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Die Bündner Regierung hat den Ausbau des Wasserkraftwerkes Susasca in Susch genehmigt. Im Weiteren hat die Regierung die überarbeitete Richtlinie zur Verkehrsberuhigung innerorts gutgeheissen. 

Wasserkraftwerk Susasca: Konzession und Projekt für Ausbau gutgeheissen
Das Wasserkraftwerk Susasca in Susch kann erweitert werden. Die Regierung hat einen von der Gemeinde Susch am 30. April 2013 erteilten Nachtrag zur Wasserrechtsverleihung vom 12. Juni 2008 an die Ouvra Electrica Susasca Susch SA (OESS) mit Auflagen genehmigt und dem Projekt zum Ausbau zugestimmt. Die OESS betreibt seit November 2010 das Wasserkraftwerk Susasca. Beim Bau wurden sämtliche Anlagen so dimensioniert, dass in einer zweiten Etappe ein Ausbau des Kraftwerks ohne grössere bauliche Veränderungen möglich ist. Mit dem Ausbau wird die installierte Leistung von knapp 3 auf 5,6 Megawatt (MW) erhöht und die Produktion von 18 auf 25 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr gesteigert. 25 Gigawattstunden Strom entsprechen etwa dem Jahresbedarf von 5500 Haushalten. Die OESS rechnet mit Investitionskosten in der Höhe von insgesamt 3,6 Millionen Franken, welche für bauliche Massnahmen zur Optimierung der bestehenden Wasserfassung, für die Installation einer zweiten Maschinengruppe in der Zentrale sowie den Teilausbau des aktuellen Netzanschlusses vorgesehen sind. 

Richtlinie zur Verkehrsberuhigung innerorts überarbeitet
Die kantonale Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts dient seit dem 15. März 2005 als Hilfsmittel für Gemeindebehörden, Planer, Amtsstellen und Bewilligungsbehörden zur Beurteilung von Gesuchen bezüglich Tempo-30-, Begegnungs- oder Fussgängerzonen. Aufgrund eines Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 9. September 2011 bzw. des Bundesgerichts vom 10. Dezember 2012 betreffend Einführung einer Tempo-30-Zone in der Gemeinde Sumvitg musste die Richtlinie revidiert werden. Die Gerichtsinstanzen hatten unter anderem einen bisher als zentrales Kriterium zur Festlegung von Tempo-30-Zonen herangezogenen Verkehrswert als ungeeignet erklärt.
Die Regierung hat die neue Richtlinie genehmigt. Mehr Gewicht wird nun dem Ablauf des Gesuchverfahrens sowie dem Gutachten, welches dem Entscheid über allfällige verkehrsberuhigende Massnahmen zugrunde liegt, beigemessen. So sind die Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens, die Auswahl des Gutachters sowie die Erstellung des Gutachterauftrags detailliert geregelt und das Gesuchverfahren klarer strukturiert. Ebenfalls neu sind die Unterscheidungskriterien bezüglich Strassenkategorien, wobei nur noch zwischen verkehrs- und siedlungsorientierten Strassen unterschieden wird. Auch bezüglich einem nachträglichen Innerortsausbau oder einer Änderung des Strassenquerschnitts sind nun präzise Vorgaben in der Richtlinie enthalten. 

Neues Darlehen an die bäuerliche Betriebshilfe
Das Darlehen des Kantons Graubünden an die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft (LKG) wird für 2014 – wie schon im Vorjahr – um 400 000 Franken erhöht. Dazu kommen Bundesmittel in gleicher Höhe. Die LKG kann Bäuerinnen und Bauern Betriebshilfen in Form von zinslosen Darlehen gewähren, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben, bestehende verzinsliche Darlehen abzulösen (Umschuldung) oder die Betriebsaufgabe zu erleichtern. Im vergangenen Jahr wurden gesamthaft Darlehen von 306 000 Franken ausgerichtet. 

Viehhandelskonkordat ist nicht mehr zeitgemäss
Die Regierung hat einer Aufhebung des Viehhandelskonkordates zugestimmt. Mit dem Konkordat von 1943 regelten die Kantone den Viehhandel einheitlich. Heute hat sich die Bedeutung des Konkordats stark relativiert. Die darin für den Viehhandel festgehaltene Patentpflicht und die Voraussetzungen der Patenterteilung sind auf Bundesebene geregelt. Zudem werden die bislang im Konkordat geregelten Umsatzgebühren indirekt durch eine Schlachtabgabe gemäss Tierseuchengesetz ersetzt. Die Erträge aus der Schlachtabgabe werden vom Bund für die Tierseuchenprävention, nämlich für nationale Programme zur Überwachung von Tierseuchen, eingesetzt. Dadurch werden die Kantone im Umfang von rund drei Millionen Franken von der Finanzierung dieser Programme entlastet. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Lumnezia: Die von der Gemeinde Lumnezia am 13. Juni 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Damit werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für ein neues Feuerwehrlokal sowie eine neue Postautohaltestelle in Uors geschaffen.
  • Rothenbrunnen: Die von der Gemeinde Rothenbrunnen am 19. Juni 2014 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt.
  • St. Antönien: Der Gemeinde St. Antönien wird an die Mehr- und Erweiterungskosten für den Ausbau der Wasserversorgung ein Beitrag von 81 376 Franken gewährt. Die Zusicherung des Kantonsbeitrages setzt die entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus.
 
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Stiftung Scalottas: Der Stiftung Scalottas wird an den Umbau und die Erweiterung der neuen Aussenwohngruppe Haus Tannò ein Beitrag von 957 360 Franken zugesichert. Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung. Im vergangenen Februar hatte die Regierung die Erweiterung des Kompetenzzentrums für Menschen mit Behinderung der Stiftung Scalottas in Scharans unterstützt und an den Kauf der benachbarten Liegenschaft ein Kantonsbeitrag von 764 000 Franken gesprochen.
    Im Weiteren wird der Stiftung Scalottas an die Sanierung der Heizungsanlage im bestehenden Betrieb ein Baubeitrag von 96 000 Franken zugesichert.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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