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Die Bündner Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden. Vorgeschlagen werden flankierende Massnahmen, damit das Rentenniveau künftig gehalten werden kann. 

Aufgrund der demographischen Entwicklung und gleichzeitig rückläufiger Erträge aus risikoarmen Kapitalanlagen haben die Pensionskassen in der Schweiz in den vergangenen Jahren die Renten senken müssen. Diesem Trend konnte sich auch die Pensionskasse Graubünden (PKGR) nicht entziehen. Die notwendigen Senkungen der Zins- und Umwandlungssätze bei der PKGR führten seit 2006 zu tieferen Altersrenten (Neurenten) im Umfang von rund zehn Prozent per Ende 2012. 
Die versicherungstechnisch erforderliche letztmalige Anpassung des technischen Zinssatzes und der Umwandlungssätze per 1. Januar 2013 soll nun aber mit flankierenden Massnahmen aufgefangen werden. Die Massnahmen sollen dafür sorgen, dass im Zeitpunkt der Pensionierung mehr Alterssparkapital vorhanden ist. Auf diese Weise kann eine ähnlich hohe Rente erzielt werden wie zu Zeiten höherer Umwandlungssätze. 

Vertretbare Mehrbelastungen
Konkret soll bei der PKGR die Spardauer etwas verlängert und die Sparbeiträge sollen leicht angehoben werden. Es ist vorgesehen, den Sparvorgang bereits im Alter 20 (bisher Alter 25) zu starten und in der zweiten Hälfte der Karriere ab dem Alter 45 die Beiträge leicht zu erhöhen. Der einzelne Mitarbeitende leistet durchschnittlich jährlich um rund 207 Franken höhere Beiträge. Arbeitgebende werden durchschnittlich mit rund 254 Franken Mehrkosten je Arbeitnehmenden pro Jahr belastet. Der Kanton als Arbeitgeber hat damit für seine rund 3000 Mitarbeitenden mit jährlichen Mehrkosten von rund 750 000 Franken zu rechnen. 
Mit dem vorgeschlagenen Weg kann einem weiteren Leistungsabbau bei den Altersrenten entgegengewirkt werden. Dies entspricht den Interessen der Versicherten und kann mit vertretbaren Mehrbelastungen der Sozialpartner erreicht werden. Bereits laufende Altersrenten werden nicht angetastet. Sie bleiben im heutigen Umfang bestehen.

Der Grosse Rat wird die Botschaft zu einer Teilrevision des Pensionskassengesetzes in der Junisession 2014 beraten. 

 
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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