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Die Regierung beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zu zwei Konkordaten, welche die gewaltfreie Austragung von Sportveranstaltungen ermöglichen sowie die Zulassung von privaten Sicherheitsfirmen ordnen. Mit den beiden Konkordaten schaffen die Kantone untereinander einheitliches Recht.

Das seit 2010 in allen Kantonen geltende Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ist von der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz erweitert worden. Neu schreibt das Konkordat eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga vor. Damit soll der Veranstalter von den Behörden in die Pflicht genommen werden können, die Sicherheit an den Spielen selbst zu gewährleisten oder die Polizeiarbeit zu erleichtern. Zudem sind aufgrund des Konkordates neu Identitätskontrollen von Fangruppen möglich. Es soll verhindert werden, dass Personen mit einem Stadion- oder Rayonverbot die Spiele besuchen können.
In einer Botschaft an den Grossen Rat schlägt die Regierung den Beitritt zum geänderten Konkordat vor – auch wenn sich die Situation in Graubünden anders darstellt als in den grossen, städtischen Agglomerationen. Im Kanton Graubünden trifft die neue Bewilligungspflicht einzig den Hockey Club Davos (HCD). Pro Saison werden rund ein Dutzend Heimspiele des HCD als Spiele mit leicht erhöhtem oder erhöhtem Risiko beurteilt. Die Zusammenarbeit zwischen dem HCD und der Kantonspolizei Graubünden funktioniert gut, so dass es in der Regel zu keinen ernsten Zwischenfällen kommt. Dies ist auch den vorbildlichen Fans und dem Fanclub des HCD zu verdanken. Die Regierung ist überzeugt, dass bei unproblematischen Spielen des HCD die durch das Konkordat neu eingeführten Massnahmen nicht zu zusätzlichen Auflagen führen werden. 

Private Sicherheitsfirmen brauchen eine Bewilligung
In einer zweiten Botschaft beantragt die Regierung dem Grossen Rat den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Das Konkordat regelt das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private und schreibt eine Bewilligungspflicht vor. Im Kanton Graubünden ist bisher etwa für private Kontroll- und Aufsichtsdienste, Verkehrsdienste oder Bewachungs- und Überwachungsdienste keine Bewilligung notwendig. Da Private immer häufiger Aufgaben im öffentlichen Raum als Dienstleister für das Gemeinwesen wahrnehmen, drängt sich eine Regelung auf. Insbesondere ist eine klare Abgrenzung zu polizeilichen Tätigkeiten notwendig. Zudem soll mit dem Beitritt zum Konkordat vermieden werden, dass private Sicherheitsunternehmen kantonale Regelungen unterlaufen, indem sie in einem Kanton ohne Bewilligungspflicht ihre schweizweite Tätigkeit aufnehmen, was aufgrund des Binnenmarktgesetzes möglich ist.
Die Bewilligungen für private Sicherheitsfirmen werden durch kantonale Behörden erteilt. In Graubünden soll die Bewilligungsbehörde der Kantonspolizei angegliedert werden. Bei einem positiven Entscheid wird ein amtlicher Ausweis ausgehändigt, der drei Jahre gültig ist. Die Bewilligung ist für das gesamte Konkordatsgebiet gültig.

Der Grosse Rat wird sich in der Februarsession 2015 mit dem Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen sowie mit dem geänderten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen befassen. 


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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