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Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes. Um ein Jahres- oder Monatspatente lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Zu diesem Zweck werden zurzeit an verschiedenen Orten im Kanton Ausbildungskurse angeboten.

Alle Patente können wie bisher im Bündner Naturmuseum in Chur (Dienstag bis Samstag: 10.00-17.00 Uhr) sowie bei der Fischereiaufsicht zu Bürozeiten bar bzw. bargeldlos bezogen werden. Debitkarten wie die MaestroCard oder die PostCard werden akzeptiert, bei denen der zu zahlende Betrag direkt und ohne Kommission von Ihrem Konto abgebucht wird. Achtung: Zahlungen per Kreditkarten sind nicht möglich!

Im Kantonsamtsblatt vom 26. März 2015 und auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei www.jagd-fischerei.gr.ch sind für die einzelnen Fischereibezirke Ausgabeorte, Termine sowie die Voraussetzungen für den Patentbezug publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung desselben mitbringen. Solche Formulare können von der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei herunter geladen werden.

Mit Petriheil!


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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