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Die Neuordnung der territorialen Strukturen Graubündens ist seit einiger Zeit ein ständiges Traktandum auf der politischen Agenda des Kantons und der Bündner Gemeinden. Sowohl in der Gemeinde- als auch in der Gebietsreform lassen sich erfreuliche substanzielle Fortschritte verzeichnen.

Weichenstellungen des Grossen Rates
Der Grosse Rat hat sich in seiner Februarsession 2011 intensiv mit den staatlichen Strukturen befasst. Das Parlament sprach sich dabei für eine grundlegende Vereinfachung der Strukturen aus. Die Neuausrichtung solle zweigeteilt erfolgen: auf der kommunalen Ebene mittels einer Gemeindereform, auf der regionalen Ebene mittels einer Gebietsreform. Der Grosse Rat sprach sich auch für die jeweilige Umsetzungsstrategie aus: Bottom-up in der Gemeindereform, Top-down in der Gebietsreform.

Das nachstehende Schema zeigt, welche Institutionen von der Gemeinde- bzw. Gebietsreform erfasst werden:




Gemeindereform
Verfügte der Kanton Graubünden im Jahr 1998 noch über 212 Gemeinden, so reduziert sich die Anzahl per 2015 voraussichtlich auf 128. An den meisten Orten im Kanton wird über das Thema "Gemeindezusammenschluss" diskutiert oder es laufen konkrete Fusionsprojekte.

Nach dem Willen des Grossen Rates soll es mittelfristig, d.h. bis im Jahr 2020, 50 bis 100 Gemeinden geben, langfristig sogar weniger als 50. Dabei ist nicht die Reduktion der Gemeinden an sich das Ziel, sondern die damit verbundene Bildung von stärkeren, autonomeren Gemeinden. Das ist für einen funktionierenden Föderalismus von zentraler Bedeutung.

Die Gemeindeautonomie hat im Kanton Graubünden seit je einen hohen Stellenwert. Es ist erfreulich festzustellen, dass sich an vielen Orten die Behörden und die Stimmbevölkerung aktiv für eine Stärkung der Gemeindeautonomie einsetzen. Dies beweist, dass der Bottom-up Ansatz funktioniert. Davon hat sich auch das Initiativkomitee "Starke Gemeinden-starker Kanton" überzeugen lassen, als es im Mai 2013 die Initiative zurückzog. Die Initiative hätte für die Gemeindereform eine andere Umsetzungsstrategie vorgesehen.

Die nachstehende Grafik zeigt den aktuellen Stand der umgesetzten, beschlossenen oder in Abklärung befindlichen Fusionsprojekte:

Reform-Grafik



Gebietsreform
Am 23. September 2012 stimmte das Bündner Stimmvolk der Teilrevision der Kantonsverfassung vom 13. Juni 2012 mit 31 788 zu 9410 Stimmen zu. Mit der daraufhin erarbeiteten Anschlussgesetzgebung befasste sich der Grosse Rat in der Aprilsession 2014. Er blieb sich dabei seinen Weichenstellungen treu und gestaltete die Regionen als einfache, schlanke mittlere Ebene aus. Die beschlossene Organisationsform setzt auf Gemeindebehörden und verstärkt damit den Einfluss der Gemeinden, für welche die Regionen die regionalen Aufgaben wahrnehmen. Für den Fall, dass das Referendum nicht zustande kommt, werden ab 2015 im Kanton Graubünden elf Regionen als Aufgabenträgerinnen zur Verfügung stehen und die heutigen elf Bezirke, 14 Regionalverbände und 39 Kreise sukzessive ablösen können.

Die nachstehende Grafik zeigt die geografische Einteilung der elf Regionen:

Reform



Hinweis:
Zu diesem Thema ist unter www.gr.ch ein Video aufgeschaltet.


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail barbara.janom@dfg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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