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Ab 2019/2020 sollen sämtliche Bündner Stimmberechtigte auch elektronisch stimmen und wählen können. Graubünden arbeitet zusammen mit sechs weiteren Kantonen an einem technisch weiterentwickelten und sicheren System für Vote électronique. Das Projekt wird vom Bund unterstützt.

Seit 2010 testet Graubünden als ein Schweizer Pilotkanton Vote électronique. Die in Graubünden registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer konnten seither bei zwölf eidgenössischen und kantonalen Urnengängen ihre Stimme elektronisch übers Internet abgeben. Auch bei den Nationalratswahlen 2011 wurden die Stimmen aus dem Ausland auf diese Weise ermittelt. Dank Vote électronique können die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über grosse Distanzen und ohne lange Postwege ihre politischen Rechte ausüben. Es liegt auf der Hand, dass sie als "Pioniergruppe" für Vote électronique ausgewählt worden sind.

Für das elektronische Abstimmen und Wählen nutzt Graubünden derzeit zusammen mit sechs weiteren Kantonen ein speziell entwickeltes Computersystem. Dieses System wird vom Consortium der Kantone – dem weitere Stände beitreten werden – laufend weiterentwickelt. Mit dem Ausbau der bereits hohen Sicherheitsstandards soll es möglich werden, das vom Bundesrat im Sommer 2013 anvisierte Ziel für Vote électronique zu erreichen: eine flächendeckende Einführung für alle Stimmberechtigten. Vote électronique soll nebst der Urnenabstimmung und brieflichen Abstimmung zum vollwertigen dritten Stimmkanal werden. Es ist ein Instrument für die Demokratie im 21. Jahrhundert, welches die gesellschaftliche und technologische Entwicklung mit neuen Formen der Kommunikation und Partizipation berücksichtigt.

Dank Vote électronique können die Stimmberechtigten zeit- und ortsunabhängig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Das Ausüben des Stimm- und Wahlrechts wird noch attraktiver. Menschen mit einer Behinderung, insbesondere jene mit einer Sehbehinderung, können zum ersten Mal autonom ihre Stimme abgeben. Die Abgabe von ungültigen Stimmen ist auf elektronischem Weg unmöglich. Und auch die Bearbeitung der eingegangen Stimmen ist im Vergleich zur manuellen Eingabe von Stimmzetteln in ein System zuverlässiger. 

Maximale Sicherheit und Transparenz
Bei Vote électronique kommt Sicherheit vor Tempo – dies hat auch der Bundesrat als Grundlage zur flächendeckenden Einführung in den kommenden Jahren festgehalten. Der Bund bewilligt die Urnengänge mit Vote électronique und koordiniert die kantonalen Projekte. Die Kantone sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Urnengänge. In enger Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei wird dafür gesorgt, dass Sicherheits- und Transparenzanforderungen eingehalten werden. Für den Kanton Graubünden steht fest, dass Vote électronique nur flächendeckend realisiert wird, wenn alle Fragen zur Sicherheit und Transparenz restlos geklärt sind.

Schon heute erfüllt das vom Consortium eingesetzte Computersystem hohe Sicherheitsanforderungen. Die einzelne Stimmabgabe erfolgt in verschlüsselter und mehrfach gesicherter Weise mit Codes und Sicherheitssymbolen, die nur dem Stimmberechtigten bekannt sind. Neu wird das Ergebnis verifizierbar gemacht. Für jede einzelne Stimmabgabe erhält der Stimmberechtigte einen Code zur Überprüfung zugeschickt. Der Datentransfer wird gegen äussere Eingriffe zusätzlich geschützt. 

Ausbau in Etappen
Der Bündner Grosse Rat wird sich voraussichtlich 2014 mit dem Thema Vote électronique befassen. Für den Ausbau des Systems sind Kredite erforderlich, die vom Parlament zu gewähren sind. Ziel der Regierung ist es, bis 2019/2020 allen Bündner Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, Vote électronique zu nutzen. Es sind folgende Etappen vorgesehen:
- bis 2015: Weiterführung der Versuche mit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
- 2016 bis 2019: etappierte Versuche mit Inlandbündnerinnen und Inlandbündnern in Pilotgemeinden
- ab 2019/2020: flächendeckende Einführung
Weiter besteht die Absicht, Vote électronique ab 2016 auf alle Staatsebenen auszudehnen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen nicht nur wie bisher bei eidgenössischen und kantonalen Vorlagen, sondern zusätzlich auch bei kommunalen Urnengängen elektronisch abstimmen können. 

Kostenschätzung
Die Kosten für die Entwicklung des Vote-électronique-Systems werden von den Kantonen des Consortiums gemeinsam getragen. Der Kanton Graubünden hat sich bisher mit rund 100 000 Franken an den Entwicklungskosten beteiligt. Für die bisherigen zwölf Abstimmungen und die Nationalratswahlen 2011 sind zusätzlich Betriebskosten von rund 120 000 Franken angefallen. Für die Entwicklungsarbeiten am Vote-électronique-System der 2. Generation wird sich Graubünden im Zeitraum 2014-2018 – je nach Anzahl Consortiumskantone – mit geschätzt 200 000 Franken beteiligen. Hinzu kommen Kosten für die kantonsinterne Organisation, die Ausrüstung und Schulung der Gemeinden von geschätzt 400 000 Franken sowie jährliche Betriebs- und Urnengangkosten von ca. 30 000 Franken. 

Gut informiert dank Video
Welche Errungenschaft Vote électronique ist, und wie es genau funktioniert, dies zeigt ein Video der Standeskanzlei Graubünden. In dem in allen drei Kantonssprachen produzierten Filmbeitrag kommen nebst den Projektverantwortlichen von Bund und Kanton auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu Wort. Zudem wird dargestellt, welche Sicherheitsstufen bei Vote électronique für eine Stimmabgabe durchlaufen werden. 
 

Hinweis:
Der Film der Standeskanzlei Graubünden zu Vote électronique ist in allen drei Kantonssprachen unter www.gr.ch oder www.youtube.com/KantonGR abrufbar. 
 

Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Tel. 081 257 22 21


Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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