Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat zwei neue Energiesparaktionen im Gebäudebereich lanciert. Zudem hat die Regierung die Personalverordnung angepasst. 

Zwei neue Förderaktionen für mehr Energieeffizienz
Der Kanton startet zwei neue, zeitlich befristete Förderaktionen zur Energieeffizienz. In den Jahren 2015 und 2016 werden sowohl der Ersatz von Beleuchtungsanlagen in Nichtwohnbauten als auch Minergie-Sanierungen auf Gesuch hin mit Beiträgen unterstützt. Die Regierung hat unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch das Parlament für 2015 insgesamt 900 000 Franken für beide Förderaktionen freigegeben. Die Höhe des Förderbudgets für das Jahr 2016 wird später festgelegt.
Beim Ersatz einer bestehenden konventionellen Beleuchtungsanlage durch eine moderne LED-Beleuchtung kann der Einspareffekt hinsichtlich des Stromverbrauchs über 60 Prozent betragen. Für einen beitragsberechtigten Ersatz von fest installierter Beleuchtung in bestehenden Nichtwohnbauten müssen energetisch optimierte Beleuchtungsanlagen (Lichtquellen, Betriebsgeräte und Leuchtengehäuse) verwendet werden. Berücksichtigt werden Sanierungen ab einer Beleuchtungsfläche von 200 Quadratmetern.
Mit der Förderaktion Minergie-Sanierungen soll eine Lücke geschlossen werden; die Zahl der Gesamtsanierungen von Gebäuden aufgrund bereits bestehender Förderprogramme soll damit zusätzlich erhöht werden. Die beitragsberechtigte Minergie-Sanierung muss eine Investition in die Gebäudehülle oder in eine haustechnische Anlage auslösen.
Die Unterlagen sowie die Gesuche zu den Förderaktionen sind ab 1. Januar 2015 auf der Internetseite des kantonalen Amtes für Energie und Verkehr abrufbar (www.aev.gr.ch). 

Personalverordnung: Altersvorsorge und Stillen am Arbeitsplatz
Die Regierung hat die Personalverordnung geändert. Die Teilrevision, welche am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, betrifft die Aufteilung der Pensionskassenbeiträge und das Stillen am Arbeitsplatz.
Zu ersterem wird die Verordnung an das vom Grossen Rat geänderte Gesetz über die Pensionskasse Graubünden angepasst. Es wird eine neue Alterskategorie (Alter 20–24) geschaffen, für die ein Sparbeitrag von insgesamt sieben Prozent erhoben wird. Zudem wird der Sparbeitrag ab Alter 45 um insgesamt ein Prozent erhöht. Die neue Staffelung der Sparbeiträge erfordert eine Anpassung der Aufteilung der Pensionskassenbeiträge zwischen der kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin und den Mitarbeitenden als Arbeitnehmer/innen.
Für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung, Stillabsenzen von stillenden Mitarbeiterinnen als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen, wird in der Personalverordnung neu direkt an die Regelung in der Arbeitsgesetzgebung des Bundes angeknüpft. Damit übernimmt die kantonale Verwaltung diejenigen Vorgaben, wie sie von Bundesrechts wegen sowohl für die Privatwirtschaft als auch bereits für die selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten gelten. 

Staubecken Molina wird für Reparaturarbeiten entleert
Die Regierung hat der Calancasca AG, Lostallo, die Bewilligung für die Spülung und die Entleerung des Staubeckens Molina, Gemeinde Buseno, mit Auflagen erteilt. Das Staubecken Molina wurde 1951 in Betrieb genommen und fasst den Zufluss der Calancasca. Mit der Entleerung des Staubeckens kann eine notwendige Reparatur des Grundablasses durchgeführt werden. Es wird mit einer Dauer der Reparaturarbeiten von drei bis vier Wochen gerechnet. 

Änderung des Mineralölsteuergesetzes befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes auf Bundesebene zur teilweisen Steuerbefreiung von Pistenfahrzeugen. Pistenfahrzeuge sollen in jenem Umfang von der Mineralölsteuer befreit werden, in welchem diese Steuererträge für den Strassenverkehr zweckbestimmt sind. Auslöser dieser Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes ist eine vom eidgenössischen Parlament überwiesene Motion von Ständerat Isidor Baumann. Die Bündner Regierung unterstützt das Anliegen dieser Motion ohne jegliche Vorbehalte. Die Motion leistet einen Beitrag zur Stärkung des Wintertourismus in der Schweiz und insbesondere im Berggebiet. Der Auftrag des Parlaments wird mit der Revisionsvorlage allerdings nicht vorgabekonform umgesetzt. Die Motion Baumann enthält keine ökologischen Kriterien für die Steuerbefreiung mit einer Differenzierung nach Russpartikelfilter. Dieses Element lehnt die Regierung ab. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Albula/Alvra: Das Steuergesetz der neuen Gemeinde Albula/Alvra (bisherige Gemeinden Alvaneu, Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Mon, Stierva, Surava und Tiefencastel) vom 27. Juni 2014 wird genehmigt.
  • Calanca: Die Verfassung der neuen Gemeinde Calanca (bisherige Gemeinden Arvigo, Braggio, Cauco und Selma) vom 19. Oktober 2014 wird genehmigt.
  • Ferrera: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Ferrera vom 17. Juni 2014 wird genehmigt. Mit der Revision wird die Möglichkeit geschaffen, eine Gäste- und Tourismusförderungsabgabe zu erheben.
  • Landquart: Die von der Gemeinde Landquart am 18. Mai 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet einerseits eine Zonenplanrevision zur Siedlungserneuerung im Gebiet "Ried". Geplant sind ein Hotelneubau sowie eine neue Sporthalle mit Mantelnutzungen. Andererseits wird mit der neuen Nutzungsplanung der Ziegelei Landquart AG eine Erweiterung des Lehmabbaus im Gebiet "Zur Burg" ermöglicht.
  • Luzein: Das neue Gesetz über Gästetaxen der Gemeinde Luzein vom 18. Juni 2014 wird genehmigt. Das Tourismusgesetz kann in Einklang mit übergeordnetem Recht ausgelegt werden.
  • Mesocco: Die Ortsplanungsrevisionen der Gemeinde Mesocco vom 12. März 2012 betreffend bislang sistierte Waldgrenzen sowie vom 18. März 2013 umfassend einen Zonenplan 1:2000 Campagna d’Andergia werden mit Vorbehalt genehmigt.
  • Rhäzüns: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Rhäzüns vom 27. März 2014 wird genehmigt. Die Vorlage ist eine Nachbearbeitung der Gesamtrevision vom 18. März 2009. So wurden verschiedene Korrekturen in Bezug auf die Behandlung von Schutzobjekten nach der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung vorgenommen. Ferner wurden im Rahmen der Nachbearbeitung zwei Mountainbike-Routen im Generellen Erschliessungsplan ergänzt.
  • Scuol: Die Verfassung der neuen Gemeinde Scuol (bisherige Gemeinden Ardez, Ftan, Guarda, Sent, Scuol und Tarasp) vom 24. August 2014 wird genehmigt.
  • Zernez: Das Steuergesetz der neuen Gemeinde Zernez (bisherige Gemeinden Lavin, Susch und Zernez) vom 23. Juni 2014 wird genehmigt.
  • Zillis-Reischen: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Zillis-Reischen vom 13. Dezember 2013 wird genehmigt. Die Revision betrifft die Zahlungsfrist.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Psychiatrische Dienste Graubünden: Den Psychiatrischen Diensten Graubünden wird an den Ersatz der Liftanlage im Wohnheim Rothenbrunnen ein kantonaler Baubeitrag von 114 720 Franken zugesichert. Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel