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Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaften der Regierung zum Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) und zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vorberaten und beantragt dem Grossen Rat, beide Vorlagen anzunehmen.

Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat an ihren beiden letzten Sitzungen unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Sandra Locher Benguerel und im Beisein von Regierungsrat Martin Jäger die Botschaften der Regierung zum Erlass eines Gesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) und zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. 

Sportförderungsgesetz stösst auf grundsätzliche Zustimmung
Die bestehende Grundlage über die Sportförderung im Kanton Graubünden ist auf Verordnungsstufe verankert und stammt aus dem Jahr 1974. Mit dem neuen Sportförderungsgesetz soll somit erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Sport geschaffen werden. Dabei stützt sich das neue Gesetz auf Artikel 91 der Kantonsverfassung, wonach Kanton und Gemeinden den Sport unterstützen. Zudem ist im Jahr 2012 das neue Sportförderungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Mit dem neuen kantonalen Gesetz soll ein Rahmengesetz für die Sportförderung geschaffen werden, welches als Grundlage für künftige Entwicklungen im Sport dient. Basierend auf dem Gesetz wird in einem nächsten Schritt – innerhalb Jahresfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes – ein Sportförderungskonzept ausgearbeitet.
Die Kommission kam zum Schluss, dass die Sportförderung heute von Verfassung wegen und aufgrund der Wichtigkeit der Sport- und Bewegungsförderung für den Kanton Graubünden eine gesetzliche Grundlage benötigt, und sie ist deshalb einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

In materieller Hinsicht stiess der Gesetzesentwurf auf keine grundsätzliche Opposition. Der schlanke Erlass mit den zentralen Grundlagen der Sportförderung des Kantons wird ausdrücklich begrüsst. Die Kommission legt aber insbesondere Wert darauf, dass Sportförderung auch beinhaltet, dass die schulische und berufliche Ausbildung auf allen Stufen mit dem Nachwuchsleistungssport vereinbar sein muss, weshalb sie einen entsprechenden Antrag auf Ergänzung des Gesetzes stellt. Des Weiteren möchte eine Kommissionsminderheit, dass der Zweckartikel auch die Sportförderung in allen Bevölkerungsschichten beinhaltet und dass das Sportförderungskonzept und dessen Wirkungsüberprüfung dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht werden. Schliesslich soll gemäss einem Minderheitsantrag im neuen Gesetz auch ein Artikel dem obligatorischen Schulsport gewidmet werden. 

Hochschulkonkordat unbestritten
Als zweites Geschäft hat die Kommission das Hochschulkonkordat vorberaten. Sie kam dabei einstimmig zum Schluss, auf die Botschaft einzutreten und dem Grossen Rat zu beantragen, dem Beitritt zuzustimmen. Das Hochschulkonkordat bezweckt die Regelung der Zusammenarbeit der Vereinbarungskantone untereinander und mit dem Bund bei der Koordination im schweizerischen Hochschulbereich.

Der Grosse Rat behandelt beide Vorlagen in der Junisession 2014. 
 

Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Sandra Locher Benguerel, Tel. 079 658 13 53 


Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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