vom 19. Oktober 2010 (Quellensteuer) und 31. August 2012 (Lotteriegewinne) werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. 

Totalrevidiertes Gesetz über die Pensionskasse Graubünden in Kraft gesetzt
Das totalrevidierte Gesetz über die Pensionskasse Graubünden vom 23. April 2013 wird auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die Totalrevision wurde aufgrund von zwingenden Vorgaben des übergeordneten Bundesrechts erforderlich. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Bregaglia: Das Projekt "Frühwarnsystem Bondo" der Gemeinde Bregaglia und des kantonalen Tiefbauamtes wird genehmigt. Mit einer Überwachungsanlage sollen künftig frühzeitig Informationen über Murgangstösse erhältlich sein. Im Gerinne des Flusses Bondasca wird eine Anlage zur Detektion von Murgängen eingerichtet (Radar, Reissleinen, Messanlagen). Zudem werden an der Kantons- und Gemeindestrasse Ampeln erstellt. Die Steuerung dieser Anlagen erfolgt über eine Datenzentrale. Die Gesamtkosten für Installation und Betrieb der Anlage betragen 694 800 Franken.
  • Schiers: Die von der Gemeinde Schiers beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 24. Mai 2013 wird genehmigt. Die Revision beinhaltet eine neue Gewerbe- und Wohnzone, in welcher neben Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben in einem untergeordneten Rahmen auch Wohnnutzungen zulässig sind. 
     

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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