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Die Aufarbeitung der Geschichte um fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen auf Bundesebene schreitet voran. Auf Empfehlung des eingesetzten Runden Tisches soll ein Soforthilfefonds für Betroffene ehemaliger fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 geschaffen werden. Graubünden beteiligt sich mit einem Beitrag von 120 611 Franken an der Bildung dieses Fonds. Betroffene, welche heute in Notsituationen sind, sollen so schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe erhalten können.

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschichte um fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 durch den Bund hat die Regierung als Sofortmassnahmen im Frühjahr 2013 das kantonale Sozialamt (Opferhilfe-Beratungsstelle) als offizielle Anlauf- und Beratungsstelle für Fragen im Zusammenhang mit ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bezeichnet. Das Staatsarchiv hat sie beauftragt, Direktbetroffene bei der Suche nach den betreffenden Akten und der Einsichtnahme in diese zu unterstützen. Mitte August 2013 wurden Behörden, Gerichte, Verwaltungsstellen und weitere Organe sowie öffentliche und private Institutionen, die über Akten verfügen könnten, mit einem Schreiben auf die Problematik und die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.
Auf Bundesebene wurde ein Runder Tisch eingerichtet, an dem Vertreter der betroffenen Menschen und der Behörden, Kirchen und des Bauernverbandes teilnehmen. Der Runde Tisch sucht Wege, das düstere Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte politisch und wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dazu zählt auch die Frage finanzieller Leistungen an die Betroffenen. Die Kantone sind am Runden Tisch durch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren vertreten.

Graubünden beteiligt sich mit einem Beitrag von 120 611 Franken an der Bildung eines Soforthilfefonds, der auf freiwilliger Basis eingerichtet wird. Der Fonds soll gesamthaft einen Betrag von sieben bis acht Millionen Franken umfassen. Neben Spenden von Privaten und Beiträgen von Institutionen und Organisationen werden die Kantone um einen Beitrag ersucht, der auf der Basis ihrer Bevölkerungszahl errechnet wurde, unabhängig von der Anzahl betroffener Personen.
Es ist vorgesehen, die Glückskette (Abteilung "Sozialhilfe Schweiz") zu beauftragen, den Fonds zu verwalten und Unterstützungsanträge zu behandeln. Spätestens im Herbst 2014 sollen Geldleistungen an Personen in Notlagen ausgerichtet werden können.
Unter Federführung des Bundes wird zudem die Einrichtung eines Härtefall- oder Solidaritätsfonds geprüft. Aus einem solchen Härtefallfonds würden vor allem Personen Leistungen erhalten, die aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme traumatisiert oder sozial, gesundheitlich oder wirtschaftlich schwer beeinträchtigt worden sind und die heute noch in einer schwierigen Situation leben. Für die Einrichtung eines solchen Fonds ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erforderlich. Die Regierung erachtet daher die Einrichtung des Soforthilfefonds als sinnvoll.

Für all jene, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 betroffen sind, steht die Opferhilfe-Beratungsstelle zur Verfügung (Opferhilfe-Beratungsstelle Graubünden, Loëstrasse 37, 7000 Chur, Tel. 081 257 31 50). Das Staatsarchiv (Staatarchiv Graubünden, Karlihofplatz, 7000 Chur, Tel. 081 257 28 03) unterstützt Direktbetroffene bei der Suche nach Akten aus früherer Zeit. 


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail: Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  
- Andrea Mauro Ferroni, Amtsleiter Sozialamt Graubünden, Tel. 081 257 26 54, E-Mail: Andrea.Ferroni@soa.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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