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Die Bündner Regierung hat ein Projekt zur Sicherung und Erschliessung von audiovisuellem Kulturgut gutgeheissen. Im Weiteren hat sie einem Vertrag mit den SBB zur grundsätzlichen Nutzung der Porta-Alpina-Wartehallen zugestimmt. 

Sicherung und Erschliessung von audiovisuellem Kulturgut mit Bezug zu Graubünden
Film- und Tonträger mit einem Bezug zu Graubünden sollen erfasst, digitalisiert und für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Regierung hat ein Projekt zur Sicherung und Erschliessung von audiovisuellem Kulturgut in Graubünden für die Jahre 2013 bis 2016 genehmigt. Die Gesamtleitung des Projekts liegt beim Amt für Kultur, Abteilung Kulturförderung, die Umsetzung erfolgt durch die Kantonsbibliothek. Das Ziel ist es, historisch bedeutsame Film- und Tonträger in einem zentralen Inventar zu erfassen und die Dokumente je nach Gefährdungsgrad zu sichern (zu digitalisieren), zu erschliessen und die Informationen darüber in einem Online-Katalog über ein Web-Portal als erweiterte Dienstleistung der Kantonsbibliothek öffentlich zur Verfügung zu stellen.
In Graubünden ist eine Vielzahl von audiovisuellen Medien vorhanden – in Kulturarchiven, Museen, bei Institutionen, Sammlern und Privaten. Bis 2016 könnten schätzungsweise rund 3500 Dokumente erfasst und gesichert werden. Die Abgabe von audiovisuellen Medien von Seiten der jeweiligen Eigentümer oder Rechteinhaber an die Kantonsbibliothek wird durch Vereinbarungen geregelt.
Das Projekt hat einen Kreditrahmen von insgesamt maximal 2,4 Millionen Franken. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Kredits für 2014 bis 2016 durch den Grossen Rat. Für die Arbeiten zum Projekt im Jahr 2013 (unter anderem Erstellung des Konzepts und des Pflichtenhefts sowie Recherchen und Priorisierung der Medienbestände) hat der Rat bereits einen Kredit in der Dezembersession 2012 genehmigt. 

Nutzungsrecht an den Porta-Alpina-Wartehallen gesichert
Zur Nutzung der Porta-Alpina-Wartehallen durch den Kanton Graubünden wird mit den SBB als künftige Betreiberin und Eigentümerin des Gotthardbasistunnels ein Vertrag abgeschlossen. Die Regierung hat den Nutzungsvertrag mit den SBB genehmigt. Damit soll aus Sicht des Kantons sichergestellt werden, dass die bisher realisierten Investitionen in die Porta Alpina Sedrun gegebenenfalls für ein künftiges Projekt, dessen Zweck heute noch völlig offen ist und noch nicht bestimmt werden muss, zur Verfügung stehen. Das Nutzungsrecht wird insbesondere für die vier im Rahmen der Vorinvestitionen der Porta Alpina erstellten Wartehallen sowie die Unterhaltsgarage eingeräumt.
Gemäss einem Auftrag des Bundesamts für Verkehr wird bis spätestens 2014 in einer der vier Wartehallen ein Besucherfenster, ähnlich wie beim Lötschbergtunnel, eingebaut. Dieses soll einen Blick auf die Schnellzüge im Gotthardbasistunnel ermöglichen und somit den Betrieb des längsten Bahntunnels der Welt erlebbar machen. 

Noch 81 Forstreviere in Graubünden
Die Regierung hat eine Neueinteilung der Forstreviere genehmigt. Ab 1. Januar 2014 bestehen in Graubünden demnach 81 Forstreviere (vorher 107). Zusammenschlüsse von Forstrevieren zu grösseren Einheiten und mit mehreren Revierförsterinnen oder Revierförstern wurden aufgrund des revidierten kantonalen Waldgesetzes möglich, welches Anfang 2013 in Kraft getreten ist. Zudem können den Revierträgerschaften hoheitliche Aufsichts-, Kontroll- und Vollzugsaufgaben übertragen und abgegolten werden. Mit Blick auf weitere Gemeindefusionen ist auch künftig mit Änderungen der Forstreviere zu rechnen. 

Fischereirechtliche Verordnungen angepasst
Die Fischereiverordnung und die Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Fischereirechtsübertretungen sind von der Regierung teilrevidiert worden. Die fischereirechtlichen Verordnungen wurden formell an das vom Grossen Rat in der Augustsession 2013 teilrevidierte kantonale Fischereigesetz angepasst und in wenigen Bestimmungen präzisiert. Die angepassten Verordnungen treten zusammen mit der Teilrevision des Fischereigesetzes in Kraft. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Ftan, Mon, Schiers: Die revidierten kommunalen Steuergesetze der Gemeinden Ftan, Mon und Schiers werden genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffen das Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer.
  • Hinterrhein: Die neuen Statuten der "Gemeindekorporation Hinterrhein" mit Sitz in Andeer werden genehmigt. Die alten Statuten aus dem Jahr 1956 entsprachen in verschiedenen Teilen nicht mehr dem übergeordneten Recht.

Strassenprojekte
Auftrag für Instandsetzung der Ponti Scalascia

Die Regierung hat den Auftrag für die Projektierung und Bauausführung für die Instandsetzung der Ponti Scalascia als Teil der Berninastrasse entlang des Lago di Poschiavo vergeben. Die Gesamtkosten betragen elf Millionen Franken.
Die Berninastrasse entlang des Lago di Poschiavo wurde in der ersten Hälfte der Sechzigerjahre gebaut. Seither wurden an der Strasse nur kleinere Instandhaltungsarbeiten und Sofortmassnahmen ausgeführt. Die Strassenanlage entspricht nicht mehr den heutigen Standards, weist beachtliche Schäden auf und die Tragfähigkeit der Kunstbauten ist ungenügend. Deshalb wird die Hauptstrasse entlang des Lago di Poschiavo etappenweise erneuert. Der nun vergebene Projektbereich umfasst die fünf Brücken Ponti Scalascia sowie die dazwischen liegende Betonplatte Scalascia. Die Strasse liegt rund 20 Meter über dem mittleren Seewasserspiegel des Lago di Poschiavo und bis zu 20 Meter über dem Trassee der Rhätischen Bahn. Es wird mit einer Bauzeit von rund drei Jahren gerechnet. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2014 vorgesehen. 

Weiterer Teilabschnitt der Strassenkorrektion Giarsun – Ardez West genehmigt
Die Regierung hat ein Teilprojekt für die Korrektion der Engadinerstrasse, Abschnitt Giarsun – Ardez West, Kilometer 51.85 bis 52.46, genehmigt. Gegenüber der Projektauflage wird darauf verzichtet, die talseitigen Strassenböschungen in diesem Abschnitt definitiv zu erwerben. Diese bleiben im Eigentum der Strassenanstösser bzw. Bewirtschafter.
Für den ersten Projektabschnitt der Strassenkorrektion ab Kilometer 50.98 ist eine neue Projektauflage durchzuführen. Bereits im September 2011 genehmigt hat die Regierung den Abschnitt ab Kilometer 52.46 bis 54.82, der mehrheitlich auf Gemeindegebiet von Ardez liegt. 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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