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Die Bündner Regierung hat an ihrer jüngsten Sitzung Stellung genommen zur eidgenössischen Jagdverordnung und zur Strategie Stromnetz. 

Regierung befürwortet Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung grösstenteils
Die Bündner Regierung befürwortet ausdrücklich, dass in der eidgenössischen Jagdverordnung neu zwischen der Regulierung von Wolfsrudeln und Massnahmen gegen einzelne Wölfe unterschieden wird. Ebenfalls wird begrüsst, dass neu ausschliesslich die Kantone Abschussbewilligungen für einzelne Wölfe, die erhebliche Schäden an Nutztieren anrichten, erteilen dürfen. Die Regierung weist jedoch abermals auf die Vollzugsproblematik im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen hin. Der Vollzug der Konzepte "Bär Schweiz", "Luchs Schweiz" und "Wolf Schweiz" bzw. der einschlägigen Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung kann nicht gewährleistet werden, wenn gegen Abschussverfügungen der Kantone beliebig Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung erhoben werden können. 

Regierung nimmt Stellung zur Strategie Stromnetze
Die Vernehmlassungsvorlage für die Strategie Stromnetze enthält Schritte in die richtige Richtung. Dies hält die Regierung in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) fest. Mit der Vorlage will der Bund die Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Wartung der Schweizer Stromnetze verbessern. Die Gebirgskantone haben ein elementares Interesse, dass der in ihren Regionen produzierte Wasserkraftstrom in ungehinderter Weise zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. Die Vernehmlassungsvorlage enthält jedoch zahlreiche Aspekte, die nicht unterstützt werden können. So soll beispielsweise neu die Erdverkabelung als genereller Grundsatz verankert werden. Die Bündner Regierung betont, dass Verkabelungen sowohl aus landschaftlicher als auch ökologischer Sicht grundsätzlich begrüssenswert sind, trotzdem müssen Bergregionen und ländliche Gebiete aufgrund der topographischen Verhältnisse und der geringen Verbrauchsdichte weiterhin mit Freileitungen erschlossen werden können. 
 
Faktenblatt Vernehmlassungsvorlage Strategie Stromnetze

Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch
In der Schweiz lässt sich lediglich gewürztes Fleisch günstiger importieren als unbehandeltes. Mit einer parlamentarischen Initiative sollen diese zolltariflichen Begünstigungen nun aufgehoben werden, um Marktstörungen beim Fleisch und Umgehungen des höheren Zolltarifs vorzubeugen. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass gewürzte Fleischprodukte neu kategorisiert werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen. In einer Stellungnahme erläutert die Bündner Regierung Gründe für und gegen eine Änderung des Zolltarifs. Insbesondere für Branchen, die auf diese importierten Produkte angewiesen sind, hätten die Änderungen gravierende Nachteile. So ist die Branche in Graubünden, die Trockenfleisch produziert, von einer allfälligen Erhöhung des Zolltarifs für die Importe von gewürztem Fleisch in besonderer Weise betroffen, denn sie verwendet diese Importwaren für die Herstellung von Rindstrockenfleisch, das in direkter Konkurrenz zu ausländischem Trockenfleisch, wie beispielsweise Bresaola, steht. Aus Sicht des Kantons Graubünden überwiegen die Gründe für ein Nichteintreten. Allerdings sind die Probleme, welche sich mit der heutigen Situation eröffnen, durchaus nachvollziehbar. Deshalb schlägt der Kanton vor, dass zur Vermeidung von Missbräuchen die Kontrollen durch die eidgenössische Zollverwaltung verschärft werden. 

Bündner Regierung unterstützt die Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen
Antibiotikaresistenzen nehmen zu – auch in der Schweiz. Der Bund geht das Problem mit einer breit abgestützten, nationalen Strategie an. Zu dieser Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) nimmt die Bündner Regierung Stellung. Die vorgesehene Strategie wird unterstützt, insbesondere der gewählte "One Health"-Ansatz ist zielführend. Dieser umfasst neben der menschlichen Gesundheit auch die Tiergesundheit, die Landwirtschaft, die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit sowie die Umwelt. Bei der definitiven Formulierung der Strategie sind jedoch die angestrebten Massnahmen klarer zu priorisieren. Zudem ist die Rolle der Kantone bei der Überwachung und im Vollzug vage beschrieben, was einer Klärung Bedarf.

Weitere Informationen: Webseite zur StAR vom Bundesamt für Gesundheit

Neueinteilung von Bündner Forstrevieren
Die Bündner Regierung hat eine Neueinteilung der Forstreviere genehmigt. Neu formiert wurden das Revier Albula (Auflösung der Reviere Alvaneu-Schmitten, Ausser-Belfort, Bergün/Bravuogn, Filisur und Mon), Zillis Schamserberg (Auflösung der Reviere Schamserberg und Zillis-Reischen) sowie das Revier S-chanf – Zuoz (Auflösung der Reviere S-chanf und Zuoz). Die Anzahl der Forstreviere wurde somit um sechs auf neu 75 Reviere reduziert. Die Reviereinteilung wird rückwirkend per 1. Januar 2015 angepasst. Mit Blick auf weitere Gemeinde- und Betriebsfusionen ist auch künftig mit Änderungen der Forstreviere zu rechnen. 
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Bildlegende: Generalisierte Darstellung der 75 Forstreviere im Kanton Graubünden. 
 
Beiträge von Bund und Kanton für den Neubau der Sesselbahn und eine Beschneiungsanlage in Silvaplana
An den Neubau der Sesselbahn Curtinella und an die Beschneiungsanlage in Silvaplana wird der Corvatsch AG unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung ein NRP-Darlehen des Bundes von 2 Millionen Franken gewährt. Zusätzlich wird ein Kantonsbeitrag von rund 337 000 Franken zugesichert. Bei diesem Projekt handelt es sich um den Ersatz des bestehenden Skilifts durch eine Sesselbahn, welche als wichtige Verbindung zwischen den beiden Skigebieten Furtschellas und Corvatsch dient. Gleichzeitig soll auf dieser wichtigen Verbindungspiste zwischen Corvatsch und Furtschellas eine neue Beschneiungsanlage erbaut werden.
Zur Umsetzung dieses Projektes hat die Gemeinde Silvaplana am 17. Februar 2010 eine Teilrevision der Ortsplanung beschlossen. Einige der Planungsmittel wurden von der Regierung bereits im August 2010 verabschiedet. Nach Eingang weiterer Unterlagen hat die Regierung an ihrer jüngsten Sitzung noch den Zonenplan 1:5000 Talabfahrt Corvatsch sowie den Generellen Erschliessungsplan 1:5000 (Ver- und Entsorgung) Talabfahrt Corvatsch genehmigt. 

Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ilanz/Glion
Die projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ilanz/Glion vom 28. September 2014 wird mit Hinweisen genehmigt. Die Teilrevision umfasst eine Ergänzung des Baugesetzes, den Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Teilrevision sowie den Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Teilrevision. Zweck der Teilrevision ist die Realisierung einer Halle für die Holzaufbereitung sowie eines Bürogebäudes. Das aufbereitete Holz wird anschliessend im Holzheizkraftwerk in der Fraktion Castrisch weiter verwendet. 

Genehmigung Strassenkorrektion Pussereinstrasse
Die Regierung hat das Auflageprojekt für eine Strassenkorrektion der Pussereinstrasse Abzweigung Pusserein – Stettli mit Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen genehmigt. Die Pussereinstrasse ist eine kantonale Verbindungsstrasse und erschliesst die zur Gemeinde Schiers gehörende Fraktion Pusserein. Die schmale Strasse entspricht den heutigen Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen nicht mehr. 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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