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Die Bündner Regierung hat an ihrer jüngsten Sitzung das Raumkonzept Graubünden verabschiedet. Zudem hat die Regierung Anpassungen bei der Finanzhaushaltsverordnung auf Kantons- und Gemeindeebene genehmigt. 

Raumkonzept Graubünden verabschiedet
Die Regierung nimmt das Raumkonzept Graubünden vom 10. Dezember 2014 zustimmend zur Kenntnis. Das Raumkonzept Graubünden baut auf den Strukturen und Eigenheiten des Kantons auf. Es berücksichtigt Trends in Wirtschaft, Gesellschaft sowie Umwelt und wägt deren Auswirkungen auf unseren Kanton ab. Den Hauptinhalt des Raumkonzepts bilden Ziele und Strategien hinsichtlich der Raumnutzung, der Zentren- und Versorgungsstruktur sowie der Positionierung im übergeordneten Raum. Um eine möglichst breite Abstützung des Raumkonzepts zu erreichen, wurde eine Projektorganisation mit rund 140 Personen gebildet, die sich aus Forenteilnehmenden aus den Regionen und aus einem Fachausschuss, bestehend aus Vertretern von Dienststellen und Organisationen, zusammensetzte. Das Raumkonzept Graubünden dient als Grundlage und Richtschnur bei der bevorstehenden Erarbeitung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung sowie bei der generellen Überarbeitung des kantonalen Richtplans. 
Link Raumkonzept Graubünden
 
Anpassungen der Finanzhaushaltsverordnungen auf Kantons- und Gemeindeebene
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt. Nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Rechnungslegungsmodell und der neuen Gesetzgebung zeigt sich bei der Finanzhaushaltsverordnung in verschiedenen Bereichen punktueller Revisionsbedarf. Es geht vor allem darum, die Zuständigkeiten zu klären, die Abläufe zu vereinfachen sowie die für die Umsetzung des neuen Rechnungslegungsstandards (HRM2) relevanten Bestimmungen präziser zu formulieren.
Weiter wird die Teilrevision der Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden genehmigt und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Januar 2013 führen die Pilotgemeinden Arosa, Flims, Luzein, Thusis und Untervaz die Jahresrechnung nach dem neuen Rechnungslegungsstandard (HRM2). Die Erfahrungen zeigen, dass der Revisionsbedarf gering ist. Neu statuiert wird die Verpflichtung, beim Übergang zu HRM2 einen Bericht über die Anpassung der Bilanz zu erstellen und diesen dem Souverän zur Kenntnisnahme vorzulegen. 

Verein Adebar für Schwangerschaftsberatung entschädigt
Die Regierung hat den neuen Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Graubünden und dem Verein Adebar genehmigt. Der Verein Adebar wird für das Angebot mit einem jährlichen Pauschalbetrag von je 317 000 Franken entschädigt. Der neue Leistungsauftrag gilt bis Ende 2018. Nach dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen errichten die Kantone Stellen für eine umfassende Beratung. Sie können die Einrichtung und den Betrieb solcher Stellen auch privaten Organisationen übertragen. Die Regierung hat dem Verein Adebar diese Aufgabe übertragen. 

Abstimmungsvorlagen vom 8. März 2015
Die Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 8. März 2015, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
- Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer".
Gleichentags zur Abstimmung gelangt folgende kantonale Sachvorlage:
- Ergänzungsbau Mensa und Mediothek für die Kantonsschule sowie Kulturgüterschutzräume für das Amt für Kultur (Verpflichtungskredit von 27 Millionen Franken). 
 
Inkraftsetzung Alters- , Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Die Regierung hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. 

Negative Teuerung, unveränderte Grundlöhne
Die Grundlöhne der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen bleiben 2015 unverändert. Auf Beschluss der Regierung wird die negative Teuerung auf den 1. Januar 2015 nicht ausgeglichen.
Bis Ende November 2014 beläuft sich der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise auf 103,2 Punkte. Die Differenz zum ausgeglichenen Indexstand per Ende November 2010 von 104,2 Punkten beträgt minus 1,0 Punkte. Bis zu einem Indexstand von 104,2 Punkten gilt die Teuerung nach wie vor als ausgeglichen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Albula/Alvra: Das Wappen der neuen Gemeinde Albula/Alvra wird genehmigt und zum offiziellen Hoheitszeichen dieser Gemeinde erklärt. Auf den 1. Januar 2015 tritt der Zusammenschluss der Gemeinden Alvaneu, Alvaschein, Brienz/Brienzauls, Mon, Stierva, Surava und Tiefencastel zur neuen Gemeinde Albula/Alvra in Kraft.
  • Bonaduz: Die von der Gemeinde Bonaduz am 20. Mai 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Diese umfasst die Teilrevision des Baugesetzes, den "Zonenplan 1:10 000, Nachbearbeitung OP-Revision" sowie den "Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Nachbearbeitung OP-Revision". Im Rahmen dieser Nachbearbeitung der Ortsplanung wird eine geplante Grundwasserfassung mit einer neuen Leitungsführung festgelegt, zudem werden verschiedene Korrekturen in Bezug auf die Behandlung von Schutzobjekten nach der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung (NHG) vorgenommen.
  • Chur: Die Revision des Steuergesetzes der Stadt Chur vom 30. November 2014 wird genehmigt.
  • Domat/Ems: Das Teilprojekt "Provisorischer Betrieb Val Parghera" wird gestützt auf das kantonale Waldgesetz (KWaG) genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 3,24 Millionen Franken zugesichert. Zudem wird das Teilprojekt "Materialbewirtschaftung Deponie Plarenga" genehmigt. Dafür wird ein Beitrag von höchstens 1 566 000 Franken zugesichert. 
  • Domleschg: Die neue Verfassung und das Steuergesetz vom 1. Oktober 2014 der Gemeinde Domleschg werden genehmigt. Zudem wird das Wappen der neuen Gemeinde Domleschg genehmigt und zum offiziellen Hoheitszeichen dieser Gemeinde erklärt. Auf den 1. Januar 2015 tritt der Zusammenschluss der Gemeinden Almens, Paspels, Pratval, Rodels und Tomils zur neuen Gemeinde Domleschg in Kraft.
  • Klosters-Serneus: Die von der Gemeinde Klosters-Serneus am 28. September 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Diese umfasst den "Zonenplan 1:2000 Christlich". Sie geht auf die Initiative "Christlich bleibt grün" zurück.
  • Tujetsch: Die von der Gemeinde Tujetsch am 31. August 2014 beschlossene projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten genehmigt. Inhalt der Teilrevision sind die Materialbewirtschaftung Fallun und der Kiesabbau Val da Claus.
  • Zernez: Das Wappen der zusammengeschlossenen Gemeinde Zernez wird genehmigt und zum offiziellen Hoheitszeichen dieser Gemeinde erklärt. Auf den 1. Januar 2015 tritt der Zusammenschluss der Gemeinden Lavin, Susch und Zernez zur neuen Gemeinde Zernez in Kraft.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Verein MOVIMENTO: Das Gesuch des Verein MOVIMENTO zum Kauf der Liegenschaft "Via da Mez 38" in Poschiavo wird genehmigt. An den Kauf der Liegenschaft wird gestützt auf das Behindertenintegrationsgesetzes ein Beitrag von 1,012 Millionen Franken zugesichert. Das Angebot des Vereins MOVIMENTO konzentriert sich auf Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen. Aktuell nutzen 36 Personen mit Behinderung geschützte Arbeits- und Tagesstrukturplätze des Vereins MOVIMENTO im l’Incontro in Poschiavo.
  • Verschiedene Sportverbände: Insgesamt 44 dem Bündner Verband für Sport angeschlossene Sportverbände und Organisationen werden mit einem Gesamtbeitrag von total einer Million Franken unterstützt. Die Regierung hat die Verteilung des Pauschalbeitrages 2014 aus dem Sport-Fonds gutgeheissen. Die Zuwendungen erfolgen mit der Auflage, sich besonders der Jugendförderung und des Kinder- und Jugendsports anzunehmen.

Strassenprojekte
- Jeninserstrasse, Gemeinde Jenins: Das Projekt für die Erstellung einer Gehweganlage entlang der Jeninserstrasse in Jenins inner- und ausserorts, Abschnitt Parkplatz Chrüzli bis Schulhaus, wird mit Auflagen genehmigt. An die Kosten für die Erstellung der Gehweganlage wird ein Kantonsbeitrag von maximal 133 920 Franken entrichtet.
- H13 Italienische Strasse: Das Auflageprojekt für die Strassenkorrektion der Italienischen Strasse, Instandsetzung Undrau – Querverbindung Rothenbrunnen, wird mit Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen genehmigt. Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen die Sanierung von drei Lehnenkonstruktionen und die Optimierung des Entwässerungskonzepts.
- Brambrüeschstrasse, Gemeinde Churwalden: Die Strassenstrecke "Brambrüeschstrasse
Abschnitt Abzweigung Palusweg – Abzweigung Farnusweg" wird als kantonale Verbindungsstrasse anerkannt und vom Kanton zu Eigentum und Unterhalt übernommen. Der bauliche und betriebliche Unterhalt des übernommenen Strassenabschnitts obliegt ab 1. Mai 2015 dem Tiefbauamt Graubünden.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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