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Die Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rates (KGS) hat anlässlich ihrer letzten Sitzung die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zur Totalrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons behandelt und hat mit einer knappen Mehrheit beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten und hat diese somit nicht im Detail vorberaten. Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Grossrätin und Kommissionspräsidentin Gabriela Tomaschett-Berther. An der Sitzung teilgenommen haben auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und Vertreter des Personalamtes.

Die Regierung erwartet vom neuen Personalgesetz eine Erhöhung der Flexibilität bezüglich der sich verändernden Rahmenbedingungen sowie eine moderne, an das private Arbeitsvertragsrecht angenäherte Gesetzgebung. Die Regelung der Arbeitsverhältnisse soll normstufen- und adressatengerecht ausgestaltet sein. Die Vorlage sieht u.a. die Anhebung des Mindestferienanspruchs von 20 auf 23 Tagen, die Erweiterung des Mutterschaftsurlaubes und die gesetzliche Verankerung eines Vaterschaftsurlaubes vor, was jährliche Mehrkosten zur Folge hätte. Des Weiteren sieht sie die Aufhebung der gesetzlich festgeschriebenen Lohnerhöhungsautomatismen vor. Damit würde der Zwang für den jährlichen Anstieg der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen von 1 Prozent oder von rund 2,9 Millionen Franken entfallen und der Grosse Rat hätte eine Lohnsummenerhöhung jährlich im Rahmen des Budgets zu beschliessen. Und schliesslich sollen mit dem neuen Gesetz auch veränderten rechtlichen Anforderungen (z.B. Bearbeitung von Personendaten, Rechtsschutz bei personalrechtlichen Streitigkeiten) Rechnung getragen werden. Nach einer kontrovers geführten Eintretensdebatte hat die Kommission beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommissionsmehrheit vertrat die Meinung, dass die bestehenden Bedingungen in den Arbeitsverhältnissen zwischen dem Kanton und seinen Mitarbeitenden im Vergleich zur Wirtschaft und zu den Gemeinden bereits heute sehr gut seien. Aus diesen Gründen sei derzeit keine Gesetzesrevision notwendig. Im Weiteren würde mit den Inhalten der vorgeschlagenen Totalrevision ein falsches Zeichen gesetzt und der Druck auf die Gemeinden – welche teilweise und auf freiwilliger Basis das kantonale Personalrecht übernehmen – würde steigen. Auch die Wirtschaft Graubündens könnte unter Zugzwang geraten, wenn der Kanton mit einer weiteren substanziellen Verbesserung der Anstellungsbedingungen auftrete. Schliesslich sei der Kanton im Arbeitsmarkt ein Konkurrent. Insgesamt würden aus den Revisionspunkten der Vorlage deutliche Mehrkosten entstehen.

Die Kommissionsminderheit, welche für Eintreten auf die Vorlage votierte, hätte es begrüsst, wenn die Vorlage und damit auch die kritisierten Punkte in einer Detailberatung hätten ausdiskutiert und gegebenenfalls mittels Änderungsanträgen korrigiert werden können. Sie anerkennt den Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, das geltende Personalgesetz einer Revision zu unterziehen, auch wenn sie teilweise selbst noch Verbesserungsbedarf am Entwurf sieht. Der Kanton Graubünden stehe im Vergleich mit anderen Kantonen betreffend Arbeitsverhältnisse nämlich im unteren Mittelfeld. Mit dem Nichteintretensentscheid sei eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Inhalt der Vorlage und den geäusserten Vorbehalten aber von vornherein verunmöglicht.

Der Grosse Rat wird nun in der Aprilsession 2014, gestützt auf den Antrag seiner Vorberatungskommission, nur die Eintretensfrage zur Totalrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons behandeln.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Gabriela Tomaschett-Berther, Tel. 081 920 22 22


Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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