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Zur Volksabstimmung vom 28. September 2014 (Mantelgesetz über die FA-Reform)

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Kein Kanton kommt ohne Finanzausgleich für seine Gemeinden aus. Dies gilt erst recht für Graubünden. Die finanziellen Unterschiede zwischen unseren Gemeinden sind naturgegeben sehr gross. Bekanntlich funktioniert der bestehende Bündner Finanzausgleich aus dem Jahr 1958 nicht mehr zweckmässig. Warum nicht? Trotz grossen finanziellen und administrativen Aufwands ist die Ausgleichswirkung ausgesprochen schwach. Es lohnt sich für die Gemeinden, klein und arm zu sein und zu bleiben. Das Gefälle zwischen den reichen und armen Gemeinden wird immer grösser. So werden zum Beispiel viele schwache Gemeinden in der Peripherie zu hohen Steuerfüssen gezwungen, was ihre Standortnachteile noch verschärft. Der Handlungsbedarf ist gross und unbestritten.
 
Ohne wirksamen Finanzausgleich müssten viele finanzschwache Gemeinden ihren Steuerfuss noch mehr erhöhen und könnten langfristig gar nicht mehr überleben. Der Kanton müsste immer mehr Gemeindeaufgaben übernehmen und den Gemeinden den Spielraum zur Festsetzung des Steuerfusses einschränken. Die Gemeindeautonomie ginge dabei immer mehr verloren, was gerade bei starken Gemeinden den grössten Schaden verursachen würde. Diese Gemeinden profitieren letztlich am stärksten von einem solidarischen Finanzausgleich, auch wenn einzelnen Gebergemeinden die Beitragszahlungen zugunsten der schwachen Gemeinden schwer fallen.

Der Widerstand gegen die Abstimmungsvorlage kommt – nicht ganz überraschend – vor allem aus den Reihen der stärksten Gemeinden im Kanton. Sie kritisieren den neuen Finanzausgleich mit einer Fülle von Argumenten, die nachweislich falsch sind. Dies ist weder solidarisch noch redlich. So stimmt zum Beispiel nicht, dass der Kanton und viele finanzschwache Gemeinden ihren Steuerfuss wegen dem neuen Finanzausgleich anheben müssen. Der Kanton hat die nötigen Mittel bereits sichergestellt. Auch werden die 11 bestehenden Finanzausgleichsgemeinden, die zwar ihre Sonderprivilegien verlieren, durch den neuen Finanzausgleich weiterhin ausreichend unterstützt.

Mit der bevorstehenden Abstimmung vom 28. September haben wir die Chance, unser heutiges System durch ein zeitgemässes zu ersetzen, das in den Grundzügen den Nationalen Finanzausgleich übernimmt. Wir haben – wie bereits andere Kantone vor uns – die Grundzüge eines anerkannten Systems übernommen und dieses auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten. Das Volumen des neuen Finanzausgleichs ist für Geber- und Nehmergemeinden ausgewogen. Die finanzstarken Gemeinden bezahlen von ihrem Einnahmenüberschuss maximal 20 Prozent. Dies ist doch sehr massvoll, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel im Kanton Zürich die reichsten Gemeinden bis zu 80 Prozent ihres Überschusses abgeben müssen.

Ein Ja für uns alle


Mit einem Ja am 28. September stärken wir die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und des Kantons. Die Regierung und der Grosse Rat (mit 97 zu 4 Stimmen) empfehlen Ihnen, der Finanzausgleichs-Reform zuzustimmen. Bekennen wir uns zu einer Regelung, welche die benachteiligten Gemeinden massvoll unterstützt und zugleich dafür sorgt, dass der Kanton und die Gemeinden die bestehenden Aufgaben zweckmässig finanzieren. Es lohnt sich für uns alle. 

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner
Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden Graubünden
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